Steuerliche Absetzbarkeit
Moderator: RA Wagner
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Steuerliche Absetzbarkeit
Hallo,
was ist zu beachten, wenn eine Behandlung im Ausland bei der Steuererklärug angegeben werden soll?
-Ist eher Icsi oder Ivf absetzbar, oder spielt dies keine Rolle.
-Ist die Behandlung auch anerkennungsfähig, wenn die Altersgrenze der Krankenkassen überschritten ist?
- Muß man sich eine Ablehnung der Krankekasse ausstellen lassen?
- Wo sind die Kosten anzugeben?
Lg
wasser-frau
was ist zu beachten, wenn eine Behandlung im Ausland bei der Steuererklärug angegeben werden soll?
-Ist eher Icsi oder Ivf absetzbar, oder spielt dies keine Rolle.
-Ist die Behandlung auch anerkennungsfähig, wenn die Altersgrenze der Krankenkassen überschritten ist?
- Muß man sich eine Ablehnung der Krankekasse ausstellen lassen?
- Wo sind die Kosten anzugeben?
Lg
wasser-frau
- kleinepueppy81
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Hi, es ist erstmal wurscht ob ICSI oder IVF , IUI oder GV nach Plan.
Absetzen bzw. anerkennen kann st du es unter außergewöhnliche belastungen. Jedoch hat jeder ca. 5 oder 6 Prozent seines Einkommens als außergewöhnliche Belastungen eh zu tragen. Alles was darüber liegt, wird voll erstattet (glaube ich , auf jeden Fall teilweise)
Falls du also nicht über deine Belastungsgrenze kommst, kannst du dir sowieso alles sparen einzureichen...
Bedenke jedoch bei einer ICSI sind nicht nur die KOsten der reinen ICSI absetzbar , sondern auch jegliche Fahrt zum Doc hin und zurück mit 0,30 € pro Kilometer. Dazu Parkgebühren. Rezeptgebühren. Auch alle Fahrten zum Hausdoc, Krankengymn und apotheke kannst du angeben...
Also einfach mal was reinhauen und angeben.
Kleiner TIpp: meist winken die Finanzämter bei einer Auszahlung unter 1000 € die Einkommensteuererklärung so durch und erkennen alles an!!! So ein Insider-Tipp von einer Freundin, die bei einem FA arbeitet....

Absetzen bzw. anerkennen kann st du es unter außergewöhnliche belastungen. Jedoch hat jeder ca. 5 oder 6 Prozent seines Einkommens als außergewöhnliche Belastungen eh zu tragen. Alles was darüber liegt, wird voll erstattet (glaube ich , auf jeden Fall teilweise)
Falls du also nicht über deine Belastungsgrenze kommst, kannst du dir sowieso alles sparen einzureichen...
Bedenke jedoch bei einer ICSI sind nicht nur die KOsten der reinen ICSI absetzbar , sondern auch jegliche Fahrt zum Doc hin und zurück mit 0,30 € pro Kilometer. Dazu Parkgebühren. Rezeptgebühren. Auch alle Fahrten zum Hausdoc, Krankengymn und apotheke kannst du angeben...
Also einfach mal was reinhauen und angeben.
Kleiner TIpp: meist winken die Finanzämter bei einer Auszahlung unter 1000 € die Einkommensteuererklärung so durch und erkennen alles an!!! So ein Insider-Tipp von einer Freundin, die bei einem FA arbeitet....

Kiwu seit 2008
7 ICSIs, 5 Kryos, 5 IUIs, unzählige GV nach Plan und 5 Sternenkinder, bis unsere Maus im Alter von 1,5 bei uns einzog.
Wir sind unendlich glücklich, dass wir dich haben...
Herzmädchen 04/2015
"Projekt Geschwisterkind"
1x EMS pronatal Sanatorium negativ
1. offene EZS 2019 Klinik Aagaard Klinik Dänemark
9 !!! Blastos
TF 1x blasto 08.05.2019 positiv
Unser Sonnenschein kommt im Januar 2020 nach BEL mit Kaiserschnitt zur Welt. Wir sind unheimlich glücklich
Wir sind komplett! Nach 12 Jahren endlich am Ziel!!!
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Bitte unbedingt die Krankheitskosten angeben, auch wenn es ggf. nicht über die zumutbare Belastung reicht!!!kleinepueppy81 hat geschrieben: Falls du also nicht über deine Belastungsgrenze kommst, kannst du dir sowieso alles sparen einzureichen...
Da hier gegen momentan geklagt wird, sind alle Steuerbescheide hinsichtlich zumutbarer Belastung vorläufig http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... flege.html


KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft
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- kleinepueppy81
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@luzi: klasse, dass du es hier schreibst, das habe ich nciht mal gewusst.... Dann werde ich doch wohl mir die Mühe machen und meine letzten Rechnungen zusammen suchen für 2013!!!!!! SUper, grad nochmal rechtzeitig...
DANKE!
DANKE!
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- kleinepueppy81
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Also ich glaube das ist egal. Aber sicher bin ich mir da nicht...
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Also bei mir wurden alle ICSIS/IMSIS, die ich im Ausland hab machen lassen, anerkannt und das auch, als ich älter als 40 war. Die steuerliche Anerkennung hat nix mit der Anerkennung durch die KK zu tun. Allerdings wollte mein FA eine Bestätigung von der KK bekommen, dass eben diese nichts mehr übernimmt. Das ist zwar Gesetzeslage, sollte mir aber trotzdem nochmal bestätigt werden.
Obwohl ich in Ländern war, wo EZSP ebenfalls nicht erlaubt ist, musste ich noch eine Bestätigung einreichen, dass es "homologe Versuche" sind. Die bekam ich von meiner ersten Kinderwunsch-Gyn aus Deutschland. Das Letztere kannst du ja erstmal weglassen.
VG Yps
Obwohl ich in Ländern war, wo EZSP ebenfalls nicht erlaubt ist, musste ich noch eine Bestätigung einreichen, dass es "homologe Versuche" sind. Die bekam ich von meiner ersten Kinderwunsch-Gyn aus Deutschland. Das Letztere kannst du ja erstmal weglassen.
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