Übergangsregelung / Musterbrief an Krankenkassen
Übergangsregelung / Musterbrief an Krankenkassen
Hi miteinander,
im Rahmen der Gesundheitsreform tritt zum 1.1.2004 eine neue gesetzliche Regelung für die künstliche Befruchtung in Kraft (§ 27a SGB V). siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
Betroffen von dieser Neuregelung sind zumindest alle Neu-Paare = Behandlungsbeginn nach dem 31.12.2003.
Die Details der geänderten Rechtslage werden in den "Richtlinien über künstliche Befruchtung" geregelt, deren Änderung am 1.12.2003 vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen wurde. Sollte diese Richtlinienänderung nicht bis zum 1.1.2004 in Kraft treten, wird es für die ersten Wochen des Jahres 2004 eine Übergangsregelung für alle Paare geben.
In der Richtlinie wird es eventuell eine weitere Übergangsregelung für Alt-Paare geben. Das sind also Paare, die die Kiwu-Behandlung zumindest vor dem 31.12.2003 begonnen haben werden. Es kann nicht schaden, wenn Alt-Paare bei ihrer Kasse einen Antrag auf Übergangsregelung stellen. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 334#403334
Beide oben genanten Übergangsregelungen sollen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende November ausgearbeitet werden. In bewährter Weise sollten wir versuchen, Einfluss auf die Regelungen zu nehmen. Wendet Euch daher bitte am besten per gelber Post an den Spitzenverband, dem Eure Kasse angehört. Wendet Euch zusätzlich an den Bundesausschuss und die KBV. Die Adressen findet Ihr unten. Passt meinen Musterbrief bitte an Eure Situation an. Das zwingt den Empfänger, jeden Brief individuell beantworten zu müssen.
Berichtet mal bitte über die Resonanz auf Eure Briefe.
Die ersten beiden Spitzenverbände haben mir geantwortet. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 650#490650
Viele Grüße. Andreas
Musterbrief
Übergangsregelung für die künstliche Befruchtung
Sehr geehrte xyz,
nicht zuletzt aufgrund des Protestes durch uns als betroffenes Paar konnte die von der Bundesregierung geplante ersatzlose Streichung der künstlichen Befruchtung als Kassenleistung verhindert werden. Die neue Regelung bedeutet jedoch eine erhebliche Verschlechterung und für viele Kinderwunschpaare das Aus für die Behandlung.
In einer vergreisenden Gesellschaft werden die über 10.000 Kinder, die jährlich allein nach IVF/ICSI geboren werden, dringend als künftige Stützen unserer Sozialen Sicherungssysteme und insbesondere der GKV gebraucht.
Der Gesetzgeber hat es dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen überlassen, eine Übergangsregelung für die Paare auszuarbeiten, die vor dem 1.1.2004 mit der Therapie begonnen haben werden. Unsere Rechtsauffassung ist es, dass diese Paare Vertrauensschutz genießen und daher nicht nur die Jahreswechselversuche, sondern alle verbleibenden Restversuche auch nach dem 31.12.2003 nach altem Recht durchführen dürfen. Sollte die Übergangsregelung zum Nachteil der Betroffenen ausfallen, werden wir diese durch die Sozialgerichte überprüfen lassen.
Wir möchten Sie bitten, die soziale Härte des GMG nicht auch in der Übergangsregelung zum Ausdruck zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------------
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
1) Ausschuss der sich mit Kiwu befasst:
Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen
- Arbeitsausschuß Familienplanung -
Reinhardtstr. 12-16
10117 Berlin
2) Allgemeine Adresse des Bundesausschusses:
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Tel.: 02241-9388-25/24
Fax: 02241-9388-36
www.arge-koa.de
Kassenärztliche Bundesvereinigung = Ärztevertreter im Bundesausschuss
Kassenärztliche Bundesvereinigung
z.H. Herrn Dr. Manfred Richter-Reichhelm
Herbert-Lewin-Straße 3
50931 Köln
Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Jürgen Ahrens
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: info@bv.aok.de
Bundesknappschaft
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Fritz Kollorz
Pieperstr. 14-28
44789 Bochum
Bundesverband der Betriebskrankenkassen
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Schmeinck
Postfach 10 05 31
45005 Essen
E-Mail: SchmeinckW@bkk-bv.de
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
VdAK e.V. / AEV e.V.
z.H. Frau Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
[VdAK = Verband der Angestelltenkrankenkassen (z.B. DAK, Barmer, Techniker, KKH, HEK, HKK)]
IKK-Bundesverband
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Rolf Stuppardt
Friedrich-Ebert-Straße
51429 Bergisch Gladbach
E-Mail: IKK-Bundesverband@bv.ikk.de
im Rahmen der Gesundheitsreform tritt zum 1.1.2004 eine neue gesetzliche Regelung für die künstliche Befruchtung in Kraft (§ 27a SGB V). siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
Betroffen von dieser Neuregelung sind zumindest alle Neu-Paare = Behandlungsbeginn nach dem 31.12.2003.
Die Details der geänderten Rechtslage werden in den "Richtlinien über künstliche Befruchtung" geregelt, deren Änderung am 1.12.2003 vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen wurde. Sollte diese Richtlinienänderung nicht bis zum 1.1.2004 in Kraft treten, wird es für die ersten Wochen des Jahres 2004 eine Übergangsregelung für alle Paare geben.
In der Richtlinie wird es eventuell eine weitere Übergangsregelung für Alt-Paare geben. Das sind also Paare, die die Kiwu-Behandlung zumindest vor dem 31.12.2003 begonnen haben werden. Es kann nicht schaden, wenn Alt-Paare bei ihrer Kasse einen Antrag auf Übergangsregelung stellen. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 334#403334
Beide oben genanten Übergangsregelungen sollen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende November ausgearbeitet werden. In bewährter Weise sollten wir versuchen, Einfluss auf die Regelungen zu nehmen. Wendet Euch daher bitte am besten per gelber Post an den Spitzenverband, dem Eure Kasse angehört. Wendet Euch zusätzlich an den Bundesausschuss und die KBV. Die Adressen findet Ihr unten. Passt meinen Musterbrief bitte an Eure Situation an. Das zwingt den Empfänger, jeden Brief individuell beantworten zu müssen.
Berichtet mal bitte über die Resonanz auf Eure Briefe.
Die ersten beiden Spitzenverbände haben mir geantwortet. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 650#490650
Viele Grüße. Andreas
Musterbrief
Übergangsregelung für die künstliche Befruchtung
Sehr geehrte xyz,
nicht zuletzt aufgrund des Protestes durch uns als betroffenes Paar konnte die von der Bundesregierung geplante ersatzlose Streichung der künstlichen Befruchtung als Kassenleistung verhindert werden. Die neue Regelung bedeutet jedoch eine erhebliche Verschlechterung und für viele Kinderwunschpaare das Aus für die Behandlung.
In einer vergreisenden Gesellschaft werden die über 10.000 Kinder, die jährlich allein nach IVF/ICSI geboren werden, dringend als künftige Stützen unserer Sozialen Sicherungssysteme und insbesondere der GKV gebraucht.
Der Gesetzgeber hat es dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen überlassen, eine Übergangsregelung für die Paare auszuarbeiten, die vor dem 1.1.2004 mit der Therapie begonnen haben werden. Unsere Rechtsauffassung ist es, dass diese Paare Vertrauensschutz genießen und daher nicht nur die Jahreswechselversuche, sondern alle verbleibenden Restversuche auch nach dem 31.12.2003 nach altem Recht durchführen dürfen. Sollte die Übergangsregelung zum Nachteil der Betroffenen ausfallen, werden wir diese durch die Sozialgerichte überprüfen lassen.
Wir möchten Sie bitten, die soziale Härte des GMG nicht auch in der Übergangsregelung zum Ausdruck zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
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Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
1) Ausschuss der sich mit Kiwu befasst:
Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen
- Arbeitsausschuß Familienplanung -
Reinhardtstr. 12-16
10117 Berlin
2) Allgemeine Adresse des Bundesausschusses:
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Tel.: 02241-9388-25/24
Fax: 02241-9388-36
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Kassenärztliche Bundesvereinigung = Ärztevertreter im Bundesausschuss
Kassenärztliche Bundesvereinigung
z.H. Herrn Dr. Manfred Richter-Reichhelm
Herbert-Lewin-Straße 3
50931 Köln
Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Jürgen Ahrens
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: info@bv.aok.de
Bundesknappschaft
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Fritz Kollorz
Pieperstr. 14-28
44789 Bochum
Bundesverband der Betriebskrankenkassen
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Schmeinck
Postfach 10 05 31
45005 Essen
E-Mail: SchmeinckW@bkk-bv.de
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
VdAK e.V. / AEV e.V.
z.H. Frau Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
[VdAK = Verband der Angestelltenkrankenkassen (z.B. DAK, Barmer, Techniker, KKH, HEK, HKK)]
IKK-Bundesverband
z.H. Herrn Vorstandsvorsitzenden Rolf Stuppardt
Friedrich-Ebert-Straße
51429 Bergisch Gladbach
E-Mail: IKK-Bundesverband@bv.ikk.de
Zuletzt geändert von Andreas am 28 Dez 2003 12:05, insgesamt 12-mal geändert.
Hallo Andreas,
danke für Deinen Musterbrief und alle anderen Infos, die Du uns zur Verfügung stellst ( habe schon einiges davon genutzt ). Mein Brief ist geschríeben!
danke für Deinen Musterbrief und alle anderen Infos, die Du uns zur Verfügung stellst ( habe schon einiges davon genutzt ). Mein Brief ist geschríeben!
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Leben heißt für mich, mehr Träume in meiner Seele zu haben als die Realität zerstören kann.
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Leben heißt für mich, mehr Träume in meiner Seele zu haben als die Realität zerstören kann.
Lieber Andreas,
hab auch eine mit der Übergangsregelung verbundene Frage. Und zwar versuchen wir, unsere Krankenkasse (TKK) dazu zu bewegen, uns eine Nachfrist einzuräumen. Wir sind TESE-ICSI-Kandidaten. Die Feld-Wald-und-Wiesen-Praxen würden das dieses Jahr noch mit uns durchziehen können, aber die für dieses Verfahren spezialisierten Praxen nehmen niemanden mehr auf. Wir wollen unsere Kasse mit dem ARgument "ködern", dass die spezialisierten Praxen deutlich höhere Erfolgsquoten bei diesem Verfahren haben als andere, und dass die Kasse sozusagen weitere Behandlungen "sparen" kann, wenn sie uns für eine Behandlung in einer spezialisierten Praxis eine Nachfrist einräumt.
Kurz und gut: Hast du einen Tip, an wen wir so einen Brief richtenkönnen? Ich bezweifele, dass ein normaler Sachbearbeiter die etwas komplizierte Lage peilt. Möglicherweise hat der auch gar keine Entscheidungskompetenzen in diesen Fragen. An welche Ebene sollten wir uns wenden?
Für eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar!
Viele Grüße,
Mia
P.S. Bei Interesse kann ich unseren Brief hier einstellen.
hab auch eine mit der Übergangsregelung verbundene Frage. Und zwar versuchen wir, unsere Krankenkasse (TKK) dazu zu bewegen, uns eine Nachfrist einzuräumen. Wir sind TESE-ICSI-Kandidaten. Die Feld-Wald-und-Wiesen-Praxen würden das dieses Jahr noch mit uns durchziehen können, aber die für dieses Verfahren spezialisierten Praxen nehmen niemanden mehr auf. Wir wollen unsere Kasse mit dem ARgument "ködern", dass die spezialisierten Praxen deutlich höhere Erfolgsquoten bei diesem Verfahren haben als andere, und dass die Kasse sozusagen weitere Behandlungen "sparen" kann, wenn sie uns für eine Behandlung in einer spezialisierten Praxis eine Nachfrist einräumt.
Kurz und gut: Hast du einen Tip, an wen wir so einen Brief richtenkönnen? Ich bezweifele, dass ein normaler Sachbearbeiter die etwas komplizierte Lage peilt. Möglicherweise hat der auch gar keine Entscheidungskompetenzen in diesen Fragen. An welche Ebene sollten wir uns wenden?
Für eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar!
Viele Grüße,
Mia
P.S. Bei Interesse kann ich unseren Brief hier einstellen.
Hallo Andreas,
vielen Dank für deine tolle Arbeit hier.
Der Brief ist eingetütet und geht morgen auf die Reise.
Kann man denn davon ausgehen, dass die Übergangsregelung bei allen Kassen gleich sein wird oder macht das jeder Kassenverband anders?
vielen Dank für deine tolle Arbeit hier.
Der Brief ist eingetütet und geht morgen auf die Reise.
Kann man denn davon ausgehen, dass die Übergangsregelung bei allen Kassen gleich sein wird oder macht das jeder Kassenverband anders?
Liebe Grüsse von der Trudel
Es gibt 10 Arten von Menschen:
Die, die Binärcode verstehen und die, die es nicht tun
Es gibt 10 Arten von Menschen:
Die, die Binärcode verstehen und die, die es nicht tun
Hi miteinander,
@ loislane: gern geschehen. Es freut mich, dass Ihr mitmacht.
@ mia: chris v. bernie hatte mit dem Argument, dass die Praxen hoffnungslos überfüllt seien in der Weise Glück, dass der 4. Versuch bis 31.3.2004 nach altem Recht beendet werden kann:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 6&start=10
Deine Argumentation ist schlüssig. Vorgehensweise: mache einen Termin beim Geschäftsstellenleiter aus, gib den Antrag ab und erläutere ihn. Erkläre, dass Du Dich bei einer Ablehnung an den Vorstand wenden wirst. Der persönliche Kontalt zu Sachbearbeiter/Geschäftsstellenleiter ist bei einem solchen Abliegen ganz wichtig.
@ trudel33: aber bitte. Ich gehe davon aus, dass sich die Spitzenverbände auf eine gemeinsame Regelung einigen werden. Leider wäre es aber nicht der erste Fall bei Kiwu, bei dem diese Einigung nicht zustände käme. In Einzelfragen herrscht nicht einmal innerhalb der einzelnen Verbände Einigkeit. Deine Frage ist also offen.
Viele Grüße. Andreas
@ loislane: gern geschehen. Es freut mich, dass Ihr mitmacht.
@ mia: chris v. bernie hatte mit dem Argument, dass die Praxen hoffnungslos überfüllt seien in der Weise Glück, dass der 4. Versuch bis 31.3.2004 nach altem Recht beendet werden kann:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 6&start=10
Deine Argumentation ist schlüssig. Vorgehensweise: mache einen Termin beim Geschäftsstellenleiter aus, gib den Antrag ab und erläutere ihn. Erkläre, dass Du Dich bei einer Ablehnung an den Vorstand wenden wirst. Der persönliche Kontalt zu Sachbearbeiter/Geschäftsstellenleiter ist bei einem solchen Abliegen ganz wichtig.
@ trudel33: aber bitte. Ich gehe davon aus, dass sich die Spitzenverbände auf eine gemeinsame Regelung einigen werden. Leider wäre es aber nicht der erste Fall bei Kiwu, bei dem diese Einigung nicht zustände käme. In Einzelfragen herrscht nicht einmal innerhalb der einzelnen Verbände Einigkeit. Deine Frage ist also offen.
Viele Grüße. Andreas
Zuletzt geändert von Andreas am 03 Nov 2003 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
Lieber Andreas,
ganz vielen Dank auch von mir mal wieder für deine schnelle und kompetente Antwort! Ich hab meinen Brief jetzt an den Geschäftsstellenleiter geschickt und werde ein paar Tage später da anrufen oder persönlich auftauchen...Bin sehr gespannt!
Deinen Musterbrief habe ich auch abgeschickt!
Alles Liebe,
Mia
ganz vielen Dank auch von mir mal wieder für deine schnelle und kompetente Antwort! Ich hab meinen Brief jetzt an den Geschäftsstellenleiter geschickt und werde ein paar Tage später da anrufen oder persönlich auftauchen...Bin sehr gespannt!
Deinen Musterbrief habe ich auch abgeschickt!
Alles Liebe,
Mia