Sehr geehrter Herr Dr. Peet,
nach einer Chemotherapie auf Grund einer Krebserkrankung hat mein Mann leider nun eine Azoospermie.
Wir haben vor Behandlungsbeginn mehrere Straws Samengut einfrieren lassen. Leider war die Qualität der Spermien damals bereits sehr schlecht. Die Spermien waren völlig unbeweglich, nach einem Färbetest aber zu 90% vital.
Wir haben mit diesen Spermien eine erste ICSI durchführen lassen, von 10 Eizellen wurde leider keine einzige befruchtet. Wir stehen nun vor der Entscheidung, ob ein weiterer Versuch Sinn macht.
In einer Studie haben wir von einem ähnlich gelagerten Fall gelesen. Durch eine Eizellaktivierung wurde hier eine Befruchtung erzielt.
Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen!
Freundliche Grüße
Delilah
Chancen ICSI mit unbeweglichen Spermien - Eizellaktivierung?
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
reichen Sie mal Ihre Frage an FRau Zeitler weiter.
Möglicherweise sind aber mehr tote Spermien zum Einsatz gekommen als die angegebenen 10% ????
Peet
reichen Sie mal Ihre Frage an FRau Zeitler weiter.
Möglicherweise sind aber mehr tote Spermien zum Einsatz gekommen als die angegebenen 10% ????
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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