Bei der IUI bleibt alles beim alten !
Kostenerstattung
Kostenerstattung im Zahlenbeispiel
Die Kostenerstattung hat aktuell durch die Gesundheitsreform eine neue Regelung erhalten, welche die Behandlung der künstlichen Befruchtung in der Erstattung einschränkt. Im Folgenden soll der aktuelle Stand der Dinge dargestellt werden. Hierbei spielen die Behandlungsmethoden und der Versicherungsstatus eine entscheidende Rolle.
Die Neuregelung gilt nur für gesetzlich Versicherte – bei privaten Krankenkassen gilt weiterhin die bestehende Regelung.
Die Kosten für die Diagnostik der ungewollten Kinderlosigkeit werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Neuregelung ab 1.1.2004 für alle gesetzlich Versicherten:
- Die Krankenkassen übernehmen nur noch 50 % der Behandlungskosten und der Medikamente – die restlichen 50 % müssen von den Patienten getragen werden.
- Es werden nur noch 3 statt der bisher üblichen 4 Versuche zu 50 % erstattet.
- Die obere Belastungsgrenze von 2 % des Jahreseinkommens gilt hierfür nicht.
- Leistungen werden nur für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren und für Männer unter 50 Jahren übernommen. Die bisherige Ausnahmeregelung für Frauen über 40 Jahre entfällt.
- Einheitliche Übergangsregelungen für bereits genehmigte oder noch im Jahre 2003 begonnene Versuche sind leider trotz mehrfachen Anmahnens bislang nicht beschlossen worden.
- Alle weiteren Vorgaben des § 27 a gelten weiterhin.
Die Kosten für die Diagnostik der ungewollten Kinderlosigkeit werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei den Behandlungsmaßnahmen jedoch gibt es je nach Methode unterschiedliche Einschränkungen. Daher ist eine frühzeitige Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse sinnvoll, um den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse und den für Sie auftretenden Kostenrahmen besser abschätzen zu können.
Grundsätzlich lässt sich folgendes festhalten:
Behandlungsverfahren Wird von den gesetzlichen Kassen bezahlt 1)
Stimulation:
Ohne Insemination Nicht begrenzt
Insemination:
Im Spontanzyklus oder mit "Timing"
8 Zyklen
Im stimulierten Zyklus (Gonadotropine)
6 Zyklen
IVF und/oder ICSI:
Bei verheirateten Paaren 3 Zyklen 2,3)
50% der Kosten
1) Insemination, IVF und ICSI nur zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr der Frau.
2) Wenn nach zwei IVF- oder ICSI-Versuchen keine Befruchtung der Eizelle (im Reagenzglas) eintritt, wird kein weiterer Versuch von den Kassen erstattet, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.
3) Tritt nach der dritten Behandlung keine Schwangerschaft ein, muss von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin gegenüber der Kasse ausreichend begründet werden, warum die Behandlung fortgesetzt werden soll.
An alle: so geht es ab 1.1.2004 kostenmäßig weiter !
An alle: so geht es ab 1.1.2004 kostenmäßig weiter !
knuddelige Knuddelgrüße von Lu mit Lulilinchen und dem Süssmausebär
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mit nunmehr 3 Sternenkinder im Herzen.
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Danke für die Beachtung
nochmal nach oben geholt 

knuddelige Knuddelgrüße von Lu mit Lulilinchen und dem Süssmausebär
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hi lutricia
habe da mal eine kurze frage ich hatte im februar ivf eine eizelle befruchtung aber später kein transfer wegen schlechte teilung.
dann im november 2ivf ohne befruchtung .
haben icsi beantragt bei kk ging zum mdk absage fallen nicht in den richtlinen sg zu gut. absage....
wiederspruch eingelegt wieder absage icsi.
meine frage ...
wenn ich jetzt ivf die 3mache im neuen jahr muss ich für die kosten aufkommen???
oder die kk da wir altpaar sind???
danke für deine antwort
habe da mal eine kurze frage ich hatte im februar ivf eine eizelle befruchtung aber später kein transfer wegen schlechte teilung.
dann im november 2ivf ohne befruchtung .
haben icsi beantragt bei kk ging zum mdk absage fallen nicht in den richtlinen sg zu gut. absage....
wiederspruch eingelegt wieder absage icsi.
meine frage ...
wenn ich jetzt ivf die 3mache im neuen jahr muss ich für die kosten aufkommen???
oder die kk da wir altpaar sind???
danke für deine antwort

Hallo Bummel,
leider gibt es ja keine Übergangsregelung oder so was wie "Vertrauensschutz" für "Altpaare". Aber nach dem Wortlaut des Gesetzes habt ihr bis jetzt ja erst einen Versuch ohne Befruchtung, also sollte ein Verusuch noch drin sein. 50% der Kosten müsst ihr aber auf jeden Fall selbst übernehmen.
Wünsche Euch alles Gute

leider gibt es ja keine Übergangsregelung oder so was wie "Vertrauensschutz" für "Altpaare". Aber nach dem Wortlaut des Gesetzes habt ihr bis jetzt ja erst einen Versuch ohne Befruchtung, also sollte ein Verusuch noch drin sein. 50% der Kosten müsst ihr aber auf jeden Fall selbst übernehmen.
Wünsche Euch alles Gute


knuddelige Knuddelgrüße von Lu mit Lulilinchen und dem Süssmausebär
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Hallo lutricia,
darf ich fragen, woher Dein Wissen stammt. Ich wurde nämlich gerade von meiner Kiwu-Praxis angerufen, um mir mitzuteilen, daß IUI auf alle Fälle auch zu 50 % übernommen werden muß und ich im neuen Jahr erst einen Antrag bei der KK stellen muß.
Wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir mal die Quelle nennen könntest.
Danke und lieben Gruß
frauchen
darf ich fragen, woher Dein Wissen stammt. Ich wurde nämlich gerade von meiner Kiwu-Praxis angerufen, um mir mitzuteilen, daß IUI auf alle Fälle auch zu 50 % übernommen werden muß und ich im neuen Jahr erst einen Antrag bei der KK stellen muß.
Wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir mal die Quelle nennen könntest.
Danke und lieben Gruß
frauchen