Hallo Dr.Peet,
erst einmal vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum...
habe eine Frage WG. HCG Wert (hoffe Sie sind davon nicht allzu genervt, hab im Forum schon gestoerbert, kommt imme wieder als Frage, aber ich brauch einfach Ihren Rat....)
An Punktion + 16 lag mein HCG bei 57
an Punktion + 18 bei 73
an Punktion + 20 bei 120
Da ich keinerlei Schmerzen und Blutungen habe, meinte meine Gyn keine HCG Kontrolle mehr, die Verdoppelungszeit der letzten 2 Werte 73-120 innerhalb von 40 h wäre in der Norm, ich solle überna. Woche zur Ultraschall Kontrolle kommen, dann wissen wir mehr.....
Eine ELSs sei bei Blastozystentransfer + 5 und beidseitigem prox. Eilleiterverschluss eher unwahrscheinlich...
Trotzdem mache ich mir WG. den extrem niedrigen Werten Sorgen....
Sollte mir wohl keinen Kopf machen, solange ich keine Blutung und keine Schmerzen habe....
Sollte die SS dennoch nicht intakt sein, kommt dann auch unter Progesteronsub. die Blutung oder zögert Progesteron den Abgang hinaus?Wie beurteilen Sie die Situation?
Danke für Ihre Mühen?
LG Milka
extrem niedriger HCG und langsamer Anstieg bei 1. SS nach 5
Moderator: Dr.Peet
Ich würde meinen, dass diese Werte sehr niedrig sind.
Ich fürchte hier dürfte von einer intakten Schwangerschaft eher nicht auszugehen sein.
Aber man weiß ja nie....
Peet
Ich fürchte hier dürfte von einer intakten Schwangerschaft eher nicht auszugehen sein.
Aber man weiß ja nie....
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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