Italien: Unfruchtbarkeit = Krankheit !

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Birgit~
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Italien: Unfruchtbarkeit = Krankheit !

Beitrag von Birgit~ »

Hi Birgit,

danke für diesen Beitrag. Wenn ich es richtig sehe, dann entsprechen die Regelungen dem strengen deutschen EschG. Nur in einem Punkt ist Italien strenger:
"- Samen- und Eizellspenden sind untersagt."
-> Samenspende ist ja in D erlaubt.


Die WHO-Krankheitsdefinition ist sehr interessant.

Viele Grüße. Andreas

( :D , no problem..)

genau diese beiden Punkte und die erstmalige Definition in einem Gesetz von Unfruchtbarkeit als Krankheit ( bisher nur von der WHO) sind interessant.

Die Info zur aktuellen, nun viel restriktiveren Gesetzesänderung in Italien hatte Dr. Breitbach in seinen news gegeben

mehr unter -> http://www.wunschkinder.net/news/wmview.php?ArtID=340

Liebe Grüße, Birgit
Zuletzt geändert von Birgit~ am 15 Dez 2003 20:46, insgesamt 2-mal geändert.
Ruxi
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Beitrag von Ruxi »

Hallo Birgit,

Danke für die Nachricht!
Ich habe mich sehr um die Lage in Italien beschäftigt da mein Mann Italiener ist und ich hoffte dort mehr zu schaffen als in Deutschland.
Das Gesetz ist streng, tatsächlich.
Die gute Seite ist sie haben keine Altersgrenzen gestellt wie hier.
Dazu muß ich noch sagen die Behandlungen waren nicht von der Kasse bezahlt.
In Italien wird sehr wenig bezahlt von der KK.
Das mit den Samen und Eizellenspenden ist das schlimmste und dadurch werden noch mehr Paare an ihrem Kiwu begrenzt.
Wenn auch andere Länder das entscheiden wo wird das führen?
Irgendwie war es bis jetzt in Italien sehr gegen ihre strenge Kirche, die gar nichts erlaubt, jetzt ist alles im Einklang.
Was Antinori betrifft und andere Kollegen, die werden wahrscheinlich umziehen in ein anderes Land.

Tschüß,
Ruxi
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Hi Ruxi,

das finde ich interessant, daß die Krankenkassen in Italien nichts zahlen ->daher wird dort in Gegensatz zu allen anderen Ländern ( ?) die Unfruchtbarkeit staatlicherseits als Krankheit anerkannt - hat ja keine Konsequenzen - kostet ja nichts.

In der schweizer medical-tribune wird von einem "Katholischem Gesetz" gesprochen :-?

in der NZZ gabs auch noch einen kritischen Artikel : http://www.nzz.ch/2003/12/12/al/page-article9AERZ.html

interessanterweise wurd nun fast gleichzeitig in F die Gesetzgebung zur PID liberalisiert ...

..von wegen Europa..

Nachtrag:

zur von Dir erwähnten Altersgrenze in D: sie gilt nur bezüglich der kK-Leistung,

laut Eschgesetz gibt es aber keine Beschränkung auf 40 (50) Jahre

allerdings endet die Tabelle des dtsch. IVF-registers bei 44 Jahren,
da liegt im Durchschnitt die natürliche Grenze.

LG Birgit
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Birgit,

aus Versehen habe ich Deinen Erstbeitrag nicht zitiert, sondern editiert. Entschuldigung. Keine Angst, das können nur Chrischn und Bine, denen das nicht vorkommt und ich, dem das äußerst selten vorkommt. :-)

Kannst Du den Ursprungsbeitrag noch einmal einstellen.

Hier meine Antwort auf den Beitrag:

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Hi Birgit,

danke für diesen Beitrag. Wenn ich es richtig sehe, dann entsprechen die Regelungen dem strengen deutschen EschG. Nur in einem Punkt ist Italien strenger:
"- Samen- und Eizellspenden sind untersagt."
-> Samenspende ist ja in D erlaubt.

Die WHO-Krankheitsdefinition ist sehr interessant.

Viele Grüße. Andreas
Ruxi
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Beitrag von Ruxi »

Hallo Birgit,

Betreffend die Altersgrenzen eine Bemerkung:

Irgendwo in diese berühmte Richtlinien nr. 27 steht es am Ende das ICSI nicht an Frauen über 40 Jahre gemacht sein soll und das nicht in Verbindung mit der Übernahme von der KK.
Manche Ärzte wie meine hier im Freiburg haben es buchstäblich genommen und tun das wirklich nicht, dass heißt zumindest bei der Uniklinik nehmen sie keine Frauen über 40 in Behandlung (ich wurde abgelehnt darum).
Andere Ärzte aber sind liberaler und behandeln auch ältere Frauen, wenn sie selbst bezahlen.
Der Doc im wunschkinderforum hatte eine Frau mit 47 Jahre in Behandlung, sagte er.
Die Grenze jeder Frau kann niemand genau wissen, nur der liebe Gott. Leider gibt es genug Götter auf der Erde.

An Andreas

"Samenspende ist in D. erlaubt"

Ist nicht genau geregelt und darum auch nicht von der Kasse übernommen.
Dafür kämpfen wir zusammen mit Rebella: Regelung und Kostenübernahme.
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Ruxi,

1) Erlaubte Methoden:
o.k., ich drücke mich anders aus: während das ESchG die Eizellspende ausdrücklich verbietet (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG) , ist die Samenspende nach dem ESchG nicht verboten. Alles, was das ESchG nicht verbietet, darf in D praktiziert werden. siehe:
http://www.wunschkinder.net/demo/gesetz ... gesetz.htm

Daher wird die Samenspende in D praktiziert.

2) Kostenerstattung durch die gesetzliche KV
Für die GKV ist eindeutig festgelegt (§ 27a Abs. 1 Nr. 4 SGB V), dass die Kiwu-Behandlung nur dann von den GKVs bezahlt wird, wenn Ei- und Samenzelle vom Ehepaar stammen.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... __27a.html

Viele Grüße. Andreas
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Hi Ruxi,

das ist natürlich schade, daß Du an der Uni als Patientin abgelehnt wurdest.

Aus einer veröffentlichten kleinen Studie ( 50 Zyklen ) über Polkörperdiagnostik an der UNI Bonn weiss ich aber, daß dort Frauen bis ca. 43 Jahre behandelt wurden.

Bei PKD muss auch ICSI gemacht werden, unabhängig vom Spermiogramm, weil die Eizelle durch die Untersuchung schon "eröffnet" wurde.

Mit der Altersgrenze meinte ich nur die Durchschnittsgrenze von ca. 45 +/ - bei Frauen wenn sonst alles o.K. ist., aber " Ausnahmen bestätigen die Regel.."

( An Eizellspende, die auch noch 60jährigen zur Mutterschaft verhelfen kann, habe ich dabei nicht gedacht.., sehe darin auch keinen Unterschied für die Kinder wenn sie 60jährige Väter ( Michael Douglas, Beckenbauer..)haben ... das mag jeder selbst entscheiden, finde ich.

LG Birgit
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Die Krankheitsdefinition ist natürlich interessant, aber sonst betrachte ich dieses Gesetz als einen großen Rückschritt, der unsere Forderungen zur Lockerung des ESchG auch wieder schwieriger werden lassen könnte. Bei einem so katholischen Land muß man sich wundern, daß es da bisher überhaupt so locker abgegangen ist.

Ob uns die italienische Definition als Krankheit wirklich was bringt?
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Hi Rebella u. Interessierte,

meiner Meinung nach ist die gesetzliche Definition der Unfruchtbarkeit als Krankheit schon SEHR wichtig !

Dabei geht es nicht nur um den Aspekt Behandlungskosten, sondern auch darum, anzuerkennen, daß es hierbei eben nicht um freiwillige Lebensentscheidungen geht, wie häufig unterstellt.

Die Politiker und wir alle gehen davon aus, daß es “normal“ ist, sich fortpflanzen zu können.

Wenn man aber trotz intensivster Bemühungen , diese geforderte “generative Leistung“ - körperlich bedingt - nicht erbringen kann, dann soll das weder als Behinderung noch als Krankheit gelten – o.K. - dann darf die Fortpflanzungsunfähigkeit aber auch nicht als freie Entscheidung bewertet und darüberhinaus “bestraft“ werden. ( dem steht die wichtige gesamtgesellschaftliche Unterstützung von Familien nicht entgegen )

Obwohl aufgrund von Schicksal, Lebenswegen eine individuelle Entscheidungsfreiheit für alle Menschen gelten sollte (?) fühlen sich nun Politiker berechtigt ein “nachhaltiges Fortpflanzungsverhalten“ von ihren Bürgern einzufordern.
Über zunehmende Stigmatisierung von Kinderlosen , im Rahmen der Verteilungsdebatten wurde hier im Forum schon gesprochen ( symbolische Wirkung der Aussagen zur Rentenkürzung usw, praktisch wahrscheinlich sowieso irrelevant, da künftige Minirenten nicht mehr kürzbar sind )

Besonders solche Begriffe “Humankapital“( für Kinder),“Nachhaltigkeit“ ( Zeugungsverhalten) und “Ökonomisierung privater Entscheidung“ ( Kürzungen bei Kinderlosigkeit) in der Demographiedebatte, gerade im Zusammenhang mit ungewollter Kinderlosigkeit, finde ich inakzeptabel und dies zeigt mir, wie wichtig eine gesetzliche Anerkennung der Unfruchtbarkeit als Krankheit ist.

Ob von der italienischen Gesetzgebung eine Signalwirkung auf europäische Nachbarländer ausgeht ?
Länder mit restriktiven Gesetzen wie in D, werden sich nun leider bestätigt fühlen, oder auch noch Samenspende verbieten ( -> Zypriesvorschlag)

Andererseits würde es mich nicht wundern, wenn die Frage “Krankheitsdefinition“ in Zukunft vor dem europ. Gerichtshof
erörtert wird., falls sich Betroffene in D ( Europa ) zu sehr benachteiligt fühlen.

Durch die neue italienische Gesetzgebung bietet sich dort evtl. ein Ansatzpunkt (?)

Liebe Grüsse,

Birgit
Zuletzt geändert von Birgit~ am 16 Dez 2003 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Stella38
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Beitrag von Stella38 »

Ich finde es die ganze Zeit schon paradox, dass Kinder "Private Lebensplanung" sind wenn es darum geht, uns bei den Kosten zu helfen, andererseits "staatsbürgerliche Pflicht" deren Nichterfüllung künftig bestraft werden soll. Diese Frage habe ich in jeden meiner Politikerbriefe und -mails eingebaut. Keiner hat darauf geantwortet -......
Liebe Grüße
Stella38, Katzenmama Bild

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