Künstliche Befruchtung - Sozialhilfe
Künstliche Befruchtung - Sozialhilfe
Hallo!
Ich bin hier die ganze Zeit am grübeln, wie man die soziale Ungerechtfertigkeit der Gesundheitsreform möglichst eindeutig klar zu machen. Und dabei ist mir folgende Frage gekommen:
Wenn ein Ehepaar Sozialhilfe bezieht, beide sind normal in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, weil Arbeitslosenhilfe bezogen wird, und dieses Paar auf künstliche Befruchtung angewiesen ist, um Nachwuchs zu bekommen, wie sieht es bei diesem (übrigens fiktiven) Ehepaar ab 2004 aus???
Sozialhilfeempfänger sind von Zuzahlungen bei Medikamenten etc. befreit. 50% der Kosten für KB (egal ob IVF oder ICSI) werden diese wohl nicht aufbringen können, da Sozialhilfeempfänger auch nur geringe Geldbeträge auf Sparkonten haben dürfen (alles was drüber liegt, müssen sie erst "ableben", d.h. sie bekommen SoHi erst wenn sie unter der Grenze liegen).
Ist KB für Sozialhilfeempfänger dann erledigt? Keine Kinder für Arme?
Übernimmt "Vater Staat" die 50% Selbstbeteiligung (z.B. das Sozialamt)?
Was ist dann mit den Ehepaaren, die zwar keine Sozialhilfe beziehen, aber trotzdem finanziell so mager ausgestattet sind, dass die Eigenbeteiligung so weit entfernt ist wie eine Reise zum Mond?
Vielleicht weiss ja jemand von Euch was dazu.
Liebe Grüße
Bradchen
Ich bin hier die ganze Zeit am grübeln, wie man die soziale Ungerechtfertigkeit der Gesundheitsreform möglichst eindeutig klar zu machen. Und dabei ist mir folgende Frage gekommen:
Wenn ein Ehepaar Sozialhilfe bezieht, beide sind normal in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, weil Arbeitslosenhilfe bezogen wird, und dieses Paar auf künstliche Befruchtung angewiesen ist, um Nachwuchs zu bekommen, wie sieht es bei diesem (übrigens fiktiven) Ehepaar ab 2004 aus???
Sozialhilfeempfänger sind von Zuzahlungen bei Medikamenten etc. befreit. 50% der Kosten für KB (egal ob IVF oder ICSI) werden diese wohl nicht aufbringen können, da Sozialhilfeempfänger auch nur geringe Geldbeträge auf Sparkonten haben dürfen (alles was drüber liegt, müssen sie erst "ableben", d.h. sie bekommen SoHi erst wenn sie unter der Grenze liegen).
Ist KB für Sozialhilfeempfänger dann erledigt? Keine Kinder für Arme?
Übernimmt "Vater Staat" die 50% Selbstbeteiligung (z.B. das Sozialamt)?
Was ist dann mit den Ehepaaren, die zwar keine Sozialhilfe beziehen, aber trotzdem finanziell so mager ausgestattet sind, dass die Eigenbeteiligung so weit entfernt ist wie eine Reise zum Mond?
Vielleicht weiss ja jemand von Euch was dazu.
Liebe Grüße
Bradchen
<font size="3" color="#656565"><b>Liebe Grüße
Bradchen</b></font>
-------------------------------------------------------
<font size="1">1. ICSI: 26.12.03 negativ
2. ICSI: 26.01.04 negativ
Auch Supertobi wollte nicht bleiben
</font>
Bradchen</b></font>
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<font size="1">1. ICSI: 26.12.03 negativ
2. ICSI: 26.01.04 negativ
Auch Supertobi wollte nicht bleiben

Ein sehr interessantes Posting!!!
Ich kenne eine im Forum, die beim Sozialamt arbeitet, ich habe ihr eine PN geschickt.
Die soziale Ungerechtigkeit muss unbedingt aufgedeckt werden. Die Zuzahlung für KB muss unbedingt bei der 2% Regelung berücksichtigt werden, alles andere ist sozial ungerecht.
Wir sind auch bereit, im Rahmen unserer Einkünfte unseren Eigenanteil zu leisten.
Ich kenne eine im Forum, die beim Sozialamt arbeitet, ich habe ihr eine PN geschickt.
Die soziale Ungerechtigkeit muss unbedingt aufgedeckt werden. Die Zuzahlung für KB muss unbedingt bei der 2% Regelung berücksichtigt werden, alles andere ist sozial ungerecht.
Wir sind auch bereit, im Rahmen unserer Einkünfte unseren Eigenanteil zu leisten.
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Hallo,
Bea, vielen Dank für Deine Grüsse. Unseren Schweinchen geht es gut.
So nun zu Deiner Frage, Bradchen.
Die Neuregleung bei den KK zum 01.01.2004 sieht vor, dass es für niemanden mehr eine Befreiung von Zuzahlungen gibt. Auch nicht für Empfänger von SoHi.
Allerdings ist die Höhe der in 1 Jahr zu zahlenden Eigenleistungen (Praxisgebühr, Rezeptgebühren, Eigenanteil bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt) für SoHi-Empfänger auf einen bestimmten Anteil vom Regelsatz (das ist das, was eine Person im Monat für den Lebensunterhalt bekommt) begrenzt. Das liegt so bei 70,00 EUR (ist aber noch nicht ganz klar).
Dir Frage, ob das Sozialamt für die Kosten der KB aufkommen muss, wird dabei natürlich nicht geklärt. Grundsätzlich gilt aber, dass das Sozialamt keine Kosten übernehmen muss, die die KK auch nicht bezahlt.
Dann würden ja die Leute "absichtlich" SoHi-Empfänger werden, weil man dann die allerbeste Versorgung bei geringstem Aufwand hätte. Das wäre dann auch wieder sehr ungerecht.
Insofern wird es wohl tatsächlich so sein, wie Du schreibst, "Keine Kiwu-Behandlung für Arme". Wobei "arm" ja ein dehnbarer Begriff ist. Wir sind bestimmt nicht an der untersten Einkommensgrenze. Aber die Hälfte oder mehr der Kosten für eine ICIS können wir uns auch nicht mal so eben leisten. Und wenn, dann nur 1 mal und bei verzicht auf andere Dinge.
Jemand, der von SoHi lebt oder eben wenig Einkommen hat, wird sich das Geld wohl nie zusammensparen können....
So, ich muss jetzt erstmal los zur Arbeit.
Falls noch Fragen sind, werde ich versuchen, das zu klären.
Ich werde benachrichtigt, wenn hier neue Postings geschrieben wurden.
Liebe Grüsse
Sille
Bea, vielen Dank für Deine Grüsse. Unseren Schweinchen geht es gut.
So nun zu Deiner Frage, Bradchen.
Die Neuregleung bei den KK zum 01.01.2004 sieht vor, dass es für niemanden mehr eine Befreiung von Zuzahlungen gibt. Auch nicht für Empfänger von SoHi.
Allerdings ist die Höhe der in 1 Jahr zu zahlenden Eigenleistungen (Praxisgebühr, Rezeptgebühren, Eigenanteil bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt) für SoHi-Empfänger auf einen bestimmten Anteil vom Regelsatz (das ist das, was eine Person im Monat für den Lebensunterhalt bekommt) begrenzt. Das liegt so bei 70,00 EUR (ist aber noch nicht ganz klar).
Dir Frage, ob das Sozialamt für die Kosten der KB aufkommen muss, wird dabei natürlich nicht geklärt. Grundsätzlich gilt aber, dass das Sozialamt keine Kosten übernehmen muss, die die KK auch nicht bezahlt.
Dann würden ja die Leute "absichtlich" SoHi-Empfänger werden, weil man dann die allerbeste Versorgung bei geringstem Aufwand hätte. Das wäre dann auch wieder sehr ungerecht.
Insofern wird es wohl tatsächlich so sein, wie Du schreibst, "Keine Kiwu-Behandlung für Arme". Wobei "arm" ja ein dehnbarer Begriff ist. Wir sind bestimmt nicht an der untersten Einkommensgrenze. Aber die Hälfte oder mehr der Kosten für eine ICIS können wir uns auch nicht mal so eben leisten. Und wenn, dann nur 1 mal und bei verzicht auf andere Dinge.
Jemand, der von SoHi lebt oder eben wenig Einkommen hat, wird sich das Geld wohl nie zusammensparen können....
So, ich muss jetzt erstmal los zur Arbeit.
Falls noch Fragen sind, werde ich versuchen, das zu klären.
Ich werde benachrichtigt, wenn hier neue Postings geschrieben wurden.
Liebe Grüsse
Sille
Hallo Sille,
danke für die schnelle Antwort.
Du schreibst: "Grundsätzlich gilt aber, dass das Sozialamt keine Kosten übernehmen muss, die die KK auch nicht bezahlt."
Das ist doch aber der Haken an der Sache: Die KK BEZAHLT ja, nur eben nicht alles. Ensteht daraus nicht eine Verpflichtung für die SoHi?
Wie ist es denn zB bei Zahnersatz? Hier zahlt die GKV 65% und den Rest muss der Versicherte selber tragen. Bezahlt bei SoHi Empfängern die Differenz die SoHi?
Bekommen SoHi Empfänger zukünftig auch keine Brillen, weil die GKV das ja nicht mehr bezahlt?
Zukünftig muss ja ein Behanlungsplan bei der KK vorgelegt werden. Wird dann die KK keine Genehmigung für die 50% geben, weil keine Aussicht auf Zahlung der anderen Hälfte besteht? Das glaube ich kaum, also wird die KK die 50% genehmigen müssen und der SoHi Empfänger kann sich also in Behandlung begeben. Wenn die KK dann den Rest einfordert: Gibt es eine Möglichkeit, einen Teil des Regelbetrages zu "pfänden" oder ist dieser Satz unpfändbar?
Was ist denn bei SoHi Empfängern, die NICHT in der GKV sind? Muss dann das SoHi-Amt analog der GKV die 50% genehmigen?
Oh je, solche komischen Konstellationen ergeben sich nur deshalb, weil dieses ganze Gesetz nicht bis zu Ende durchdacht und sozial ungerecht ist.
Die meisten nicht-Betroffenen werden sowieso sagen: Wer so arm ist, dass er sich keine KB leisten kann, der sollte sich auch keine Kinder leisten!
danke für die schnelle Antwort.
Du schreibst: "Grundsätzlich gilt aber, dass das Sozialamt keine Kosten übernehmen muss, die die KK auch nicht bezahlt."
Das ist doch aber der Haken an der Sache: Die KK BEZAHLT ja, nur eben nicht alles. Ensteht daraus nicht eine Verpflichtung für die SoHi?
Wie ist es denn zB bei Zahnersatz? Hier zahlt die GKV 65% und den Rest muss der Versicherte selber tragen. Bezahlt bei SoHi Empfängern die Differenz die SoHi?
Bekommen SoHi Empfänger zukünftig auch keine Brillen, weil die GKV das ja nicht mehr bezahlt?
Zukünftig muss ja ein Behanlungsplan bei der KK vorgelegt werden. Wird dann die KK keine Genehmigung für die 50% geben, weil keine Aussicht auf Zahlung der anderen Hälfte besteht? Das glaube ich kaum, also wird die KK die 50% genehmigen müssen und der SoHi Empfänger kann sich also in Behandlung begeben. Wenn die KK dann den Rest einfordert: Gibt es eine Möglichkeit, einen Teil des Regelbetrages zu "pfänden" oder ist dieser Satz unpfändbar?
Was ist denn bei SoHi Empfängern, die NICHT in der GKV sind? Muss dann das SoHi-Amt analog der GKV die 50% genehmigen?
Oh je, solche komischen Konstellationen ergeben sich nur deshalb, weil dieses ganze Gesetz nicht bis zu Ende durchdacht und sozial ungerecht ist.
Die meisten nicht-Betroffenen werden sowieso sagen: Wer so arm ist, dass er sich keine KB leisten kann, der sollte sich auch keine Kinder leisten!
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Hallo sille und JBB!
Ist schon ganz schön verzwickt die ganze Geschichte.
Soweit ich es weiss, ist es bisher so (also bis zum 31.12.03) dass Sozialhilfeempfänger keinerlei Zuzahlungen bei Zahnersatz zu leisten haben, egal ob sie regelmässig beim Zahnarzt waren, oder der letzte Zahnarztbesuch schon 10 Jahre zurückliegt
Und meines Wissens hat das Sozialamt dabei keinerlei Kosten zu tragen. Die 100% werden von der KK übernommen.
Wenn es nicht wieder irgendwelche Änderungen in den Gesetzen gab, ist Sozialhilfe unpfändbar, genauso wie mindestens Arbeitslosenhilfe. Deshalb bekommen SoHi oder AlHi Empfänger bei ihren Banken (wenn die Banken "ordentlich" arbeiten) auch keine Dispo-Kredite, keine EC-Karten und Kreditkarten schon gar nicht.
"Die meisten nicht-Betroffenen werden sowieso sagen: Wer so arm ist, dass er sich keine KB leisten kann, der sollte sich auch keine Kinder leisten!"
---> Wie mich dieser Satz nervt!!! Ich kann mir sehr gut ein Kind leisten (das habe ich sogar schon), ich kann mir sehr gut auch noch ein zweites Kind leisten. Aus dem einfachen Grund, dass ich, wenn ich "normal" schwanger geworden bin oder wenn das Kind geboren ist zu KEINEM ZEITPUNKT einen Betrag in Höhe von 2000,-€ oder mehr hinblättern muss!!! *WÜRG*
(JBB, ich weiss, dass Du nicht diese Meinung vertrittst, musste mich trotzdem mal kurz darüber auslassen
)
Liebe Grüße
Bradchen
Ist schon ganz schön verzwickt die ganze Geschichte.
Soweit ich es weiss, ist es bisher so (also bis zum 31.12.03) dass Sozialhilfeempfänger keinerlei Zuzahlungen bei Zahnersatz zu leisten haben, egal ob sie regelmässig beim Zahnarzt waren, oder der letzte Zahnarztbesuch schon 10 Jahre zurückliegt

Wenn es nicht wieder irgendwelche Änderungen in den Gesetzen gab, ist Sozialhilfe unpfändbar, genauso wie mindestens Arbeitslosenhilfe. Deshalb bekommen SoHi oder AlHi Empfänger bei ihren Banken (wenn die Banken "ordentlich" arbeiten) auch keine Dispo-Kredite, keine EC-Karten und Kreditkarten schon gar nicht.
"Die meisten nicht-Betroffenen werden sowieso sagen: Wer so arm ist, dass er sich keine KB leisten kann, der sollte sich auch keine Kinder leisten!"
---> Wie mich dieser Satz nervt!!! Ich kann mir sehr gut ein Kind leisten (das habe ich sogar schon), ich kann mir sehr gut auch noch ein zweites Kind leisten. Aus dem einfachen Grund, dass ich, wenn ich "normal" schwanger geworden bin oder wenn das Kind geboren ist zu KEINEM ZEITPUNKT einen Betrag in Höhe von 2000,-€ oder mehr hinblättern muss!!! *WÜRG*


Liebe Grüße
Bradchen
<font size="3" color="#656565"><b>Liebe Grüße
Bradchen</b></font>
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<font size="1">1. ICSI: 26.12.03 negativ
2. ICSI: 26.01.04 negativ
Auch Supertobi wollte nicht bleiben
</font>
Bradchen</b></font>
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<font size="1">1. ICSI: 26.12.03 negativ
2. ICSI: 26.01.04 negativ
Auch Supertobi wollte nicht bleiben

Oh ja,
das ist schon sehr verzwickt.
Das Problem ist, dass ja keine so wirklich weiss, welche Neuregelungen denn ab 01.01.04 in Kraft treten. Bisher bekommen SoHi-Empfänger ja Befreiung von Zuzahlungen für Zahnersatz etc. Das gibt es aber ab 01.01. nicht mehr, also muss zunächst jeder, egal wie hoch das Einkommen ist, sämtliche Zuzahlungen selber tragen. Z.B. muss schon jetzt jeder sein Brillengestell selber zahlen. Die KK bezahlt es nicht, das Sozialamt muss dann sagen, der KV-Schutz umfasst alle notwendigen behandlungen und wir dürfen dann nichts dazu geben. Ohne Gestell nützen einem die Gläser aber nicht, man muss es kaufen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei Kiwu-Behandlung genauso wäre....
Über das Thema Kiwu-Behandlung sind sich ja nicht mal die KK einig, wie soll da ein Sozialamt wissen, was zu tun ist. Bsiher hat zum Glück noch niemand bei uns im Amt solche Kosten beantragt. Die sind alles ziemlich fruchtbar und das jedes Jahr auf´s neue. (Schließlich bekommt man dann ja wieder 2 Jahre Erziehungsgeld)
Ich werde Euch gern informieren, wenn es bei uns mal so einen Antrag geben sollte.
Gruß
Sille
das ist schon sehr verzwickt.
Das Problem ist, dass ja keine so wirklich weiss, welche Neuregelungen denn ab 01.01.04 in Kraft treten. Bisher bekommen SoHi-Empfänger ja Befreiung von Zuzahlungen für Zahnersatz etc. Das gibt es aber ab 01.01. nicht mehr, also muss zunächst jeder, egal wie hoch das Einkommen ist, sämtliche Zuzahlungen selber tragen. Z.B. muss schon jetzt jeder sein Brillengestell selber zahlen. Die KK bezahlt es nicht, das Sozialamt muss dann sagen, der KV-Schutz umfasst alle notwendigen behandlungen und wir dürfen dann nichts dazu geben. Ohne Gestell nützen einem die Gläser aber nicht, man muss es kaufen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei Kiwu-Behandlung genauso wäre....
Über das Thema Kiwu-Behandlung sind sich ja nicht mal die KK einig, wie soll da ein Sozialamt wissen, was zu tun ist. Bsiher hat zum Glück noch niemand bei uns im Amt solche Kosten beantragt. Die sind alles ziemlich fruchtbar und das jedes Jahr auf´s neue. (Schließlich bekommt man dann ja wieder 2 Jahre Erziehungsgeld)

Ich werde Euch gern informieren, wenn es bei uns mal so einen Antrag geben sollte.
Gruß
Sille
-
- Rang0
- Beiträge: 160
- Registriert: 15 Nov 2002 09:48
Hallo !
Haben die ganze Zeit darüber nachgedacht, ob wir uns an Eurer Diskussion beteiligen sollen, oder nicht!?
Auch wenn wir uns jetzt in irgendeiner Form unbeliebt machen sollten, sind wir der Auffassung, daß eine gewisse finazielle Absicherung gewährleistet sein muß, um Kindern eine einigermaßen sichere Zukunft geben zu können.
Uns ist bewußt, daß jeder Mensch unverschuldet in die Situation kommen kann, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Viele (und davon gibt es reichlich), sind aber oftmals selber Schuld an Ihrer Situation.
Wir sind hier ganz klar der Meinung, daß es mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform, keine Unterschiede mehr bei dem Eigenanteil geben darf !!!
Wir würden, wenn wir von einem Fall erfahren würden, bei dem das Sozialamt den Eigenanteil übernehmen würde, umgehend den Rat eines Anwaltes einholen und dies auch Publik machen.
Es kann nicht angehen, daß auf der einen Seite den Paaren, die jeden Tag ihre Brötchen verdienen müssen, die Kosten auferlegt werden und anderen, die dies eben aus welchen Gründen auch immer nicht tun, diese Kostenbelastung erspart bleiben.
Wo bleibt da die soziale Gerechtigkeit ? Vielleicht haben wir das Sozialsystem, auch noch nicht ganz verstanden.
Nehmt es uns bitte nicht übel, daß wir hier mal Sachen ansprechen, die sich kaum jemand traut, offen auszusprechen.
@Bradchen: Wir wollen mit unserem Beitrag auf keinen Fall alle Sizialhilfeempfänger, über einen Kamm scheren. Aber wir kennen genug Fälle, wo man schon fast von Betrug sprechen kann.
Wir wünschen allen im Forum ganz viel Erfolg, bei Euren Planungen.
LG
Carsten&Astrid
Haben die ganze Zeit darüber nachgedacht, ob wir uns an Eurer Diskussion beteiligen sollen, oder nicht!?
Auch wenn wir uns jetzt in irgendeiner Form unbeliebt machen sollten, sind wir der Auffassung, daß eine gewisse finazielle Absicherung gewährleistet sein muß, um Kindern eine einigermaßen sichere Zukunft geben zu können.
Uns ist bewußt, daß jeder Mensch unverschuldet in die Situation kommen kann, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Viele (und davon gibt es reichlich), sind aber oftmals selber Schuld an Ihrer Situation.

Wir sind hier ganz klar der Meinung, daß es mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform, keine Unterschiede mehr bei dem Eigenanteil geben darf !!!
Wir würden, wenn wir von einem Fall erfahren würden, bei dem das Sozialamt den Eigenanteil übernehmen würde, umgehend den Rat eines Anwaltes einholen und dies auch Publik machen.
Es kann nicht angehen, daß auf der einen Seite den Paaren, die jeden Tag ihre Brötchen verdienen müssen, die Kosten auferlegt werden und anderen, die dies eben aus welchen Gründen auch immer nicht tun, diese Kostenbelastung erspart bleiben.
Wo bleibt da die soziale Gerechtigkeit ? Vielleicht haben wir das Sozialsystem, auch noch nicht ganz verstanden.



Nehmt es uns bitte nicht übel, daß wir hier mal Sachen ansprechen, die sich kaum jemand traut, offen auszusprechen.
@Bradchen: Wir wollen mit unserem Beitrag auf keinen Fall alle Sizialhilfeempfänger, über einen Kamm scheren. Aber wir kennen genug Fälle, wo man schon fast von Betrug sprechen kann.
Wir wünschen allen im Forum ganz viel Erfolg, bei Euren Planungen.
LG
Carsten&Astrid
- chris v. bernie
- Rang3
- Beiträge: 2347
- Registriert: 02 Okt 2001 02:00
An Carsten&Astrid,
In diesem Forum kann man ruhig seine Meinung sagen, zumindest würde das so normal sein, auch wenn diese Meinung total gegen die der Mehrheit ist.
Ich will dich nur ein bischen korigieren. Dir ist wahrscheinlich nicht klar und unbekannt was im Lande gerade passiert, nähmlich dass es immer mehr Arbeitslose gibt wegen der wirtschaftlichen Lage.
Du sagst ihr arbeitet für euer Brot. Nun alle möchten das tun, alle möchten eine Arbeitstelle haben um nicht betteln zu müßen. Niemand von den gewöhnlichen Menschen im Lande ist schuld dass Firmen pleite gehen und sie/er den Job verliert.
Das Problem ist genau nicht alle in demselben Topf zu stellen.
Du sagst viele Sozialhilfeempfänger sind nicht wirklich bedürftig und sind selber schuld dafür dass sie so sind. Kann sein.
Darum müßen aber auch die andere unschuldigen leiden?
Wenn du in der Lage wärest wie so viele Menschen da, den Job zu verlieren und sich nichts mehr leisten können würdest du die Sachen anders betrachten.
Auf deine Weise hast auch du Recht, aber es kann einfach nicht sein wie du sagst.
Einer der 15-20 Jahre studiert und geschuftet hat und jetzt keine Arbeit hat kann nicht so wie der der 2000-10000 Euro verdient, oder mehr für eine KB Behandlung oder irgendeine andere ärztliche Behandlung bezahlen.
Der muß ohne Kinder bleiben falls unfruchtbar, ohne Zähne, ohne Brille, ohne nichts, er muß sogar sterben. Und er hat keine Schuld das heute so ist wie es eben ist.
Davon sind es fast 5 milionen Arbeitslose und ich weiß nicht wie viele wirklich bedürftige Sozialhilfeempfänger.
Sei glücklich ihr habt die Stelle, es kann jedem passieren sie zu verlieren und sei nicht so streng mit anderen.
Alles Gute,
Ruxi
In diesem Forum kann man ruhig seine Meinung sagen, zumindest würde das so normal sein, auch wenn diese Meinung total gegen die der Mehrheit ist.
Ich will dich nur ein bischen korigieren. Dir ist wahrscheinlich nicht klar und unbekannt was im Lande gerade passiert, nähmlich dass es immer mehr Arbeitslose gibt wegen der wirtschaftlichen Lage.
Du sagst ihr arbeitet für euer Brot. Nun alle möchten das tun, alle möchten eine Arbeitstelle haben um nicht betteln zu müßen. Niemand von den gewöhnlichen Menschen im Lande ist schuld dass Firmen pleite gehen und sie/er den Job verliert.
Das Problem ist genau nicht alle in demselben Topf zu stellen.
Du sagst viele Sozialhilfeempfänger sind nicht wirklich bedürftig und sind selber schuld dafür dass sie so sind. Kann sein.
Darum müßen aber auch die andere unschuldigen leiden?
Wenn du in der Lage wärest wie so viele Menschen da, den Job zu verlieren und sich nichts mehr leisten können würdest du die Sachen anders betrachten.
Auf deine Weise hast auch du Recht, aber es kann einfach nicht sein wie du sagst.
Einer der 15-20 Jahre studiert und geschuftet hat und jetzt keine Arbeit hat kann nicht so wie der der 2000-10000 Euro verdient, oder mehr für eine KB Behandlung oder irgendeine andere ärztliche Behandlung bezahlen.
Der muß ohne Kinder bleiben falls unfruchtbar, ohne Zähne, ohne Brille, ohne nichts, er muß sogar sterben. Und er hat keine Schuld das heute so ist wie es eben ist.
Davon sind es fast 5 milionen Arbeitslose und ich weiß nicht wie viele wirklich bedürftige Sozialhilfeempfänger.
Sei glücklich ihr habt die Stelle, es kann jedem passieren sie zu verlieren und sei nicht so streng mit anderen.
Alles Gute,
Ruxi
-
- Rang0
- Beiträge: 160
- Registriert: 15 Nov 2002 09:48
Hallo Ruxi !
Dem, was Du geschrieben hast, stimme ich ja auch zu. Ich habe ja in meinem vorherigen Beitrag auch ganz klar geschrieben, daß man nicht alle über einen Kamm scheren kann und auch nicht darf !
Wahr vielleicht wieder mal ein Fehler, seine Meinung frei zu äußern ! Aber das ist ja im Leben immer wieder so.
Gruß
Carsten
Dem, was Du geschrieben hast, stimme ich ja auch zu. Ich habe ja in meinem vorherigen Beitrag auch ganz klar geschrieben, daß man nicht alle über einen Kamm scheren kann und auch nicht darf !
Wahr vielleicht wieder mal ein Fehler, seine Meinung frei zu äußern ! Aber das ist ja im Leben immer wieder so.
Gruß
Carsten