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ich bin neu hier und befinde mich nach der 3 ICSI in der Warteschleife nun macht man sich natürlich mehr oder weniger Gedanken, dass es auch dieses mal wieder ein negativ wird.
Wir haben alle drei Versuche zu 100% von unserer KK bezahlt bekommen, nun stellt sich für mich bei einem Negativ die Frage, sollte meine jetzige KK keine weiter Behandlung bezahlen, ob die Möglichkeit bestehen würde einen KK wechsel vorzunehmen mit erneuter Kostenübernahme?
Natürlich würde ich die neuen KK darüber informieren, dass wir bereits 3 Versuche hatten!
LG
1 ICIS zwei EZ negativ
2 ICIS zwei EZ negativ
3 ICIS drei EZ Warteschleife
Wenn du zu einer KK wechselst, die laut Satzung 4 oder mehr Versuche übernimmt, dann könntest du dort natürlich diese Versuche noch genehmigt bekommen. Sonst leider nicht. Die GVK-unterstützten Versuche werden immer angerechnet.
2006-15: Nach 4 frühen Abgängen dank Intralipid, Dexamethason, Granocyte und Clexane zum ersten Mal ein regulärer HCG-Anstieg. Endlich schwanger! Doch leider auch hier kein gutes Ende :'( Wir verlieren Quinn aufgrund einer chronischen Plazentainsuffizienz in der 35. Woche.
Für immer geliebt: Unsere Tochter, still geboren am 04.02.15, 42cm, 1345g und alle Liebe dieser Welt im Gepäck.
Quinnys Geschichte: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 92#3618392
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Auf ein Neues! Quinny soll große Schwester werden
1. Runde: Nov 15 - Feb 16, 4x TF, alle negativ
2. Runde: April 16, 1x SET positiv Bitte bleib!
6+2: Kleines m-chen hat es nicht geschafft und zieht zu den Sternen
2x Kryo-TF negativ, letzter Eisbär wacht nicht auf...
3. und letzte Runde:
Frisch-DET Oktober/November 2016:
bei den Anträgen bei Krankenkassenwechsel, wird da aber nie nachgefragt ob man bereits eine künstliche Befruchtung durchführen lassen hat, ich werde mal einfach bei einer Krankenkasse anrufen und nachfragen.
bei den Anträgen bei Krankenkassenwechsel, wird da aber nie nachgefragt ob man bereits eine künstliche Befruchtung durchführen lassen hat, ich werde mal einfach bei einer Krankenkasse anrufen und nachfragen.
Natürlich nicht, wozu auch. Vorversuche müssen von der Kiwu bei Beantragung auf dem Behandlungsplan vermerkt werden.