Hallo Herr Dr. Peet,
seit Transfer nehme ich nun Fraxiparine ohne eindeutige Indikation und bin tatsächlich nach mehreren Versuchen schwanger geworden. Die ausländische Kinderwunschklinik teilte mir mit, ich könne das Fraxiparine nach der 12. Woche absetzen. Meine in Deutschland behandelnde Gynäkologin vertritt aber den Standpunkt, ich solle es die ganze Schwangerschaft über nehmen, da ich aufgrund meines Alters und erhöhter Blutdruckwerte ein höheres Risiko für eine Thrombose hätte.
Wie denken Sie darüber? Finde das Spritzen sehr unangenehm, würde es aber weiter in Kauf nehmen, wenn es erforderlich ist.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, durch zusätzliche Untersuchungen, die Entscheidung besser abzusichern?
Mit Dank und freundlichem Gruß
wasser-frau
Fraxiparine
Moderator: Dr.Peet
hallo,
in solchen fällen stellt man "üblicheweise ab der 1.sw auf ASS um. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und riskieren nicht ein "HIT Syndrom". Außerdem ist die mehrmonatige Heparingabe meist sehr unangenehm.
Peet
in solchen fällen stellt man "üblicheweise ab der 1.sw auf ASS um. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und riskieren nicht ein "HIT Syndrom". Außerdem ist die mehrmonatige Heparingabe meist sehr unangenehm.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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