Hallo Herr Dr. Peet,
Das Scratching soll ja eigentlich in der 2. Hälfte des Vorzyklus gemacht werden. Bei (m)einem Zyklus von 28-30 Tagen hatte ich es im April am ZT 17 gemacht.
Daher dachte ich, dass ich es dieses Mal ohne Abstimmung am ZT 18 machen könnte
Heute am ZT 22 wurde mein Progesteronwert gemessen, um zuschauen ob ich mit Enantone zur Downregulierung starten kann: liegt deutlich unter 1 und bin sehr überrascht, dass scheinbar noch kein Eisprung stattgefunden hat.
Den Termin hatte ich eigenmächtig bei Vertretung ausgemacht...
Ist das Scratching jetzt "umsonst" gewesen? Hat es in der ersten Zyklushälfte weniger Wirkung?
Lieben Dank für Ihre Einschätzung
Tina
Zu frühes Scratching?!
Moderator: Dr.Peet
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Zu frühes Scratching?!
Viele Grüße Tina
Hallo,
das wird Ihnen leider niemand beantworten können, da dafür sicher Zahlenmaterial fehlt.
Sie sollten überlegen, es noch einmal zu machen!
Peet
das wird Ihnen leider niemand beantworten können, da dafür sicher Zahlenmaterial fehlt.
Sie sollten überlegen, es noch einmal zu machen!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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