die frage ist etwas off topic, hat aber doch mit unserem thema zu tun. ich finde, wir dürfen es nicht hinnehmen, dass menschen, die auf assisierte reproduktion angewiesen sind, für weite teile der öffentlichkeit offensichtlich soziales freiwild sind.
ich hoffe daher, dass meine frage auch noch den einen oder anderen hier im forum interessiert.
ich habe mit großer freude gelesen, dass ein kollege von Ihnen fr. Lewitscharoff, von deren rede Sie ja sicher gelesen haben, wegen volksverhetzung verklagt hat.
da ich über einen solchen schritt auch schon nachgedacht habe, aber von jura keine ahnung und dazu auch nichts im netz gefunden habe, möchte ich Sie dazu befragen - wenn es für Sie zu sehr off topic ist, bitte einfach nicht antworten

- wie erhebt man eine klage wegen volksverhetzung?
- was passiert, wenn mehrere kläger unabhängig voneinander dieselbe klage führen? (vorteile oder nachteile für die gemeinsame sache)
- wie öffentlich ist das ganze (ich möchte nicht wirklich meinen namen überall lesen

- mit welchen kosten muss man da rechnen?
- braucht man einen anwalt oder kann man sich da selbst vertreten?
- für wie erfolgswahrscheinlich halten Sie eine solche klage (ich denke an die "halbwesen")
- was sollte man ggf. bei so einer klage berücksichtigen?
- könnte auch ein durch ivf gezeugtes kind als kläger auftreten?
vielen dank und schönes wochenende!
mondschaf