Übergangsregelung / Musterbrief an Krankenkassen
Hi Katrin,
mit der Geburt eines Kindes verfallen die Restversuche. Es stehen einem aber für das nächste Kind wieder 4 Versuche zu. Mit dieser Behandlungsreihe kannst Du ja 2003 nicht mehr beginnen. Schreibe dennoch mal einen Brief: schaden kann er nicht.
Viele Grüße und alles Gute für Deine Geburt. Andreas
mit der Geburt eines Kindes verfallen die Restversuche. Es stehen einem aber für das nächste Kind wieder 4 Versuche zu. Mit dieser Behandlungsreihe kannst Du ja 2003 nicht mehr beginnen. Schreibe dennoch mal einen Brief: schaden kann er nicht.
Viele Grüße und alles Gute für Deine Geburt. Andreas
Zuletzt geändert von Andreas am 11 Nov 2003 23:43, insgesamt 1-mal geändert.
Hi Andreas,
mich hat gerade ein Mitarbeiter unserer BARMER telefonisch auf völlig falschem Fuß erwischt, ich steh total neben mir, weil wir morgen unsere erste Icsi haben....
es war eine mündliche Absage auf unseren Widerspruch hin, hätte ich auf eine schriftliche Absage bestehen sollen? Er meinte, wir wären rechtlich auf der sicheren Seite und wir hätten uns auch 12 Monate Zeit lassen können mit dem Widerspruch, da keine Rechtsbelehrung blabla. Außerdem: rein rechtlich wäre das Telefonat dann jetzt die Anhörung, die aufgrund des Widerspruches erfolgen müsse. Toll, das war keine Anhörung, daß war ein ZUTEXTEN, und daß, obwohl ich ihm gesagt habe, daß ich heute nicht dazu in Lage sei zu diskutieren, weil wir eben morgen die erste ICSI haben....
Hab ich jetzt irgendwie Mist gemacht, oder meinst du, wir müssen eh die offiziellen Regelungen abwarten???
DANKE, hasebärin

mich hat gerade ein Mitarbeiter unserer BARMER telefonisch auf völlig falschem Fuß erwischt, ich steh total neben mir, weil wir morgen unsere erste Icsi haben....
es war eine mündliche Absage auf unseren Widerspruch hin, hätte ich auf eine schriftliche Absage bestehen sollen? Er meinte, wir wären rechtlich auf der sicheren Seite und wir hätten uns auch 12 Monate Zeit lassen können mit dem Widerspruch, da keine Rechtsbelehrung blabla. Außerdem: rein rechtlich wäre das Telefonat dann jetzt die Anhörung, die aufgrund des Widerspruches erfolgen müsse. Toll, das war keine Anhörung, daß war ein ZUTEXTEN, und daß, obwohl ich ihm gesagt habe, daß ich heute nicht dazu in Lage sei zu diskutieren, weil wir eben morgen die erste ICSI haben....
Hab ich jetzt irgendwie Mist gemacht, oder meinst du, wir müssen eh die offiziellen Regelungen abwarten???
DANKE, hasebärin
Hi Hasebärin,
habe Dir eine PN geschickt.
Alles Gute für den Start der ICSI!
Mondschaf
habe Dir eine PN geschickt.
Alles Gute für den Start der ICSI!
Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
gern geschehen, ich hoffe, es nützt Dir was.
Liebe Grüße
Mondschaf
Liebe Grüße
Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
Hi hasebärin,
nach einem ordentlichen Verfahren klingt das nicht. Ein ordentliches Verfahren sieht so aus:
Der Beschwerdeweg gegenüber einer GKV ist dieser:
1) Kostenantrag des Versicherten
2) Bescheid = Ablehnung durch die GKV
3) Widerspruch des Versicherten und Antrag, den Fall dem Widerspruchsausschuß der jeweiligen Kasse vorzulegen
4) Widerspruchsbescheid der GKV mit Rechtsmittelhinweis
5) Klage des Versicherten vor dem Sozialgericht (SG)
Du hast 2 Möglichkeiten:
1) Du wartest Bis Anfang Dezember. Dann sollen die Details der Übergangsregelung bekannt sein.
2) Du beantragst, dass Dein Fall dem Widerspruchsausschuss der BEK vorgelegt wird.
"Außerdem: rein rechtlich wäre das Telefonat dann jetzt die Anhörung, die aufgrund des Widerspruches erfolgen müsse."
-> Nonsens.
"Hab ich jetzt irgendwie Mist gemacht, oder meinst du, wir müssen eh die offiziellen Regelungen abwarten???"
-> warte mal ab.
Viele Grüße und viel Erfolg für die morgige ICSI. Andreas
nach einem ordentlichen Verfahren klingt das nicht. Ein ordentliches Verfahren sieht so aus:
Der Beschwerdeweg gegenüber einer GKV ist dieser:
1) Kostenantrag des Versicherten
2) Bescheid = Ablehnung durch die GKV
3) Widerspruch des Versicherten und Antrag, den Fall dem Widerspruchsausschuß der jeweiligen Kasse vorzulegen
4) Widerspruchsbescheid der GKV mit Rechtsmittelhinweis
5) Klage des Versicherten vor dem Sozialgericht (SG)
Du hast 2 Möglichkeiten:
1) Du wartest Bis Anfang Dezember. Dann sollen die Details der Übergangsregelung bekannt sein.
2) Du beantragst, dass Dein Fall dem Widerspruchsausschuss der BEK vorgelegt wird.
"Außerdem: rein rechtlich wäre das Telefonat dann jetzt die Anhörung, die aufgrund des Widerspruches erfolgen müsse."
-> Nonsens.
"Hab ich jetzt irgendwie Mist gemacht, oder meinst du, wir müssen eh die offiziellen Regelungen abwarten???"
-> warte mal ab.
Viele Grüße und viel Erfolg für die morgige ICSI. Andreas
TKK will TESE nicht zahlen!
Lieber Andreas,
vor ca. zehn Tagen habe ich gepostet, dass wir uns bei der TKK um eine Fristverlängerung bemühen, und du hattest mir dazu noch einige Tips gegeben.
Nun haben wir die Antwort. "Ihrem Antrag können wir nicht entsprechen blablabla". O.K., mit was anderem habe ich kaum gerechnet, aber im Brief kommen dann noch zwei echte Schocker:
1. Ab 1. Januar 2004 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft ((ach nee!!!)). DANACH IST VOR JEDEM BEHANDLUNGSVERSUCH EIN BEHANDLUNGSPLAN BEI DER KRANKENKASSE ZUR GENEHMIGUNG VORZULEGEN".
Das ist mir völlig neu! Ich dachte, das läuft auch 2004 noch über Chipkarte und muss nicht jedesmal extra beantragt werden???? Weißt du da näheres?
2. DIE SPERMIENISOLIERUNG MITTELS DER TESE-METHODE GEHÖRT GRUNDSÄTZLICH NICHT ZU DEN LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE UND EINE KOSTENÜBERNAHME FÜR DIESE BEHANDLUNG IST SOMIT AUSGESCHLOSSEN:
Hilfe!!! Kann das wahr sein? Ich erinnere, dass ich vor zwei bis drei Wochen hier im Forum eine Diskussion über genau diese Frage gelesen habe und dass du geschrieben hast, dass die TESE definitiv Kassenleistung ist. Du hattest auch die entsprechenden Bestimmungen parat.
Was sollen wir machen? Das kann doch einfach gar nicht wahr sein! Die TESE ist bei uns noch dieses Jahr. Prof. Schulze in Hamburg hat auch gesagt, dass es eine Kassenleistung ist. Wir müssen nur etwas hinzuzahlen für die Kryokonservierung der Spermien und eine Probe-Extraktion, die Schulze noch am gleichen Tag durchführt. Die Spermienextraktion für die ICSI sei dann aber Kassenleistung, so Schulze. Der sollte es doch eigentlich wissen???
Es wäre toll, wenn du mir bald antworten könntest, denn ich bin ziemlich fertig.
Vielen, vielen Dank im Vorhinein und ein schönes Wochenende!
Gruß,
Mia
vor ca. zehn Tagen habe ich gepostet, dass wir uns bei der TKK um eine Fristverlängerung bemühen, und du hattest mir dazu noch einige Tips gegeben.
Nun haben wir die Antwort. "Ihrem Antrag können wir nicht entsprechen blablabla". O.K., mit was anderem habe ich kaum gerechnet, aber im Brief kommen dann noch zwei echte Schocker:
1. Ab 1. Januar 2004 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft ((ach nee!!!)). DANACH IST VOR JEDEM BEHANDLUNGSVERSUCH EIN BEHANDLUNGSPLAN BEI DER KRANKENKASSE ZUR GENEHMIGUNG VORZULEGEN".
Das ist mir völlig neu! Ich dachte, das läuft auch 2004 noch über Chipkarte und muss nicht jedesmal extra beantragt werden???? Weißt du da näheres?
2. DIE SPERMIENISOLIERUNG MITTELS DER TESE-METHODE GEHÖRT GRUNDSÄTZLICH NICHT ZU DEN LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE UND EINE KOSTENÜBERNAHME FÜR DIESE BEHANDLUNG IST SOMIT AUSGESCHLOSSEN:
Hilfe!!! Kann das wahr sein? Ich erinnere, dass ich vor zwei bis drei Wochen hier im Forum eine Diskussion über genau diese Frage gelesen habe und dass du geschrieben hast, dass die TESE definitiv Kassenleistung ist. Du hattest auch die entsprechenden Bestimmungen parat.
Was sollen wir machen? Das kann doch einfach gar nicht wahr sein! Die TESE ist bei uns noch dieses Jahr. Prof. Schulze in Hamburg hat auch gesagt, dass es eine Kassenleistung ist. Wir müssen nur etwas hinzuzahlen für die Kryokonservierung der Spermien und eine Probe-Extraktion, die Schulze noch am gleichen Tag durchführt. Die Spermienextraktion für die ICSI sei dann aber Kassenleistung, so Schulze. Der sollte es doch eigentlich wissen???
Es wäre toll, wenn du mir bald antworten könntest, denn ich bin ziemlich fertig.
Vielen, vielen Dank im Vorhinein und ein schönes Wochenende!
Gruß,
Mia
Re: TKK will TESE nicht zahlen!
Hi Mia,
"1. Ab 1. Januar 2004 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft ((ach nee!!!)). DANACH IST VOR JEDEM BEHANDLUNGSVERSUCH EIN BEHANDLUNGSPLAN BEI DER KRANKENKASSE ZUR GENEHMIGUNG VORZULEGEN".
-> die TK hat sich etwas ungeschickt ausgedrückt. Ab 2004 erstatten die Kassen ja nur 50 % der Behandlungskosten. Kiwu wird nach wie vor über Chipkarte abgerechnet. Damit Kasse und Patient aber VOR Behandlungsbeginn wissen, was als 50 % auf sie zukommt, muss der Patient der Kasse VOR Behandlungsbeginn einen Kostenplan zur Genehmigung vorlegen. Es geht also nicht um die medizinische Seite, sondern um die Kostenfrage.
Der neue Gesetzestext lautet: "Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden."
"2. DIE SPERMIENISOLIERUNG MITTELS DER TESE-METHODE GEHÖRT GRUNDSÄTZLICH NICHT ZU DEN LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE UND EINE KOSTENÜBERNAHME FÜR DIESE BEHANDLUNG IST SOMIT AUSGESCHLOSSEN:"
-> Nonsens. Die TK ist noch auf dem Stand vom 30.6.2002. Alle Details findst Du hier:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13750
Entscheidend ist, dass Prof. Schulze über Chipkarte abrechnet. Ob die TK die neue Abrechnungsweise kapiert oder nicht, spielt keine Rolle. Ihr braucht die TK nicht weiter aufzuklären. Prof. Schulze ist übrigens einer der, wenn nicht DER deutsche TESE-Spezialist.
Fazit: in Sachen TESE/TK besteht kein Handlungsbedarf. Anders wäre es, wenn sich der Arzt weigern würde.
Dir auch ein schönes WE.
Viele Grüße. Andreas
"1. Ab 1. Januar 2004 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft ((ach nee!!!)). DANACH IST VOR JEDEM BEHANDLUNGSVERSUCH EIN BEHANDLUNGSPLAN BEI DER KRANKENKASSE ZUR GENEHMIGUNG VORZULEGEN".
-> die TK hat sich etwas ungeschickt ausgedrückt. Ab 2004 erstatten die Kassen ja nur 50 % der Behandlungskosten. Kiwu wird nach wie vor über Chipkarte abgerechnet. Damit Kasse und Patient aber VOR Behandlungsbeginn wissen, was als 50 % auf sie zukommt, muss der Patient der Kasse VOR Behandlungsbeginn einen Kostenplan zur Genehmigung vorlegen. Es geht also nicht um die medizinische Seite, sondern um die Kostenfrage.
Der neue Gesetzestext lautet: "Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden."
"2. DIE SPERMIENISOLIERUNG MITTELS DER TESE-METHODE GEHÖRT GRUNDSÄTZLICH NICHT ZU DEN LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE UND EINE KOSTENÜBERNAHME FÜR DIESE BEHANDLUNG IST SOMIT AUSGESCHLOSSEN:"
-> Nonsens. Die TK ist noch auf dem Stand vom 30.6.2002. Alle Details findst Du hier:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13750
Entscheidend ist, dass Prof. Schulze über Chipkarte abrechnet. Ob die TK die neue Abrechnungsweise kapiert oder nicht, spielt keine Rolle. Ihr braucht die TK nicht weiter aufzuklären. Prof. Schulze ist übrigens einer der, wenn nicht DER deutsche TESE-Spezialist.
Fazit: in Sachen TESE/TK besteht kein Handlungsbedarf. Anders wäre es, wenn sich der Arzt weigern würde.
Dir auch ein schönes WE.
Viele Grüße. Andreas