Hallo,
wir haben gerade die Erfahrung gemacht, dass die Kosten für eine ICSI als Selbstzahler mehr als doppelt so hoch sind, als die drei gescheiterteten Versuche zuvor mit 50%iger Beteiligung der GKK. Würde das bedeuten, dass wenn wir unsere GKK davon überzeugen könnten, sich auch nur geringfügig zu beteiligen, dass die Gesamtkosten wieder nach dem günstigeren Satz für GKK berechnet werden?
Freuen uns über Antwort.
Liebe Grüße
Peppmann
Sobald GKK etwas dazuzahlt, automatisch niedrigerer Satz?
Moderator: RA Wagner
Hallo Peppmann,
das ist leider normal. Die ICSI über die Krankenkasse werden nach dem einheitlichen Bemessungsmaßstab (EBM) abgerechnet, als Selbstzahler oder Privatpatient wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Leider entspricht der einfache Satz der GOÄ nicht dem EBM, bzw. nicht immer rechnen die KiWus nach dem einfachen Satz ab, üblich ist der 2,3 fache Satz.
Insofern kann man leider nicht einfach die Kosten der krankenkassenfinanzierten Versuche verdoppeln.
Selbst wenn sich Eure Krankenkasse nochmals an einem weiteren Versuch beteiligt (ein paar finanzieren ja schon einen 4. oder sogar 5. teilweise), kann die KiWu das meines Wissens nach nicht mehr über die Krankenkasse abrechnen, da das nur bei den ersten 3 Versuchen geht.
Habt ihr Euch keinen Kostenvoranschlag von der KiWu geben lassen, damit ihr wisst was auf Euch zukommt?
Ansonsten könntet ihr zu einer Krankenkasse wechseln, die noch weitere Versuche teilfinanziert, schau mal hier http://www.wunschkinder.net/aktuell/ges ... mehr-5265/
Falls ein Wechsel der GKV nicht Infrage kommt, würde ich mal mit der KiWu reden, ob sie nicht nach dem einfachen Satz abrechnen.
Viele Grüße
Luzie
das ist leider normal. Die ICSI über die Krankenkasse werden nach dem einheitlichen Bemessungsmaßstab (EBM) abgerechnet, als Selbstzahler oder Privatpatient wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Leider entspricht der einfache Satz der GOÄ nicht dem EBM, bzw. nicht immer rechnen die KiWus nach dem einfachen Satz ab, üblich ist der 2,3 fache Satz.
Insofern kann man leider nicht einfach die Kosten der krankenkassenfinanzierten Versuche verdoppeln.
Selbst wenn sich Eure Krankenkasse nochmals an einem weiteren Versuch beteiligt (ein paar finanzieren ja schon einen 4. oder sogar 5. teilweise), kann die KiWu das meines Wissens nach nicht mehr über die Krankenkasse abrechnen, da das nur bei den ersten 3 Versuchen geht.
Habt ihr Euch keinen Kostenvoranschlag von der KiWu geben lassen, damit ihr wisst was auf Euch zukommt?
Ansonsten könntet ihr zu einer Krankenkasse wechseln, die noch weitere Versuche teilfinanziert, schau mal hier http://www.wunschkinder.net/aktuell/ges ... mehr-5265/
Falls ein Wechsel der GKV nicht Infrage kommt, würde ich mal mit der KiWu reden, ob sie nicht nach dem einfachen Satz abrechnen.
Viele Grüße
Luzie
Zuletzt geändert von luzie773 am 26 Jan 2014 18:40, insgesamt 1-mal geändert.


KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft
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Liebe Luzie,
vielen Dank für Deine Antwort und danke für den Tipp mit dem Krankenkassenwechsel.
Haben mit unserer Kiwu über die Kosten geredet, aber leider nichts erreicht. Werden jetzt in den sauren Apfel beißen und die hohen Kosten tragen. Vielleicht haben wir ja dieses Mal Glück!
Viele Grüße
Peppmann
vielen Dank für Deine Antwort und danke für den Tipp mit dem Krankenkassenwechsel.
Haben mit unserer Kiwu über die Kosten geredet, aber leider nichts erreicht. Werden jetzt in den sauren Apfel beißen und die hohen Kosten tragen. Vielleicht haben wir ja dieses Mal Glück!
Viele Grüße
Peppmann