Uteil zu Künstlicher Befruchtung

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schnuffel
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Uteil zu Künstlicher Befruchtung

Beitrag von schnuffel »

hallo ihr da draußen


habe heute in der tageszeitung folgendes urteil gefunden:

"berufssoldatinnen haben im rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen versorgung anspruch auf eine künstliche befruchtung. das entschied das bundesverwaltungsgericht. die richter gaben damit einer soldatin recht, die die übernahme der kosten für eine zeugung im reagenzglas mit embryonentransfer verlangte. bedingung ist, dass die befruchtung aussicht auf erfolg hat"

AZ: BVerW 2 C 38.02


mädels ich gönne es jedem und jeder aber wo in gottes namen bleibt da das gleichheitsprinzip. papa staat zahlt hier und bei uns nicht. obwohl dort nichteinmal beiträge gezahlt werden. *mecker*

lg schnuffel
JBB
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Beitrag von JBB »

Der Spielel berichtet:
Die künstliche Befruchtung sei eine wissenschaftliche Heilmethode, die zur kostenlosen truppenärztlichen Versorgung gehöre, urteilte der zuständige 2. Senat.
Kann man in den genauen Urteilstext Einsicht nehmen? Das klingt irgendwie so in die Richtung wie "medizinisch notwendige Heilbehandlung", der eine Anerkennung als Krankheit vorausgeht.

Ich sehe uns schon vor dem Bundesverfassungsgericht :wink: :lol:
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
schnuffel
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Beitrag von schnuffel »

hab mal im bundesverwaltungsgericht geblättert


BVerwG 2 C 38.02 (VGH München 3 B 99.2915) 27.11.2003 13:00 h


D. – RA Eckl & Partner, Kempten – ./. Bundesrepublik Deutschland

Die Klägerin ist Berufssoldatin und hat Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Ihr Antrag auf Übernahme der Kosten für eine homologe In-vitro-Fertilisation und Embryonentransfer (künstliche Befruchtung) wurde abgelehnt. Die Klage hatte in erster und zweiter Instanz Erfolg.


lg schnuffel
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi miteinander,

das Urteil wird mir nach der Veröffentlichung zugeschickt. Leider geht es hier um IVF und nicht um ICSI. Die Erstattung von ICSI wurde nämlich vom gleichen Gericht (Bundesverwaltungsgericht) mit Urteil vom 22.3.2001 abgelehnt. Wenige Tage später ließ das für die GKVs zuständige BSG ICSI am 3.4.2001 zu.

Welche gerichtlichen Schritte wir ab 2004 gegen die verschlechterte Kostenübernahme bei Kiwu einleiten können, werde ich im nächsten Jahr prüfen lassen.

Viele Grüße. Andreas
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