Hallo,
mein Reden. Nur glaube ich nicht, dass das Problem in 3 Monaten gelöst ist. Die Studie muss ja erst gelesen werden, dann wird sie (wenn sie nicht eindeutig gegen ICSI spricht) zunächst kritisiert, Überarbeitung angefordert und und und...
Bevor Fakten geschaffen werden, die die Situation für Patienten verbessern, wird keine Chance zur Verzögerung ungenutzt bleiben, LEIDER!
Joachim
An die Juristinnen unter Euch
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Ich noch mal....
Danke Riccarda erstmal für deine Infos... Womit uns jetzt wirklich geholfen wäre, damit der Bundesausschuss mal in die "Puschen" kommt, wäre, wenn jemand ein Schreiben formulieren könnte an diesen Bundesausschuss. Ich zitiere mal hier Andreas, der mir mitgeteilt hat, was dieser Brief enthalten müsste:
quote:
Inhalt:
1) Urteil (3.4.2001)
2) Volltext (12.7.2001)
3) Beschreibung des Schwebezustandes, der seither herrscht
(siehe meine Antwort an Joachim)
4) Hinweis auf die Lübecker Studie. "Da durch die Lübecker Studie gezeigt wurde, daß nur bei 1 bis 3 von 1000 Kindern eine Fehlbildung auftritt, deren Ursache in der Methode ICSI liegt, steht der Aufnahme der ICSI in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr im Wege."
unquote.
Ich denke mal mit dem richtigen juristischen Fachwissen könnte uns hier jemand weiterhelfen.. Ich selbst kann zwar auch recht gut formulieren, aber meine Zeit wird von der üblichen Forumsarbeit ganz gut in Anspruch genommen.. Wäre also total lieb, wenn sich hier jemand bereit erklären würde, diesen Brief zu verfassen....
Vielleicht du Riccarda - oder du - Joachim??? Vielleicht auch Ihr gemeinsam???
Liebe Grüße
Iris
Danke Riccarda erstmal für deine Infos... Womit uns jetzt wirklich geholfen wäre, damit der Bundesausschuss mal in die "Puschen" kommt, wäre, wenn jemand ein Schreiben formulieren könnte an diesen Bundesausschuss. Ich zitiere mal hier Andreas, der mir mitgeteilt hat, was dieser Brief enthalten müsste:
quote:
Inhalt:
1) Urteil (3.4.2001)
2) Volltext (12.7.2001)
3) Beschreibung des Schwebezustandes, der seither herrscht
(siehe meine Antwort an Joachim)
4) Hinweis auf die Lübecker Studie. "Da durch die Lübecker Studie gezeigt wurde, daß nur bei 1 bis 3 von 1000 Kindern eine Fehlbildung auftritt, deren Ursache in der Methode ICSI liegt, steht der Aufnahme der ICSI in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr im Wege."
unquote.
Ich denke mal mit dem richtigen juristischen Fachwissen könnte uns hier jemand weiterhelfen.. Ich selbst kann zwar auch recht gut formulieren, aber meine Zeit wird von der üblichen Forumsarbeit ganz gut in Anspruch genommen.. Wäre also total lieb, wenn sich hier jemand bereit erklären würde, diesen Brief zu verfassen....
Vielleicht du Riccarda - oder du - Joachim??? Vielleicht auch Ihr gemeinsam???
Liebe Grüße
Iris
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