"Das dürfte sich jetzt ändern. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei französischen Fällen entschieden, dass man so mit dem Recht des Kindes auf eine gesicherte rechtliche Identität nicht umspringen kann. Ein Staat, der die Menschenrechte achtet, darf seinen Kampf gegen Leihmutterschaft und die damit verbundenen ethischen und menschenwürde-bezogenen Probleme nicht auf dem Rücken der Kinder austragen."
Die Aussage bezieht sich darauf, dass die Länder es erlauben müssen, dass die Kinder mit ihren Eltern in ihr Heimatland reisen und mit ihnen zusammen leben.
Da sollen sich die deutschen Politiker mal freuen. Das erspart ihnen zumindest in dieser Hinsicht weitere heiße Diskussionen und Kontroversen.
