GKV zahlt Spermaaufbereitung nicht

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Linus2109
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GKV zahlt Spermaaufbereitung nicht

Beitrag von Linus2109 »

Hallo,

mein Mann und ich sind beide GKV versichert in unterschiedlichen Krankenkassen.
Der Behandlungsplan wurde für 3 ICSI-Behandlungen von beiden Kassen mit Übernahme von 50% der Kosten genehmigt. (in unserer emotionalen schwierigen Lage haben wir uns leider nicht ausreichend informiert, dass es auch GKV's mit 100% Kostenbeteiligungen gibt :argh: )

Nach dem 1. Versuch (Juli 2013) erhielten wir die Rechnungen u.a. für die Samen-Kryokonservierung und Samenaufbereitung, die wir komplett an die Kinderwunschklinik zahlen mussten. (Die Kosten für die Punktion und Transfer wurden jeweils zu 50% an uns berechnet.)
Wir haben beide Rechnungen (Kryokonservierung und Aufbereitung) bei der GKV meines Mannes eingereicht. Diese wurden jedoch beide mit der Begründung, dass es sich bei den eingereichten Belegen um die Kosten der Kryokonservierung handelt und diese Kosten nicht von der GKV übernommen werden, abgelehnt.

Dies haben wir erstmal so hingenommen, da wir beide mehr mit der Trauer über den erfolglosen Versuch beschäftigt waren, als uns mit diesem Behördenkram auseinanderzusetzen.

Nun haben wir mittlerweile den 3. Versuch hinter uns .(wobei auch eine klinische SS nachgewiesen werden konnte. Leider kam es in der 11. SSW zu einer Fehlgeburt.)

Auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten für einen weiteren Versuch, sind wir u.a. auf die Richtlinien der künstlichen Befruchtung gestoßen.
Hier steht u.a. unter Absatz 3
...Für die Maßnahmen im Zusammenhang mit der (ggf.) Gewinnung, Untersuchung und [b]Aufbereitung[/b], gegebenenfalls einschließlich der Kapazitation des männlichen Samens sowie für die unter 12.1 genannten Laboruntersuchungen beim Ehemann ist die Krankenkasse des Ehemannes leistungspflichtig. .....

Hieraus erlesen wir, dass die Kosten für die Samenaufbereitung sehr wohl von der GKV meines Mannes getragen werden müssen, zumindest zu 50 %.
Wir gehen daher davon aus, dass bei der Bearbeitung bei der Krankenkasse ein Fehler unterlaufen ist.
Dies haben wir auch so der Krankenkasse vor 1 Woche geschrieben und die Belege für die Samenaufbereitung der 3 durchgeführten Versuche erneut eingereicht.

Wie ist hier Ihre Einschätzung? Können wir noch mit einer Kostenübernahme rechnen? Auch noch für die Versuche aus dem bereits abgelaufenem Kalenderjahr (2013).
Wie lange sollten wir der Krankenkasse Zeit für eine Antwort geben? (Leider brauchen die in meinen Augen etwas lange für die Bearbeitung von Anträgen. Bei der Einreichung des Behandlungsplans haben wir fast 3 Wochen auf eine Antwort gewartet, weil die zuständige Geschäftsstelle gerade umgebaut wurde... )

Grüße [/b][/i]
RA Wagner
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Kostenerstattung bei Kryokonservierung von Samenzellen

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Linus2109,

bezüglich der Kryokonservierung von Samenzellen ist in Ziffer 4 der Richtlinien über künstliche Befruchtungen geregelt:

„Maßnahmen nach diesen Richtlinien umfassen solche Leistungen nicht, die über die künstliche Befruchtung hinausgehen – wie etwa die Kryokonservierung von Samenzellen, imprägnierten Eizellen oder noch nicht transferierten Embryonen.“

Bezüglich der Aufbereitung der Samen könnte fraglich sein, ob die Aufbereitung im Zusammenhang mit der Kryokonservierung stand (dann wohl eher keine Kassenleistung) oder ob es eine Aufbereitung im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung war (vgl. Ziffer 3, dann erstattungsfähig).

Hinsichtlich der Bearbeitungsfrist gehe ich davon aus, dass eine Frist von zwei bis drei Wochen ausreichend sein sollte.

RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
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