Hallo Dr. Peet,
Ich habe bei meinem letzten kryo zu den Tabletten zusätzlich Pflaster kleben müssen.
Davor, nur mit den Tabletten musste ich zwei versuche abbrechen, weil d sh sich nicht gut aufgebaut hat.
Mit Pflaster waren die östrogenwerte ähnlich hoch, wie bei einem icsi, sh war dann auch ok. etwas über 8mm und so was wie Schichtung war auch zu erkennen....
Darauf hin habe ich gefragt, ob wir d östrogendosis beim aufbau nicht erhöhen könnten, meine Ärztin sagte dazu, (zumindest habe ich es so verstanden) dass hohes Östrogen auch nicht gut wäre.
Kann ein zu hohe östrogenspiegel wirklich kontraproduktiv sein, oder habe ich da was falsch verstanden.
Lg
Kann bei kryo der östrogenwert zu HOCH sein?
Moderator: Dr.Peet
- milhetmama
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Kann bei kryo der östrogenwert zu HOCH sein?
Meine Wunschkinder:
Timea, 27.10.2008 (nach 8 Versuchen)
Edina, 25.09.2016 (ebenso nach 8 Versuchen)
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Danke für die Beachtung
Hallo,
es gibt studienbedingte Hinweise dafür, dass durchaus ein extrem hoher Östrogenwert die Empfänglichkeit der Geb.mu.schleimhaut negativ beeinflussen kann.
8mm ist doch auch ok. Wichtig ist, das eine schöne Schichtung zu erkennen ist.
Peet
es gibt studienbedingte Hinweise dafür, dass durchaus ein extrem hoher Östrogenwert die Empfänglichkeit der Geb.mu.schleimhaut negativ beeinflussen kann.
8mm ist doch auch ok. Wichtig ist, das eine schöne Schichtung zu erkennen ist.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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