Hallo,
wir hatten im Dezember 2001 unseren ersten ICSI Versuch und hatten das große Glück, daß ich gleich schwanger geworden bin. Im August 2002 ist unser Sonnenschein dann geboren.
Seit Juli 2003 sind wir nun wieder in Behandlung und haben mittlerweile leider 2 ICIS`s negativ abgeschlossen.
Bedeutet das nun für uns, daß dies bereits der 3 Versuch war den die Krankenkasse übernimmt, oder fängt man bei neuem Bahandlungsbeginn wieder bei Null an? Hat jemand Erfahrung damit??
Gruß
Steffi
2. Kind automatisch 4 Neuversuche??
Re: 2. Kind automatisch 4 Neuversuche??
Hi Steffi,
willkommen bei klein-putz.de
Pebbles hat Dir dankenswerterweise schon die richtige Antwort gegeben. Weitere Lektüre findest Du hier:
http://www.klein-putz.de/information/article.php?sid=14
Viele Grüße. Andreas
willkommen bei klein-putz.de

Pebbles hat Dir dankenswerterweise schon die richtige Antwort gegeben. Weitere Lektüre findest Du hier:
http://www.klein-putz.de/information/article.php?sid=14
Viele Grüße. Andreas
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Das Forum ist wirklich Klasse und macht auch viel Mut zum Weitermachen.
Übrigens haben wir heute einen Antrag auf Kostenübernahme für 2 weitere ICI Behandlungen nach altem Recht bei meiner Krankenkasse gestellt.
Die Musterbriefe und Beispiele die wir im Forum gefunden haben waren sehr hilfreich.
Wenn wir positive Antwort erhalten, werden wir unser Schreiben auch zur Verfügung stellen.
viele Grüße
Steffi
erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Das Forum ist wirklich Klasse und macht auch viel Mut zum Weitermachen.
Übrigens haben wir heute einen Antrag auf Kostenübernahme für 2 weitere ICI Behandlungen nach altem Recht bei meiner Krankenkasse gestellt.
Die Musterbriefe und Beispiele die wir im Forum gefunden haben waren sehr hilfreich.
Wenn wir positive Antwort erhalten, werden wir unser Schreiben auch zur Verfügung stellen.
viele Grüße
Steffi
Hallo Andreas,
auf unseren Antrag vom 4.12. für die restlichen 2 ICSI Versuche hat uns die AOK Westfalen- Lippe schon am 9.12. leider vorerst eine Absage erteilt.
Der Brief ist wie folgt:
die gesetzlichen Vorschriften zur künstl. Befruchtung wurden durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen geändert.
Entsprechend des ab 1.1.2004 geltenden Rechts übernimmt die KK nur noch 50 v.H. der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei Ihrem Versicherten durchgeführt werden. Außerdem sind die Maßnahmen zur künstlichen jetzt auf drei Behandlungsversuche begrenzt.
Eine so genannte "Übergangsregelung zur Besitzstandswahrung" für Versicherte, bei den bereits vor dem 1.1.2004 Behandlungsversuche zur künstl. Befruchtung durchgeführt worden sind, gibt es nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht.
Wie Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen, sind bei Ihnen in diesem Jahr zwei Behandlungsversuche durchgeführt worden. Da es eine Übergangsregelung z.Zt. nicht gibt, können wir die Kosten im nächsten Jahr nur noch für einen Behandlunggsversuch und auch nur noch in Höhe von 50 v.H. der bei Ihnen entstehenden Kosten übernehmen. Voraussetzung heirfür ist, dass uns der Behandlungsplan zur Genehmigung eingereicht wird, aus dem hervorgeht, welche Leistungen ab dem 1.1.2004 abgerechnet werden.
Sollte es noch Übergangsregelungen geben, werden wir Sie sofort informieren.
Im Forum habe ich bereits mehrere Infos darüber gefunden, daß man erst einmal abwarten soll, welche eventuellen Übergangsregelungen es geben wird.
Jedoch würde ich gerne wissen, welche Fristen bezüglich eines Einspruches man einhalten muß, nicht das wir da etwas verpassen.
viele Grüße
Steffi
auf unseren Antrag vom 4.12. für die restlichen 2 ICSI Versuche hat uns die AOK Westfalen- Lippe schon am 9.12. leider vorerst eine Absage erteilt.
Der Brief ist wie folgt:
die gesetzlichen Vorschriften zur künstl. Befruchtung wurden durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen geändert.
Entsprechend des ab 1.1.2004 geltenden Rechts übernimmt die KK nur noch 50 v.H. der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei Ihrem Versicherten durchgeführt werden. Außerdem sind die Maßnahmen zur künstlichen jetzt auf drei Behandlungsversuche begrenzt.
Eine so genannte "Übergangsregelung zur Besitzstandswahrung" für Versicherte, bei den bereits vor dem 1.1.2004 Behandlungsversuche zur künstl. Befruchtung durchgeführt worden sind, gibt es nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht.
Wie Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen, sind bei Ihnen in diesem Jahr zwei Behandlungsversuche durchgeführt worden. Da es eine Übergangsregelung z.Zt. nicht gibt, können wir die Kosten im nächsten Jahr nur noch für einen Behandlunggsversuch und auch nur noch in Höhe von 50 v.H. der bei Ihnen entstehenden Kosten übernehmen. Voraussetzung heirfür ist, dass uns der Behandlungsplan zur Genehmigung eingereicht wird, aus dem hervorgeht, welche Leistungen ab dem 1.1.2004 abgerechnet werden.
Sollte es noch Übergangsregelungen geben, werden wir Sie sofort informieren.
Im Forum habe ich bereits mehrere Infos darüber gefunden, daß man erst einmal abwarten soll, welche eventuellen Übergangsregelungen es geben wird.
Jedoch würde ich gerne wissen, welche Fristen bezüglich eines Einspruches man einhalten muß, nicht das wir da etwas verpassen.
viele Grüße
Steffi
Hi Steffi,
die Richtlinien sollen frühestens nach Weihnachten veröffentlicht werden. Die Gerüchte besagen folgendes:
1) Jahreswechselversuche werden zu 100 % erstattet. Wenn Du also spätestens am 31.12.2003 mit der Stimu oder der DR beginnst, wird der Versuch zu 100 % erstattet.
2) Versuche von Alt-Paaren ab dem 1.1.2004 werden nach neuem Recht behandelt.
"Wie Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen, sind bei Ihnen in diesem Jahr zwei Behandlungsversuche durchgeführt worden. Da es eine Übergangsregelung z.Zt. nicht gibt, können wir die Kosten im nächsten Jahr nur noch für einen Behandlunggsversuch und auch nur noch in Höhe von 50 v.H. der bei Ihnen entstehenden Kosten übernehmen."
-> 1 Versuch zu 50 %: das wäre die Anwendung des neuen Rechts bei Euch.
"Jedoch würde ich gerne wissen, welche Fristen bezüglich eines Einspruches man einhalten muß, nicht das wir da etwas verpassen."
-> enthält die Antwort der Kasse keinen Rechtmittelhinweis ("Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ..."), dann hast Du ein Jahr Zeit für den Widerspruch.
Viele Grüße. Andreas
die Richtlinien sollen frühestens nach Weihnachten veröffentlicht werden. Die Gerüchte besagen folgendes:
1) Jahreswechselversuche werden zu 100 % erstattet. Wenn Du also spätestens am 31.12.2003 mit der Stimu oder der DR beginnst, wird der Versuch zu 100 % erstattet.
2) Versuche von Alt-Paaren ab dem 1.1.2004 werden nach neuem Recht behandelt.
"Wie Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen, sind bei Ihnen in diesem Jahr zwei Behandlungsversuche durchgeführt worden. Da es eine Übergangsregelung z.Zt. nicht gibt, können wir die Kosten im nächsten Jahr nur noch für einen Behandlunggsversuch und auch nur noch in Höhe von 50 v.H. der bei Ihnen entstehenden Kosten übernehmen."
-> 1 Versuch zu 50 %: das wäre die Anwendung des neuen Rechts bei Euch.
"Jedoch würde ich gerne wissen, welche Fristen bezüglich eines Einspruches man einhalten muß, nicht das wir da etwas verpassen."
-> enthält die Antwort der Kasse keinen Rechtmittelhinweis ("Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ..."), dann hast Du ein Jahr Zeit für den Widerspruch.
Viele Grüße. Andreas