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bummelchen

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Beitrag von bummelchen »

(Foto: dpa) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist in die Kritik geraten.
Erst vor eineinhalb Jahren wurde ein parteiübergreifender Kompromiss zur Stammzellenforschung gefunden. Nun ist um das Thema erneut eine hitzige Diskussion entbrannt. Auslöser ist eine Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie will in Reagenzgläsern erzeugte Embryonen zur Forschung freigeben.

Ihre Amtsvorgängerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat diese Frage bereits sorgfältig geprüft. Und ist dabei zu dem Urteil gekommen, dass die Menschenwürde vom ersten Moment menschlichen Lebens, also der Befruchtung des Eis durch die Samenzelle, Bestand habe. Zypries dagegen ist der Ansicht, dass dem Embryo in der Petrischale eine wesentliche Voraussetzung (nämlich der Mutterleib) dafür fehle, sich "aus sich heraus" zum Menschen zu entwickeln.

Der Vorstoß der Ministerin ist auf heftige Kritik aus Kirchen und Politik gestoßen. Die Deutsche Bischofskonferenz wandte sich in einer in Bonn verbreiteten Erklärung entschieden gegen Zypries' Auffassung, das Stammzellen-Gesetz solle bei entsprechenden Wünschen aus der Wissenschaft gegebenenfalls überprüft werden. Die Katholische Kirche trete "für die Anerkennung der Menschenwürde zu jedem Zeitpunkt menschlichen Lebens ein", hieß es.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Kock, sagte in Köln, er "finde es bedauerlich, dass die ethische Diskussion der letzten Jahre jetzt plötzlich bei einem verantwortlichen Regierungsmitglied auf so etwas hinaus läuft". Die hannoversche evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann zeigte sich in der "Neuen Presse" aus Hannover "schockiert".

Der Unionspolitiker Peter Liese, Bioethik-Experte im Europäischen Parlament, warnte in der Zeitung "Die Welt", der von Zypries geplante eingeschränkte Embryonenschutz gefährde die Bestrebungen der Vereinten Nationen für ein weltweites Klonverbot.

Der Gentechnik-Experte der Grünen, Reinhard Loske, sagte der "Berliner Zeitung", die Überlegung von Zypries sei "weder verfassungs- noch forschungspolitisch notwendig". Deutschland habe mit der Stichtagsregelung zum Import von Stammzellen einen guten Weg eingeschlagen. Überschüssigen Embryonen nun die Menschenwürde abzusprechen, sei ein klares Abweichen von der bisherigen Linie und öffne "fragwürdigen juristischen Abweichungen Tür und Tor".

Eineinhalb Jahre nach einem parteiübergreifenden Bundestags- Beschluss zur Stammzellenforschung war die Justizministerin am Mittwoch von der Position ihres Hauses abgerückt, auch im Reagenzglas erzeugten Embryonen den vollen Schutz der Menschenwürde zuzuerkennen. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) plädierte nach Angaben eines Regierungssprechers für eine neue Debatte. Mit schnellen Gesetzesvorstößen ist nach Angaben einer Sprecherin von Zypries aber nicht zu rechnen.

Mit Stammzellen vom Menschen wollen Mediziner in Zukunft schwere Krankheiten heilen. Sie werden vor allem aus Embryonen gewonnen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstehen und nicht mehr für eine Schwangerschaft benötigt werden. In Deutschland dürfen Wissenschaftler Stammzellen aus menschlichen Embryonen - in Ausnahmefällen - für «hochrangige Forschungsziele» importieren.
Zuletzt geändert von bummelchen am 31 Okt 2003 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Koenigstigerin
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Beitrag von Koenigstigerin »

Hallo,

so ganz weiß ich nicht wie Deine Meinung dazu jetzt genau ist, leider hast Du nichts dazu geschrieben.

Ich finde es gut, daß die Diskussion wieder in Gang gebracht wird, denn so steigen auch die Chancen bei ICSI/IVF schwanger zu werden wenn diese Gesetzesregelung aufgeweicht wird. Denn falls Du sagen wir mal 5 befruchtete EZ hast Dir 2 einsetzen lassen willst aber kein Kryo machen willst dann werfen sie 3 sofort weg. Wenn dann die 2 die Dir später eingesetzt werden sollen aber nichts taugen im gegensatz zu z.B. einer der verworfenen EZ dann bist Du dieejnige die darunter leiden muß. Wenn aber alle 5 weiterkultiviert werden können für 5 Tage, dann hat man die Chance zu sehen wie gut sie sind, ob sie sich schön weiterteilen und zu Blastozysten werden oder aber nicht. Wenn dann nur eine von 5 zur Blastozyste wird aber alle anderen stehen bleiben, dann bist Du froh, daß Du weißt welche die beste von allen gewesen ist und Deine Chance schwanger zu werden ist um ein vielfaches größer. Bisher ist das in Deutschland aber nicht möglich und man muß ins Ausland dafür und das kann sich auch nicht jeder leisten.
Klar kannst Du jetzt sagen dann mach ich halt Kryo, dann wird keine verworfen, aber auch beim Kryo kann einiges schief gehen und die EZ es nicht überstehen.
Du siehst jedes Gesetzt hat auch seine Schattenseiten und die momentane Regelung ist für uns nicht die Beste, daher finde ich, daß man es wenigstens in dieser Richtung aufweichen sollte, vor allem vor dem Hintergrund der Gesundheitsreform würde ich gerne die bestmögliche Behandlung erhalten und das auch in Deutschland.

Grüße,
Chrissy
bummelchen

Beitrag von bummelchen »

hallo Koenigstigerin

habe es gefunden jeder muss seine meinung haben ich denke sie mir :lol:
Zuletzt geändert von bummelchen am 31 Okt 2003 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
bummelchen

Beitrag von bummelchen »

:lol: schups
mina2
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Beitrag von mina2 »

Hallo Chrissy,
wovon du sprichst ist das Embryonenschutzgesetz, im Artikel geht es aber um das Stammzellengesetz. Der gemeinsame Knackpunkt der beiden Gesetze ist zwar die Frage nach dem Schutzstatus des Embryos und zwar ab wann genau die Menschenwürde beginnt und damit über den Embryo nicht mehr als Versuchsobjekt oder "Auschuss" (verwerfbarer Rest) verfügt werden darf.
SO weit ich weiß, wurde in beiden Gesetzen nicht eindeutig definiert, "die Menschenwürde beginnt mit der Verschmelzung der beiden Kerne von Ei und Samen", weil man sich in dieser Frage schwer einfach festlegen kann. Aber mit Rücksicht auf die Möglichkeit, dass die Menschenwürde in diesem sehr frühen Stadium beginnen könnte, hat man sich für den Schutz ab diesem Stadium festgelegt.
Die Frage nach Änderung des Embryonenschutzgesetzes wird ja in diesem Forum aus gutem Grund (du deutest ihn ja an) diskutiert. Ich bin in dieser Frage immer noch nicht ganz entschieden, aber geneigt zu glauben, dass in der Fortpflanzungsmedizin mehr erlaubt werden könnte (unter Voraussetzung einer Änderung des Emb.Sch.G) ohne sich in der Frage der Menschnewürde auf einen späteren Entwicklungsstand des Embryos festzulegen. Denn hier stehen sich vielleicht gleichwertige Werte gegenüber: Das erhöhte Risiko für Mutter und Embryo/Fötus/Kind wegen des Transfers mehrerer Embryos und der Notwendigkeit vermehrter Versuche für einen Erfolg steht der Schutzwürdigkeit des Embryos gegenüber.
Ich finde es dumm und unnötig von der Ministerin (ich hätte anderes von ihr gedacht), sich plump auf einen Status bei der Menschenwürde festzulegen. Ich denke nicht, dass das in die Kompetenz einer MInisterin fällt, gerade wenn innerhalb der Gesellschaft um diese Frage noch hart gerungen wird. Es ist zudem unnötig (soweit ich das versthehe aus dem, was ich von der Diskussion mitbekommen habe), weil unter den Wissenschaftlerin hierzulande mehrheitlich gesagt wird, adulte Stammzellen (von Erwachsenen gewonnene, die ethisch unbedenklich sind) bieten genügend Potential zu forschen. Man sei nicht unbedingt auf embryonale angewiesen.
Viele grüße MIna
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