Guten Tag, Dr. Peet,
ich hatte 8 eingefrorene Eizellen, 7 davon liessen sich auftauen am Mittwoch. Heute, Montag, ist Tag 6. Es hatte sich eine AA Blastozyste entwickelt, alle anderen Zellen wurden verworfen. Die Blastozyste war bereits geschlüpft und wurde gegen 9 Uhr transferiert. Ich weiß nicht, wann das Auftauen am Mittwoch gestartet wurde, gehe allerdings vom Morgen aus.
Können Sie etwas zur Studienlage sagen über die Erfolgswahrscheinlichkeiten in Kryo-Zyklen eben Tag 5 versus Tag 6? Bei mir war die Blastozyste ja nicht erst an Tag 6 entwickelt und deswegen dann transferiert, sondern schlicht und einfach, weil gestern am Tag 5 ein Sonntag war. Ich frage mich, warum man mit der Kultur nicht einfach einen Tag später loslegt, falls ein Transfer an Tag 5 eventuell über weitere Variablen wie Alter der Frau hinweg schlechtere Ergebnisse zeigt. Gibt es nicht so etwas wie die Kommunikation der Zellanlage mit dem Endometrium, um die Implantation herbeizubringen?
Ich würde mich sehr über Ihre fachmännische Antwort freuen.
Herzliche Grüße von Mainstream
Tag 6 SET HB Transfer
Moderator: Dr.Peet
Re: Tag 6 SET HB Transfer
Hallo,
ich sehe da eigentl. kein Problem! Am Mittwoch wurden die befruchteten EZ aufgetaut. Montag Tag 6. Scheint mir OK!
Grüße
Peet
ich sehe da eigentl. kein Problem! Am Mittwoch wurden die befruchteten EZ aufgetaut. Montag Tag 6. Scheint mir OK!
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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