Weiß denn niemand, in welchem Gesetz, Paragraphen etc. geregelt ist, daß der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, selbst wenn es wegen KIWU Behandlung ist, keinen Urlaubsschein verlangen kann??
Ich habe schon im Internet geforscht, aber erfolgslos.
Werde am Montag mal bei der Hotline meiner Krankenkasse anrufen. Vielleicht wissen die ja Rat. Oder beim Rechtsschutz.
Ich bin mir unsicher, ob ich auf Konfrontationskurs oder auf "klein beigeben" machen soll. Momentan steht mir der Sinn nach Konfrontation...

Ich bin mir nur unsicher, ob das längerfristig so gut ist.
Hoffentlich hat meine ICSI diesmal geklappt und mein Chef ist bald mich und ich ihn los... Ich würde mir nichts sehnlicher wünschen!
Birgit