Sehr geehrter Her Dr. Peet,
ich habe folgende Frage:
wie rechnet man notwendigen LH-Anteil bei Stimulation? ich bin Low Responder ( kein PCO) mein LH-Wert liegt bei 4,5 und FSH bei 10,1
Es gibt verschiedene Varianten: 1:1 oder 2FSH:1 LH . Wenn man mit Pergoveris stimuliert, ist es nicht besser, wenn man 300 FSH und 150 LH ( zwei Ampulen) spritzt? Dann braucht man kein zusätzliches FSH oder? Ist diese Kombination ( 300+150) absolute Höchstdosis, die dann nicht überschritten werden darf?
Danke
LG
Leona
LH-Anteil bei Stimulation
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo,
mit 2 Pergoveris spritzen Sie schon eine ordentliche Dosis. Die Höchstdosis ist es nicht, aber mehr-wird-nicht-mehr-helfen. Mehr von FSH oder LH ist nur teuer und dürfte nichts bringen.
Es gibt da verschiedene Studien, die zeigen, dass noch mehr zu spritzen unsinnig ist!
Peet
mit 2 Pergoveris spritzen Sie schon eine ordentliche Dosis. Die Höchstdosis ist es nicht, aber mehr-wird-nicht-mehr-helfen. Mehr von FSH oder LH ist nur teuer und dürfte nichts bringen.
Es gibt da verschiedene Studien, die zeigen, dass noch mehr zu spritzen unsinnig ist!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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