Hallo ich würde gerne wissen wie das mit der Verpflichtung zur genetischen Beratung ist.
Wir haben die Klinik gewechselt und in der alten war es quasi eine freiwillige Sache, die neue Klinik meint aber es wäre verpflichtend und sie würden sonst keine ISCI durchführen.
Würde mich über Infos darüber freuen.
Humangenetische Beratung - Pflicht?
Danke für die Beachtung
Hallo Elda,
die Klinik kann Euch nicht zwingen eine genetische Beratung in Anspruch zu nehmen, allerdings ist sie verpflichtet Euch über Euren Anspruch darauf zu informieren und falls Ihr die Beratung ablehnt, das zu dokumentieren.
Geregelt ist das in den Richtlinien über künstliche Befruchtung der Ärzte und Krankenkassen:
Viele Grüße
Luzie[/quote]
die Klinik kann Euch nicht zwingen eine genetische Beratung in Anspruch zu nehmen, allerdings ist sie verpflichtet Euch über Euren Anspruch darauf zu informieren und falls Ihr die Beratung ablehnt, das zu dokumentieren.
Geregelt ist das in den Richtlinien über künstliche Befruchtung der Ärzte und Krankenkassen:
Wir haben das gerne in Anspruch genommen, auch wenn wir zuerst nur eine IVF gemacht haben und unsere Familienanamnese unauffällig ist. Bei der Gelegenheit wurden bei mir auch die wahrscheinlichsten Gerinnungsstörungen geprüft.Vor einer Intracytoplasmatischen Spermieninjektion aufgrund der Indikation gemäß Nummer 11.5 hat der durchführende Arzt das Ehepaar über die speziellen, auch genetischen Risiken und mögliche Fehlbildungen des Kindes aufzuklären. Hierbei hat der Arzt das Paar auch über den Anspruch auf humangenetische Beratung und ggf. Untersuchung vor der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion zu informieren.
Diese Beratung ist insbesondere bei entsprechenden Befundkonstellationen (z.B. Familienanamnese mit Hinweisen auf genetische Fehlbildungen, beidseitiger kongenitaler Verschluss der Samenleiter beim Mann) dem Ehepaar besonders zu empfehlen. Das Gespräch ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Lehnt das Paar eine humangenetische Beratung ab, ist dies ebenfalls zu dokumentieren.
Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-66 ... -10-18.pdf S.16, Abs. 16
Viele Grüße
Luzie[/quote]


KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft
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In unserser alten Klinik wurde das damals auch verlangt. Hat ewig Zeit gekostet das Ganze. Ist allerdings auch schon 15 Jahre her und wenn es jetzt 1n Richtlinien festgeschrieben ist, heißt das nicht, dass das keine Pflicht sein kann. Das ist Auslegungssache.
Luzie, der Bund gibt auch Richtlinien zur Berechnung des Elterngeldes heraus und alle können sich diese auslegen, wie sie wollen, deswegen hat man auch in dem Bereich keine einheitlichen Bescheide
Wenn die Klinik/Praxis das verlangt, dass ist das von denen so ausgelegt worden und muss von den Patienten durchgeführt werden. Wäre es keine Richtline sondern im Gesetz geregelt, ist es bindend für alle und jeden.
LG von der Bani1976
Luzie, der Bund gibt auch Richtlinien zur Berechnung des Elterngeldes heraus und alle können sich diese auslegen, wie sie wollen, deswegen hat man auch in dem Bereich keine einheitlichen Bescheide

Wenn die Klinik/Praxis das verlangt, dass ist das von denen so ausgelegt worden und muss von den Patienten durchgeführt werden. Wäre es keine Richtline sondern im Gesetz geregelt, ist es bindend für alle und jeden.
LG von der Bani1976
Natürlich sind Richtlinien erstmal nur RICHTlinien und haben keinen Gesetzcharakter.
Hierbei handelt es sich aber um die Richtlinien zur Durchführung von Paragraph 27a SGB V des Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) https://www.g-ba.de/. Dieser ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Diese regeln auch die Indikationen, wann welche Maßnahme zur künstlichen Befruchtung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden kann. Und daran müssen sich zumindest die Krankenkassen verpflichtend halten.
Natürlich kann die KiWu sagen, sie hätte gerne eine genetische Beratung, aber das ist nicht überall so. Falls ihr sie nicht machen wollt und die KiWu auch dann nicht behandeln möchte würde ich die KiWu wechseln.
Im übrigen finde ich persönlich die genetische Beratung durchaus sinnvoll, warum wollt ihr sie nicht machen?
Viele Grüße
Luzie
Hierbei handelt es sich aber um die Richtlinien zur Durchführung von Paragraph 27a SGB V des Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) https://www.g-ba.de/. Dieser ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Diese regeln auch die Indikationen, wann welche Maßnahme zur künstlichen Befruchtung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden kann. Und daran müssen sich zumindest die Krankenkassen verpflichtend halten.
Natürlich kann die KiWu sagen, sie hätte gerne eine genetische Beratung, aber das ist nicht überall so. Falls ihr sie nicht machen wollt und die KiWu auch dann nicht behandeln möchte würde ich die KiWu wechseln.
Im übrigen finde ich persönlich die genetische Beratung durchaus sinnvoll, warum wollt ihr sie nicht machen?
Viele Grüße
Luzie
Interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Meine Praxis hat uns nicht mal auf die Möglichkeit einer genetischen Beratung hingewiesen. Ich habe dann nach der ersten Fehlgeburt von mir aus danach gefragt und es hieß nur, brauchen wir nicht, wir hatten ja erst eine Fehlgeburt... 

Take this broken wings and learn to fly again.
Danke für eure Antworten.
Warum wir sie nicht machen wollen? Es kostet zu viel Zeit. Wir haben einen Termin in 2 Monaten bekommen und das heißt die ganze Sache verzögert sich wieder.
Ich hatte im Januar eine Stichelung wegen PCO und umso länger ich warte umso wahrscheinlicher ist es, dass mein Zyklus inkl. Hormonlage sich wieder verschlechtert.
Außerdem denke ich, dass mir dort nicht viel erzählt wird was ich nicht bereits schon weiß, oder mich darüber selbstständig belesen könnte.
Ich hatte auch bereits mit einem Humangenetiker ein fast 20 minütiges Telefonat in dem er mir einiges erzählte.
Desweiteren kommt hinzu, dass mein Mann in den nächsten Wochen eine sehr hohe Auftragslage hat und es fast unmöglich ist sich da frei zu nehmen. Auf einen späten Nachmittagstermin müssten wir nämlich noch viel länger warten.
Klinikwechsel kommt eigentlich nicht in Frage, da wir bereits einmal gewechselt haben und uns in der neuen Klinik bis auf diese Sache am besten aufgehoben fühlen.
Warum wir sie nicht machen wollen? Es kostet zu viel Zeit. Wir haben einen Termin in 2 Monaten bekommen und das heißt die ganze Sache verzögert sich wieder.
Ich hatte im Januar eine Stichelung wegen PCO und umso länger ich warte umso wahrscheinlicher ist es, dass mein Zyklus inkl. Hormonlage sich wieder verschlechtert.
Außerdem denke ich, dass mir dort nicht viel erzählt wird was ich nicht bereits schon weiß, oder mich darüber selbstständig belesen könnte.
Ich hatte auch bereits mit einem Humangenetiker ein fast 20 minütiges Telefonat in dem er mir einiges erzählte.
Desweiteren kommt hinzu, dass mein Mann in den nächsten Wochen eine sehr hohe Auftragslage hat und es fast unmöglich ist sich da frei zu nehmen. Auf einen späten Nachmittagstermin müssten wir nämlich noch viel länger warten.
Klinikwechsel kommt eigentlich nicht in Frage, da wir bereits einmal gewechselt haben und uns in der neuen Klinik bis auf diese Sache am besten aufgehoben fühlen.