Hallo Dr. Peet,
Bei unserer 3. ICSI hatten wir leider keine Spermien, bei 10 gewonnenen Eizellen guter Qualität. Das war ein Schock!
Mein Mann hat OAT-3 also natürlich kein Weltklasse-Befund aber wir hatten immer Material, nur diesmal nicht. Beim Kontroll-SG nach 3Mo. wurden dann doch 250.000 Spermien gefunden *glücklich*. Die EZ wurden damals vitrifiziert und das Sperma wurde zur Sicherheit jetzt auch eingefroren. Nun ist die Frage, wie verhält sich das mit den Chancen wenn beides aufgetaut werden muss? Wie groß ist die Chance des auftauens und befruchtens? Mein Mann wird natürlich beim Kryo-Versuch auch nochmal "frisch" abgeben, aber ich hab große Angst das es nichts wird. Wir sind beide 32 Jahre alt und hatten schon einige Stolpersteine auf unserem Weg. Falls hier auch einige User sind die dazu Erfahrungen haben, bitte antworten. Wir sind dankbar um jede Antwort!
Eizellen und Spermien eingefroren/vitrifiziert
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
wenn die Vitrifikation gut gemacht wurde und die Eizellen von guter Qualität waren, ist mit einer 90-95% Auftaurate zu rechnen. Wenn dann ca 60% der Eizellen befruchtet werden können, haben Sie gute Chancen.
Viel Erfolg!
Dr. Peet
wenn die Vitrifikation gut gemacht wurde und die Eizellen von guter Qualität waren, ist mit einer 90-95% Auftaurate zu rechnen. Wenn dann ca 60% der Eizellen befruchtet werden können, haben Sie gute Chancen.
Viel Erfolg!
Dr. Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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