Sehr geehrter Dr. Peet,
ich habe eine 9 Monate alte Tochter und möchte mir die noch eingefrorenen Eizellen einsetzen lassen.
Meine Frage ist: Gibt es einen Rat, wann man den nächsten Kryoversuch starten sollte bzw. gibt es Statistiken die Auskunft darüber geben, ob ein schneller folgender Kryotransfer nach Schwangerschaft die Chancen auf eine Einistung steigern? Wie sind die Chancen für einen Kryotransfer mit Eizellen aus einer IVF mit positiven Ergebnis?
Herzlichen Dank
kryotransfer nach vorheriger Geburt
Moderator: Dr.Peet
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- Registriert: 01 Apr 2013 21:16
Hallo,
Sie sollten erst starten, wenn Sie abgestillt haben. Frauen, die schon geboren haben, haben eine etwas bessere Schwangerschaftschance als Frauen, die das nicht haben oder nie schwanger waren.
Üblicherweise sagt man, dass die Chance im Kryozyklus statistisch ein wenig (bis 1/3) schlechter ist, als im Frischzyklus. Das ist von einer Unmenge von Faktoren abhängig.
Peet
Sie sollten erst starten, wenn Sie abgestillt haben. Frauen, die schon geboren haben, haben eine etwas bessere Schwangerschaftschance als Frauen, die das nicht haben oder nie schwanger waren.
Üblicherweise sagt man, dass die Chance im Kryozyklus statistisch ein wenig (bis 1/3) schlechter ist, als im Frischzyklus. Das ist von einer Unmenge von Faktoren abhängig.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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