Irgendwann in den nächsten 2 Monaten werden wir wohl die letzte Kryo angehen, bevor es zu ICSI 3 geht...
Jetzt belese ich mich gerade, was das Thema Wärme angeht.
Ich trage sehr sehr gerne (bin ne große Frostbeule) ein Wärmepad (Thermacare oder dergleichen) über mehrere Stunden. Mal am Bauch, mal an der LWS.
Nach einer Stimu soll man das ja nicht, verstehe ich auch, weil alles geschwollen und gereizt ist.
Aber wie sieht es bei einer Kryo aus? Schadet das den Eizellen? Verhindert es die Einnistung?
Sollte ich das lieber lassen?
Die Dinger werden ja auch bis zu 50°C warm habe ich gelesen.
Oder ist das total unkritisch?
Oder hilft es sogar, weil Wärme die Durchblutung fördert?
Lieber Dr. Peet, ich würde mich freuen, Ihre Einschätzung dazu zu lesen.
Vielen Dank!!
Wärme nach TF - was stimmt nun?
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
das dürfte unbedenklich sein, da Sie durch solche Pads niemals mehrere cm in die Tiefe reichen!
Peet
das dürfte unbedenklich sein, da Sie durch solche Pads niemals mehrere cm in die Tiefe reichen!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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