Hallo Zusammen,
meine Freundin hat ehrlich mit ihrer chefin gesprochen und jetzt hat sie sehr negativ reagiert. Von wegen das sie sich jetzt gedanken machen muss und weiss nicht was sie machen soll.
Und ob sie sie jetzt einfach kündigen kann usw..
Noch ist gar nichts passiert und ich muss ja auch erstmal operiert werden (TESE)
Sie meinte auch das sie wegen den Hormonen dann nicht arbeiten kann usw.
Darf sie meine freundin jetzt einfach so rausschmeißen ??
sie ist schon über 11 jahre im betrieb muss auch dazu sagen das sie mit ihrer chefin alleine im geschäft arbeitet.
Arbeitgeber evtl. Probleme
- Katharinchen
- Rang4
- Beiträge: 6304
- Registriert: 31 Jul 2006 00:24
Hallo Tanisebi,
Nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit kann Deiner Freundin nicht so einfach gekündigt werden.
Und schon gar nicht aus Gründen, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Nach so vielen
Jahren muss erst mal eine Abmahnung wegen irgendwas erfolgen oder es muss eine
betriebsbedingte Kündigung sein, aber die geht auch nicht mal eben so, die muss ihre
Chefin sehr gut begründen.
Die Chefin hat sicher Angst, dass es für die teuer wird, wenn Deine Freundin schwanger
wird und will sie daher lieber vorher elegant loswerden, weil sie während einer Schwangerschaft
ja keine Kündigung aussprechen kann.
Um die Situation zu entspannen, kann Deine Freundin ja nochmal mit der Chefin sprechen.
Erstens werden die meisten Frauen nicht beim ersten Versuch schwanger, und zweitens
kann man natürlich arbeiten gehen. Nur am Punktionstag und den Terminen für die Blutabnahmen,
Ultraschallkontrollen und den Transfer der Embryonen muss sie sich frei nehmen bzw. später
anfangen. Die braucht ein bißchen Unterstützung von der Chefin und bietet ihr im Gegenzug
absolute Loyalität an und verweist auf die vergangenen 11 Jahre der guten Zusammenarbeit
(die es hoffentlich gab) und während der sich die Chefin immer voll und ganz auf Deine
Freundin verlassen konnte.
Falls sie dennoch eine Kündigung erhält, kann sie vor das Arbeitsgericht gehen, um die
Rechtmäßigkeit der Kündigung anzufechten. Euch geht jede Menge Geld verloren, wenn
Deine Freundin jetzt arbeitslos wird, denn das Elterngeld wird aus dem Einkommen der
letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Es sind zwischen 60 und 65 % vom
Nettolohn. Wenn sie arbeitslos ist, gibt es 300,- Euro.
Außerdem stehen ihr Abfindungskosten zu. Man rechnet ein Monatsgehalt mal die
Jahre der Betriebszugehörigkeit. Ich glaube, es geht um das Netto-Gehalt, aber wenn
das z.B. zwischen 1000,- Euro und 1500,- Euro liegen würde, wären das zwischen
11.000,- Euro und 16.500,- Euro.
Da wäre es für die Chefin billiger, wenn sie Deine Freundin weiter beschäftigt.
Es ist sehr schade, dass Eure Offenheit so bestraft wird. Ich wünsche Euch alles Gute.
Nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit kann Deiner Freundin nicht so einfach gekündigt werden.
Und schon gar nicht aus Gründen, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Nach so vielen
Jahren muss erst mal eine Abmahnung wegen irgendwas erfolgen oder es muss eine
betriebsbedingte Kündigung sein, aber die geht auch nicht mal eben so, die muss ihre
Chefin sehr gut begründen.
Die Chefin hat sicher Angst, dass es für die teuer wird, wenn Deine Freundin schwanger
wird und will sie daher lieber vorher elegant loswerden, weil sie während einer Schwangerschaft
ja keine Kündigung aussprechen kann.
Um die Situation zu entspannen, kann Deine Freundin ja nochmal mit der Chefin sprechen.
Erstens werden die meisten Frauen nicht beim ersten Versuch schwanger, und zweitens
kann man natürlich arbeiten gehen. Nur am Punktionstag und den Terminen für die Blutabnahmen,
Ultraschallkontrollen und den Transfer der Embryonen muss sie sich frei nehmen bzw. später
anfangen. Die braucht ein bißchen Unterstützung von der Chefin und bietet ihr im Gegenzug
absolute Loyalität an und verweist auf die vergangenen 11 Jahre der guten Zusammenarbeit
(die es hoffentlich gab) und während der sich die Chefin immer voll und ganz auf Deine
Freundin verlassen konnte.
Falls sie dennoch eine Kündigung erhält, kann sie vor das Arbeitsgericht gehen, um die
Rechtmäßigkeit der Kündigung anzufechten. Euch geht jede Menge Geld verloren, wenn
Deine Freundin jetzt arbeitslos wird, denn das Elterngeld wird aus dem Einkommen der
letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Es sind zwischen 60 und 65 % vom
Nettolohn. Wenn sie arbeitslos ist, gibt es 300,- Euro.
Außerdem stehen ihr Abfindungskosten zu. Man rechnet ein Monatsgehalt mal die
Jahre der Betriebszugehörigkeit. Ich glaube, es geht um das Netto-Gehalt, aber wenn
das z.B. zwischen 1000,- Euro und 1500,- Euro liegen würde, wären das zwischen
11.000,- Euro und 16.500,- Euro.
Da wäre es für die Chefin billiger, wenn sie Deine Freundin weiter beschäftigt.
Es ist sehr schade, dass Eure Offenheit so bestraft wird. Ich wünsche Euch alles Gute.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
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Kinderwunsch seit 1999
1. Behandlung Juli ´07: negativ
.
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8. Behandlung November ´09: positiv, MA bei 8+2
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10. Behandlung August ´10: negativ
1. Kryo-Behandlung Oktober ´10: P O S I T I V
Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
Abschied vom Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Es ist gut so, wie es ist.

Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Václav Havel, * 05.10.1936; † 18.12.2011)
Katharinchen
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Kinderwunsch seit 1999
1. Behandlung Juli ´07: negativ
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8. Behandlung November ´09: positiv, MA bei 8+2

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10. Behandlung August ´10: negativ
1. Kryo-Behandlung Oktober ´10: P O S I T I V
Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
Abschied vom Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Es ist gut so, wie es ist.

Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Václav Havel, * 05.10.1936; † 18.12.2011)