Lieber Herr Dr. Stoll,
wir hatten am 8.6. einen Kryotransfer von 1 Blastozyste (nach ICSI mit PID). Die ersten Blutuntersuchungen am 13.+16.6 haben schöne HCG Werte ergeben die auf eine Schwangerschaft schließen lassen.
Nun ist es leider so, dass ich eigentlich nächste Woche auf ein Meeting muss. Dies ist mit einer Flugreise und einer Gondelfahrt verbunden. Daher 2 Fragen:
(1) Ist eine Flugreise (Kurzstrecke, insgesamt 4 Starts+Landungen) schädlich in diesem Stadium der Schwangerschaft?
(2) Ist eine Gondelfahrt von 1.000 Meter Seehöhe auf ca 3.800 Meter Seehöhe, ohne körperliche Anstrengung und Aufenthalt in 3.800 Meter für max 1 Stunde, für den Embryo schädlich?
Auf beide Frage habe ich bereits 2 Ärztemeinungen - die sind aber sehr unterschiedlich.
Der eine sagt "Auf keinen Fall fliegen, die Erschütterung könnte dem Embryo schaden, aber bei den 3.800 hab ich keine bedenken" - der andere sagt "Flugreise überhaupt kein Problem, die Gondelfahrt sollte ich aber keinesfalls antreten"
Vielen Dank für Ihre Empfehlung!
Viele Grüße,
Steang
Flug nach Kryo (SSW 4+3)
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
die von Ihnen genannten Fahrten sind, im beschriebenen Umfang, meiner Meinung nach, vollkommen ungefährlich.
Peet
die von Ihnen genannten Fahrten sind, im beschriebenen Umfang, meiner Meinung nach, vollkommen ungefährlich.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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