Juristische Frage
Moderator: RA Wagner
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Juristische Frage
Hallo,
ich habe eine juristische Frage.
Ich habe erfolgreich die Wartezeit in Prag abgesessen und darf im Juni zum Transfer kommen. Mein bester Freund, der sich großartiger Weise als mein Partner ausgeben wollte, kriegt aber gerade kalte Füße. Er hat Angst, dass die Unterschrift, die er dort leistet ihn auch vor dem deutschen Gesetz Ärger einbringen könnte. Sprich, dass er - angenommen ich sollte verarmen - zu Zahlungen herangezogen werden könnte oder aber, wenn er stirbt, seine leibliche Tochter das Erbe zu 50% mit meinem potentiellen Kind teilen müsste. Wisst ihr irgendetwas darüber? Oder kennt ihr Seiten, wo ich mich schlau machen könnte.
Es gibt in dem Vertrag einen Punkt, der heißt:
WIR NEHMEN ZUR KENNTNIS, DASS WIR MIT UNSERER ZUSTIMMUNG ZUR ASSISTIERTEN REPRODUKTION GEMÄSS TECHNISCHER GESETZGEBUNG ALD DIE GESETZLICHEN ELTERN DES KINDES, WELCHES AUS DIESER ODER FOLGENDEN BEHANDLUNGEN ENTSTEHEN KÖNNTE, ERACHTET WERDEN. DIES GILT AUCH FÜR DEN FALL DER BEHANDLUNG MIT GESPENDETEN EIZELLEN, GESPENDETEN SPERMA ODER GESPENDETEN EMBRYONEN.
Und das sind die Sorgen, die mein bester Freund dazu hat:
dass dieser Absatz im text bedeutet, dass man mit der unterschrift tatsächlich auch vor deutschem recht die vaterschaft automatisch anerkennt.
ob ich schon verheiratet bin oder nicht ist dafür gar nicht relevant.
damit haben wir tatsächlich das problem, das birgt halt auch noch langfristig für meine familie unplanbare risiken … das kann ich einfach nicht verantworten
wir können uns jetzt vielleicht nicht direkt vorstellen, wie eine behörde das nachvollziehen kann, aber sie haben wohl die möglichkeit dazu, und dürfen das im ernstfall auch. (das ist jetzt spass: die nsa weiss es sowieso…) vielleicht haben die in cz ja auch sowas wie eine meldepflicht oder was weiss ich. man kennt ja nicht die kommunikationswege der Ämter und mit einem "vater unbekannt" hast du keinerlei anspruch auf kind-unterstützung vom staat
auch wenn erstmal alles gut geht, hat aller spätenstens das kind irgendwann das recht den vater rauszukriegen und dann alle rechte auf mich als vater ... etc.
auch für den fall, dass dir etwas passieren sollte (..) wäre ich für die behörden der vater.
:::::::::::
Ich bin sehr gespannt auf eure Gedanken zum Thema!! Viele Grüße.
ich habe eine juristische Frage.
Ich habe erfolgreich die Wartezeit in Prag abgesessen und darf im Juni zum Transfer kommen. Mein bester Freund, der sich großartiger Weise als mein Partner ausgeben wollte, kriegt aber gerade kalte Füße. Er hat Angst, dass die Unterschrift, die er dort leistet ihn auch vor dem deutschen Gesetz Ärger einbringen könnte. Sprich, dass er - angenommen ich sollte verarmen - zu Zahlungen herangezogen werden könnte oder aber, wenn er stirbt, seine leibliche Tochter das Erbe zu 50% mit meinem potentiellen Kind teilen müsste. Wisst ihr irgendetwas darüber? Oder kennt ihr Seiten, wo ich mich schlau machen könnte.
Es gibt in dem Vertrag einen Punkt, der heißt:
WIR NEHMEN ZUR KENNTNIS, DASS WIR MIT UNSERER ZUSTIMMUNG ZUR ASSISTIERTEN REPRODUKTION GEMÄSS TECHNISCHER GESETZGEBUNG ALD DIE GESETZLICHEN ELTERN DES KINDES, WELCHES AUS DIESER ODER FOLGENDEN BEHANDLUNGEN ENTSTEHEN KÖNNTE, ERACHTET WERDEN. DIES GILT AUCH FÜR DEN FALL DER BEHANDLUNG MIT GESPENDETEN EIZELLEN, GESPENDETEN SPERMA ODER GESPENDETEN EMBRYONEN.
Und das sind die Sorgen, die mein bester Freund dazu hat:
dass dieser Absatz im text bedeutet, dass man mit der unterschrift tatsächlich auch vor deutschem recht die vaterschaft automatisch anerkennt.
ob ich schon verheiratet bin oder nicht ist dafür gar nicht relevant.
damit haben wir tatsächlich das problem, das birgt halt auch noch langfristig für meine familie unplanbare risiken … das kann ich einfach nicht verantworten
wir können uns jetzt vielleicht nicht direkt vorstellen, wie eine behörde das nachvollziehen kann, aber sie haben wohl die möglichkeit dazu, und dürfen das im ernstfall auch. (das ist jetzt spass: die nsa weiss es sowieso…) vielleicht haben die in cz ja auch sowas wie eine meldepflicht oder was weiss ich. man kennt ja nicht die kommunikationswege der Ämter und mit einem "vater unbekannt" hast du keinerlei anspruch auf kind-unterstützung vom staat
auch wenn erstmal alles gut geht, hat aller spätenstens das kind irgendwann das recht den vater rauszukriegen und dann alle rechte auf mich als vater ... etc.
auch für den fall, dass dir etwas passieren sollte (..) wäre ich für die behörden der vater.
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Ich bin sehr gespannt auf eure Gedanken zum Thema!! Viele Grüße.
Liebe Maria,
Tschechien hat keine Meldepflicht an Deutschland. Allerdings ist das für deinen Freund wirklich riskant. Auch wenn ihr euch einig seid. Man weiß nie, was im Leben kommt. Denn du hättest ja immer die Möglichkeit, dich auf seine Vaterschaft zu berufen. Weil er dafür ja unterschrieben hat.
Also, so lange du beim Standesamt nicht angibst, dass er der Vater ist, gibt es für ihn auch keine finanziellen Konsequenzen. Gibst du das aber irgendwann nachträglich an, weil ihr euch vielleicht gestritten habt, sitzt er in der Tinte. Zumindest dann, wenn du dieses Dokument vorlegen kannst. Auch wenn ihr das für euch bestimmte Exemplar vernichtet habt, könnt ihr ja immer noch eine Kopie in der Klinik erhalten.
Und klar, das kann ja alles passieren, dass das Kind später in der Klinik danach fragt. Wenn es herausbekommt, wer für die Vaterschaft unterschrieben hat, beruft es sich vielleicht darauf. Dazu müsstet ihr dort mal in Erfahrung bringen, wie lange dieses Dokument aufgehoben wird. Bestimmt gibt es dazu eine Aufbewahrungsfrist.
An der Stelle deines Freundes wäre ich da auch sehr vorsichtig.
Tschechien hat keine Meldepflicht an Deutschland. Allerdings ist das für deinen Freund wirklich riskant. Auch wenn ihr euch einig seid. Man weiß nie, was im Leben kommt. Denn du hättest ja immer die Möglichkeit, dich auf seine Vaterschaft zu berufen. Weil er dafür ja unterschrieben hat.
Also, so lange du beim Standesamt nicht angibst, dass er der Vater ist, gibt es für ihn auch keine finanziellen Konsequenzen. Gibst du das aber irgendwann nachträglich an, weil ihr euch vielleicht gestritten habt, sitzt er in der Tinte. Zumindest dann, wenn du dieses Dokument vorlegen kannst. Auch wenn ihr das für euch bestimmte Exemplar vernichtet habt, könnt ihr ja immer noch eine Kopie in der Klinik erhalten.
Und klar, das kann ja alles passieren, dass das Kind später in der Klinik danach fragt. Wenn es herausbekommt, wer für die Vaterschaft unterschrieben hat, beruft es sich vielleicht darauf. Dazu müsstet ihr dort mal in Erfahrung bringen, wie lange dieses Dokument aufgehoben wird. Bestimmt gibt es dazu eine Aufbewahrungsfrist.
An der Stelle deines Freundes wäre ich da auch sehr vorsichtig.
Zuletzt geändert von rebella67 am 23 Mai 2014 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
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Eingefallen ist mir dazu noch, dass ich auch mal von einem privaten Spender gelesen habe, dass er eine Frau zur Eizellspende ins Ausland begleitet hat. Diese privaten Spender sind ja eine besondere Spezies. Da wird häufig an allein stehende Frauen gespendet. Und in unserem Forum "Austausch mit Spendern" schrieben sie sogar, dass sie bevorzugt an allein stehende Frauen spenden und bisher alles gut gegangen ist. Noch nie wurden sie finanziell belangt. Vielleicht magst du da mal in einen Erfahrungsaustausch treten?
Liebe Grüße, Rebella
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Liebe Rebella,
danke für deine Überlegungen zum Thema. Das sind genau seine Sorgen: was, wenn das Kind zum Beispiel einfach hingeht und es bei ihm einklagt.
Er und ich sind wirklich seit langem sehr gute Freunde und es geht nicht darum, dass er befürchtet, dass ich ihn über den Tisch ziehe. Die Ängste gehen eher Richtung Eigendynamik. Was, wenn die Ämter sich schlau machen, die Behörden sich kurzschließen etc.
Gibt es nicht die Möglichkeit von so etwas zurück zu treten?? Biologisch ist er ja nicht der Vater und dann würde ihm keine Gefahr mehr drohen.
Vielen Dank!
danke für deine Überlegungen zum Thema. Das sind genau seine Sorgen: was, wenn das Kind zum Beispiel einfach hingeht und es bei ihm einklagt.
Er und ich sind wirklich seit langem sehr gute Freunde und es geht nicht darum, dass er befürchtet, dass ich ihn über den Tisch ziehe. Die Ängste gehen eher Richtung Eigendynamik. Was, wenn die Ämter sich schlau machen, die Behörden sich kurzschließen etc.
Gibt es nicht die Möglichkeit von so etwas zurück zu treten?? Biologisch ist er ja nicht der Vater und dann würde ihm keine Gefahr mehr drohen.
Vielen Dank!
Nein, das tut mir Leid. Diese Möglichkeit gibt es gewiss nicht.
Aber ich bin ja keine Rechtsexpertin. Eine richtig gut auf all diese familienrechtlichen Fragen spezialisierte Juristin ist die RA Coester-Waltjen. Sie hält zu familienrechtlichen Fragen rund um die Gametenspende auch Vorträge. Wenn es dir das wert ist, kontaktiere sie. Ich glaube nur nicht, dass sie dir was Besseres sagen wird. ...
Aber ich bin ja keine Rechtsexpertin. Eine richtig gut auf all diese familienrechtlichen Fragen spezialisierte Juristin ist die RA Coester-Waltjen. Sie hält zu familienrechtlichen Fragen rund um die Gametenspende auch Vorträge. Wenn es dir das wert ist, kontaktiere sie. Ich glaube nur nicht, dass sie dir was Besseres sagen wird. ...
Liebe Grüße, Rebella
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hallo,
bist du denn nun verheiratet oder nicht? ich habe deinen familienstand noch nicht ganz verstanden.
rebella offfensichtlich ja, aber ich bin wohl zu doof.
wenn du verheiratet wärest, könnte m. a. dein mann oder frau (???) das kind adoptieren. ich glaube, das "überschreibt" die biologische vaterschaft.
vielleicht wär es einfacher, wenn du etwas mehr über deinen familienstand schreibst und gezielt personen/paare mit der gleichen konstellation ansprichst (also single, lesbisch oder eine im grunde auch in deutschland zulässige HI, nur im ausland durchgeführt).
es sind hier alle aufgeführten familienstände vertreten.
zudem gibt es hier paare, die eine HI über eine samenbank durchgeführt haben. es gibt aber auch welche mit privaten spendern, bei denen müsste doch im prinzip ähnliches zu regeln sein.
bei einem privaten spender stelle ich mir vor, dass juristisch sowieso mehr zu regeln ist, weil es ja im gegensatz zu einer samenbak keinen standarfvertrag gibt. also was ist z.b. wenn der spender plötzlich anspruch auf das kind erhebt? z.b. weil er selbst keine kinder mehr kriegen kann?
das ist bei euch ja offensichtlich derzeit eher nicht gewünscht, ich würde so etwas aber gern im vorfeld korrekt regeln - risikobegrenzung sozusagen. gerade wenn ihr befreundet seid und der kontakt also anhalten wird und dein bekannter das kind aufwachsen sieht.
liebe grüße
mondschaf
bist du denn nun verheiratet oder nicht? ich habe deinen familienstand noch nicht ganz verstanden.
rebella offfensichtlich ja, aber ich bin wohl zu doof.
wenn du verheiratet wärest, könnte m. a. dein mann oder frau (???) das kind adoptieren. ich glaube, das "überschreibt" die biologische vaterschaft.
vielleicht wär es einfacher, wenn du etwas mehr über deinen familienstand schreibst und gezielt personen/paare mit der gleichen konstellation ansprichst (also single, lesbisch oder eine im grunde auch in deutschland zulässige HI, nur im ausland durchgeführt).
es sind hier alle aufgeführten familienstände vertreten.
zudem gibt es hier paare, die eine HI über eine samenbank durchgeführt haben. es gibt aber auch welche mit privaten spendern, bei denen müsste doch im prinzip ähnliches zu regeln sein.
bei einem privaten spender stelle ich mir vor, dass juristisch sowieso mehr zu regeln ist, weil es ja im gegensatz zu einer samenbak keinen standarfvertrag gibt. also was ist z.b. wenn der spender plötzlich anspruch auf das kind erhebt? z.b. weil er selbst keine kinder mehr kriegen kann?
das ist bei euch ja offensichtlich derzeit eher nicht gewünscht, ich würde so etwas aber gern im vorfeld korrekt regeln - risikobegrenzung sozusagen. gerade wenn ihr befreundet seid und der kontakt also anhalten wird und dein bekannter das kind aufwachsen sieht.
liebe grüße
mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
Liebe Mondschaf, ich habe es so verstanden, dass sie nicht verheiratet ist und auch keinen Partner hat. Geschrieben hat sie das nicht. Aber wäre ein Partner da, müsste sie ja nicht einen anderweitig liierten Freund dafür einspannen.
Inzwischen gibt es einige Ärzte, die auch Single Frauen behandeln. Allerdings sichern die sich dann gern ab, damit sie nicht selbst evt. in die Pflicht genommen werden, anstelle eines Vaters für das Kind zu zahlen. Auch in Deutschland gibt es inzwischen einige Ärzte, die das machen. Aber eben nur, wenn eine zweite Person sich verpflichtet, Unterhalt für das Kind zu zahlen. - Eventuell sollte der Freund auch zeigen, dass ein Partner da ist. Denn nicht jede Klinik behandelt alleinstehende Frauen.
Inzwischen gibt es einige Ärzte, die auch Single Frauen behandeln. Allerdings sichern die sich dann gern ab, damit sie nicht selbst evt. in die Pflicht genommen werden, anstelle eines Vaters für das Kind zu zahlen. Auch in Deutschland gibt es inzwischen einige Ärzte, die das machen. Aber eben nur, wenn eine zweite Person sich verpflichtet, Unterhalt für das Kind zu zahlen. - Eventuell sollte der Freund auch zeigen, dass ein Partner da ist. Denn nicht jede Klinik behandelt alleinstehende Frauen.
Liebe Grüße, Rebella
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Wenn man verh. ist ist übr. automatisch der Ehemann der leibliche Vater mit allen Rechten und Pflichten .... früher war dies so bis 302 Tage nach einer evtl. Scheidung.
Selbst wenn alle 3 sagen das ein anderer der Vater ist ist das rechtlich dann egal, der Ehemann ist es.
Selbst wenn alle 3 sagen das ein anderer der Vater ist ist das rechtlich dann egal, der Ehemann ist es.
1 Kind natürlich 29.07.91
2003 geheiratet, dann folgten: [/color]
2003 4 vergebl. Clomi-Versuche.
1. IVF: SST 13.2.04 negativ
1. Kryro: SST 14./17.06.04 negativ
2. IVF: 20.10.04 negativ
2. Kryro: SST 25.11.05 negativ[/size]
Eine tapfer ertragene Niederlage ist auch ein Sieg, getrennt lebend seit Jan. 2011, aber im Guten.
Kinderwunsch u. a. abgeschlossen dank der Gesundheitsreform
Kein Ersatzkind aber mein großer Schatz
<a href="http://pitapata.com/"><img src="http://pdgf.pitapata.com/OdZlp1.png" width="400" height="80" border="0" alt="PitaPata Dog tickers" /></a>
2003 geheiratet, dann folgten: [/color]
2003 4 vergebl. Clomi-Versuche.
1. IVF: SST 13.2.04 negativ
1. Kryro: SST 14./17.06.04 negativ
2. IVF: 20.10.04 negativ
2. Kryro: SST 25.11.05 negativ[/size]
Eine tapfer ertragene Niederlage ist auch ein Sieg, getrennt lebend seit Jan. 2011, aber im Guten.
Kinderwunsch u. a. abgeschlossen dank der Gesundheitsreform
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Dann, liebe Claudi, müsste aber nicht vor einer heterologen Insemination ein Notarvertrag abgeschlossen werden, mit dem sich der Ehemann verpflichtet, Vater des Kindes zu sein.
Die juristische Situation ist gerade in diesem Bereich auch lückenhaft und verschieden interpretierbar. Ich würde mich anstelle des Freundes gerade deshalb auch dann nicht darauf einlassen, wenn die betreffende Frau verheiratet ist.
Die juristische Situation ist gerade in diesem Bereich auch lückenhaft und verschieden interpretierbar. Ich würde mich anstelle des Freundes gerade deshalb auch dann nicht darauf einlassen, wenn die betreffende Frau verheiratet ist.
Liebe Grüße, Rebella
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Stimmt, auch wieder richtig ....rebella67 hat geschrieben:Dann, liebe Claudi, müsste aber nicht vor einer heterologen Insemination ein Notarvertrag abgeschlossen werden, mit dem sich der Ehemann verpflichtet, Vater des Kindes zu sein.
Die juristische Situation ist gerade in diesem Bereich auch lückenhaft und verschieden interpretierbar. Ich würde mich anstelle des Freundes gerade deshalb auch dann nicht darauf einlassen, wenn die betreffende Frau verheiratet ist.
1 Kind natürlich 29.07.91
2003 geheiratet, dann folgten: [/color]
2003 4 vergebl. Clomi-Versuche.
1. IVF: SST 13.2.04 negativ
1. Kryro: SST 14./17.06.04 negativ
2. IVF: 20.10.04 negativ
2. Kryro: SST 25.11.05 negativ[/size]
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Kinderwunsch u. a. abgeschlossen dank der Gesundheitsreform
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1. IVF: SST 13.2.04 negativ
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2. IVF: 20.10.04 negativ
2. Kryro: SST 25.11.05 negativ[/size]
Eine tapfer ertragene Niederlage ist auch ein Sieg, getrennt lebend seit Jan. 2011, aber im Guten.
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