habe heute in der tageszeitung folgendes urteil gefunden:
"berufssoldatinnen haben im rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen versorgung anspruch auf eine künstliche befruchtung. das entschied das bundesverwaltungsgericht. die richter gaben damit einer soldatin recht, die die übernahme der kosten für eine zeugung im reagenzglas mit embryonentransfer verlangte. bedingung ist, dass die befruchtung aussicht auf erfolg hat"
AZ: BVerW 2 C 38.02
mädels ich gönne es jedem und jeder aber wo in gottes namen bleibt da das gleichheitsprinzip. papa staat zahlt hier und bei uns nicht. obwohl dort nichteinmal beiträge gezahlt werden.

lg schnuffel