Sehr interessanter Link zum Embryonenschutzgesetz in Deutsch

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
Antworten
Safira

Beitrag von Safira »

Hallo an alle,

hier ein sehr interessanter Link zum Thema Embryonenschutzgesetz in Deutschland.
Schau mal unter :

http://www.ivf-programm.de/news2001/news03-3.htm

Ich wollte den Text reinkopieren, aber leider scheint das nicht zu funktinieren.

Liebe Grüße, Safira


Safira

Beitrag von Safira »

So, jetzt hab ich es doch geschafft und den Text hier rein kopiert. Keine Ahnung warum das vorhin nicht funktionierte.
Bin gespannt auf eure Antworten .....

Liebe Grüße, Safira

--------------------

Der unaufgelöste Widerspruch zwischen § 218 und dem Embryonenschutzgesetz und die Leugnung natürlicher Gesetzmäßigkeiten der Lebensentstehung, nämlich der natürlichen Selektion
Die Diskussion um das therapeutische Klonen ist verständlich aber ineffektiv; der Weg dorthin ist bereits beschritten und ist , wie beschrieben, in Großbritannien staatlich erlaubt.

Wichtiger ist es, eine

internationale einheitliche Ethik der absoluten Verbotstatbestände

zu schaffen. Es darf nicht zur serienweisen "Herstellung derer kommen, die nie geboren werden sollen, zur Erhaltung derer, die nie sterben wollen" (U. Lüke). Es wäre absurd, neue (gesunde) junge Menschen entstehen zu lassen, um sie dann als Ersatzteillager alter (kranker) Menschen zu zerlegen.

Teile unserer Gesellschaft erregen sich zwar augenblicklich über therapeutisches und reproduktives Klonen oder über die Präimplantationsdiagnostik und die damit verbundene

"Selektion" bzw. zweckgerichtete Nutzung menschlichen Lebens,

sie sind aber im Kern vollständig einverstanden bzw. nicht im geringsten irritiert, was

andere sogar finale Selektionsverfahren menschlichen Lebens

angeht:
Die "Pille danach" zur Einnistungsverhinderung = Abtötung der Blastozyste,
die "Spirale" zur Einnistungsverhinderung = Abtötung der Blastozyste,
die ca. 130.000 Abtreibungen in Deutschland/ Jahr (ohne Begrenzung des foetalen Alters!) und
die Pränataldiagnostik auf Fehlbildungen beim Fetus, die in vielen Fällen nur auf die Indikationsstellung zur Abtreibung hinausläuft.

Ein und dasselbe Rechtsgut wird einmal schützenswert eingestuft

(vor den Anliegen der Wissenschaft, bzw. vor den berechtigten Interessen eines Kinderwunschpaares)

zum anderen zum verfügbaren abtötbaren Objekt erklärt

(oft wenn auch nicht immer zur Entlastung der ewig Nachlässigen und Selbstverantwortungslosen von den Folgen ihres Tuns)

bzw. ihm gar keine wahrnehmbare Existenz zugebilligt

("Mein Bauch gehört mir"-Bewegung der Abtreibungsbefürworterinnen).

Diese fehlende Logik entspringt aus dem Mangel an einer realistischen, die Naturgesetze berücksichtigenden ethisch verbindlichen Antwort auf die

Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens und damit dem Beginn seiner absoluten Schutzwürdigkeit.

Um deren Beantwortung drücken sich gesellschaftlich Verantwortliche und Politiker in Deutschland.

Während einerseits mit großem Aufwand um das Leben eines in der 24. SSW Frühgeborenen mit allen Mitteln gekämft wird, kann ein anderer ebenso alter Fetus abgetrieben, abgetötet werden -möglicherweise weil er Fehlbildungen hat, was zu seelischer Belastung / Erkrankung der Mutter führt/ führen könnte, möglicherweise nur weil eine (in den meisten Fällen in Frage zu stellende ) Gesundheitsgefährdung der Mutter behauptet wird.

Die Berufsordnung für Ärzte gibt zwar vor, daß kein Arzt zur Mitwirkung an der assistierten Befruchtung, einer medizinischen Standardmethode, verpflichtet werden darf.
Auf der anderen Seite macht sich ein Arzt strafbar, der bei Schwangeren ab 35 Jahren nicht auf die auf Abtreibung zielende Pränataldiagnostik hinweist.

Während im ESchG schon der Einzeller im Syngamiestadium absolut geschützt wird, wird im § 218 jedem Kind im Mutterleib ein nur relativer, im Grund immer unterlaufbarer Schutz, gewährt.

Ist jede totipotente Zelle mit einem doppeltem menschlichen Chromosomensatz (das Syngamiestadium des ESchG) ein menschliches und somit zu schützendes Wesen?

Ab wann entwickelt sich ein Embryo nicht mehr zum Menschen sondern schon als Mensch ?

Erlaubt ist im § 218 die Abtötung des Fetus im Mutterleib,

wenn sein Leben mit den Interessen der "Mutter" in Konflikt gerät, wenn die "Mutter" diese Abtötung will.
Dieser Fetus ist für jeden erkennbar ein kleines menschliches Wesen mit beginnenden menschlichen Reaktionen. Es tritt in Interaktion zu seiner Mutter.

Er ist von der Natur zugelassenes Leben.

Die Natur ermöglicht ihm durch die Einnistung individuelle als menschliche erkennbare Existenz zu entwickeln.

Verboten ist im Embryonenschutzgesetz das Verwerfen von Syngamiestadien, Zweizellern, Vierzellern, Achtzellern, Morulae, Blastozysten in Kultur
(die aber bedenkenlos mit der "Pille danach" oder der "Spirale" abgetötet werden )

obwohl in nahezu allen Staaten akzeptiert .

Nicht einmal den Kinderwunschpaaren, die Leben geben wollen läßt man diesbezüglich ihr Selbstbestimmungsrecht, das der abtreibungswilligen Frau, die Leben nehmen will, zugestanden wird.

Diese nicht eingenisteten Präembryonen/ Embryonen haben möglicherweise die Potenz zur Entwicklung menschlichen Lebens, letztendlich sind sie aber

von der Natur noch nicht verbindlich zugelassenes Leben, sind Versuche zum Leben.

Je weiter ein Präembryo/ Embryo sich jedoch entwickelt, desto größer seine Chance zu menschlichem Leben zu werden.
Bestenfalls jedes dritte Vorkernstadium hat die Potenz der Entwicklung zur Blastozyste, nur jede dritte Blastozyste hat die Fähigkeit zur Einnistung.
Die Auswahl unter den Vorkernstadien muß in Ermangelung von feststellbaren Vitalitätskriterien im Grunde willkürlich erfolgen.
Am besten wäre Auswahl im Blastozystenstadium nach erfolgter Präimplantationsdiagnostik, dann Transfer einer oder zweier Blastozysten und Kryokonservierung der anderen verbliebenen Blastozysten.

Vgl. News September 1999

In Deutschland dürfen in einem IVF-Versuch nur drei Vorkernstadien zu Embryonen weiterwachsen., die anderen sind zu verwerfen oder einzufrieren.Oft verwirft man in Ermangelung zuverlässiger Auswahlkriterien gerade die Vorkernstadien, die die Natur zu menschlichem Leben werden lassen will. Transferiert werden dann total chancenlose "Embryonen".

Der in der Präimplantationsdiagnostik als krank erkannte Embryo muß transferiert werden, wächst er an, darf er später abgetrieben werden!

Diese deutsche gesetzlich festgeschriebene Ignoranz bezüglich der natürlichen Vorgänge bei der Fortpflanzung entzieht den Kinderwunschpaaren die Verfügung über ihr Keimmaterial, nimmt vielen Kinderwunschpaaren die Chance zum eigenen Kind, insbesondere älteren Frauen, kostet durch fehlgeschlagene Behandlungen Unsummen Geldes der Krankenkassen oder der Patienten, belastet die Frauen mit einem höheren Mehrlingsrisiko, wenn sie eine ausreichende Chance zur Schwangerschaft haben wollen.

Fazit:

Wenn man die Abtreibung von menschlichem Leben aus dem Mutterleib , einen auf Tötung abzielenden Vorgang, straffrei setzt, Verfahren, die auf eine solche Tötung im ungünstigen Falle abzielen (Pränataldiagnostik) und Verhütungsmethoden zuläßt, die die Abtötung von Blastozysten in großem Stil bedeuten, gibt es keine nachvollziehbaren Argumente, Embryonenauswahl im Blastozystenstadium, Präimplantatinsdiagnostik und ggf. therapeutisches Klonen, allesamt auf Entstehung von menschlichem Leben bzw. Erhaltung von menschlichen Leben abzielende Vorgänge als Straftaten zu werten, wie dies in Deutschland geschieht.

Man kann nicht von der Natur angenommenes sich entwickelndes menschliches Leben (das Kind im Mutterleib) nur sehr relativ in seiner Existenz absichern, von der Natur unternommene Versuche zu menschlichem Leben (frühe nicht implantierte embryonale Entwicklungsstadien) als absolut schutzwürdig erklären.

Man kann nicht der Abtreibungswilligen Verfügungsrecht über ihr Kind zugestehen, dem Kinderwunschpaar Verfügungsrecht über seine Präembryonen entziehen, wo ihr Bestreben doch auf Leben schenken hinausläuft.

Auch das Bestreben ein gesundes Kind zu bekommen, steht in keinerlei Widerstreit zur selbstverständlichen Akzeptanz und Unterstützung vorhandenen kranken und behinderten Lebens.

Da aus jedem Gebrauch auch Mißbrauch entstehen kann, ist eine angemessene Gesetzgebung möglichst übernational unverzichtbar.
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Liebe Safira,

danke für diesen Link. Der Text spricht mir so sehr aus der Seele. Was darin steht, ist für mich nicht neu. Es sind haargenau meine Gedanken. Es tut gut, dies von anderen geschrieben zu lesen, denn oft glaubt man, dass man dies nur allein so denkt.

Es tut mir so weh, wenn ich an meine nächste IVF denke und ich weiß, da werden sicher wieder mehr als 3 da sein. Am liebsten würde ich weniger stimulieren, aber wenn es weniger sind, dann sind die Chancen auch um so vieles geringer. Da ich alles selbst zahlen muß, kann ich mir den Luxus auch nicht leisten. Bei meiner ersten IVF hatte ich genau 3 Embryonen und war so erleichtert, dass ich nicht über Kyro nachdenken musste. Der Doc meinte aber, es waren zu wenige und nicht gut genug. Es müssen mehr sein. Bei der 2. IFV waren es mehr und die hatte Erfolg – die kyrokonservierten Embryonen sind leider alle gestorben.

Ich weiß, dass man im Vorkernstadium nur eine sehr vage Aussage treffen kann, wer die besten Chancen hat. Ich möchte nicht gern daran denken, dass genau das, das sich weiter entwickelt hätte, eingefroren wird und dabei kaput geht. Ich könnte sehr viel besser damit leben, wenn durch PID oder Blastozystenkultivierung die chancenlosen Embryonen vorher erkannt würden, damit ich denen, die wirklich ein Mensch werden könnten, die besten Chancen geben könnte. Ich finde das so widersinnig, dass das hier verboten ist, was meinen Kindern den Weg ins Leben erleichtern würde. Und diese Politiker schmücken sich alle mit ihren super – ethischen Standpunkten, wenn es jetzt um die Stammzellenforschung geht. Mal abgesehen davon, dass ich meine entwicklungsfähigen Embryonen natürlich nicht hergeben würde, so kann ich es doch nicht verstehen, warum wegwerfen ethischer ist als eine Verwendung für einen guten Zweck.

Ich würde mir in diesem Forum viel mehr Diskussion um solche Themen wünschen. Leider bekommen Hinweise wie Deiner meist nicht solche große Resonanz. Das ist sicher auch der Grund, warum wir es nicht schaffen, ein Umdenken beim Gesetzgeber zu bewirken.

Liebe Grüße Rebella
Schnellchen
Rang5
Rang5
Beiträge: 12084
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Schnellchen »

Danke dir Safira für diesen wirklich interessanten Artikel, der wirklich alles auf den Punkt gebracht hat! Ich hoffe, dass sich aufgrund dessen nun auch noch die letzten Zögerer anschließen und uns ihre Adresse mitteilen, denn nicht nur mein Bauch gehört mir, sondern auch meine Eizellen gehören mir und ich darf, will und muss entscheiden können, was damit passiert!

Es ist wirklich ein absolut unsinniger Widerspruch zwischen § 218 und dem Embryonenschutzgesetz. Wenn ich den Artikel lese, kocht bei mir alles hoch und vor allem die Verantwortungslosigkeit der Politiker mit dem körperlichen und seelischen Wohl von uns KiWu-PatientInnen!

Hoffentlich reicht der Artikel in seiner für mich absolut guten Aussagefähigkeit aus, auch noch mehr Unterschriften zusammen zu bekommen.

Lieber Gruß
Iris
Dreamer
Rang4
Rang4
Beiträge: 9031
Registriert: 20 Jan 2002 01:00

Beitrag von Dreamer »

Hallo zusammen!

Ich mag mich jetzt auch einmal zu diesem Thema äussern, denn ich habe in den letzten tagen sehr viele Diskussionen diesbezüglich geführt. Hauptsächlich finge es ja immer an mit der Debatte im Bundestag wegen den Anträgen zum Import von Embrionalen Stammzellen.

Es hat mich echt gewundert in wie weit unsere ganzen Politiker meinen uns Ihre Ethik und Moral aufzwingen zu wollen, aber die Befölkerung völlig anderer Meinung ist. Sämtliche Leute mit denen ich gesprochen habe verstehen diese Politik in Deutschland nicht und es waren zu 90% Leute, die selbst schon ein Kind auf "natürliche" Weise bekommen haben. Dieser Widerspruch auf der einen Seite §218 und auf der anderen Seite das ESchG.

Ich arbeite in einem kath. Krankenhaus auf Gynäkologie und Geburtshilfe und wenn ich dort Frauen sehe, die meinen, eine Abtreibung sei das Verhütungsmittel Nummer eins, dann platzt mir echt die Hutschnur. Teilweise 4-5 mal haben da einige Frauen schon abgetrieben und liegen dann mit Schwangerschaftsübelkeit bei uns um dann eine Woche später in ein Krankenhaus zu gehen, welches Abtreibungen durchführt, denn das macht ja ein kath. Haus nicht.

Bei uns werden die Amniozentesen durchgeführt, die bei einem schlechten Befund wieder eine Abtreibung nach sich ziehen, aber dafür gehen die Frauen wieder in ein anderes Haus, denn so etwas machen wir nicht.

Ich könnte jedesmal bei solchen Diskussionen die Wut bekommen. Ich erlebe fast täglich diesen Irrsinn, der in dem Artikel beschrieben ist und kann das alles sehr gut nachvollziehen.

Das wollte ich nur mal rauslassen, denn die Politiker sollten entlich mal von Ihrem hohen Ross runterkommen und fragen, was die Bevölkerung eigentlich möchte.

Liebe Grüße,


Liebe Grüße, Dreamer
mit
Bild
und
Bild
Fotoalben
Geburtsbericht
Barbara
Rang1
Rang1
Beiträge: 314
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Barbara »

Lieb Safira,

der Artikel ist sehr gut geschrieben. Gerade heute las ich in unserer Zeitung, wie sich einige Politiker aus unsere lokalen Ecke beim Abstimmen zur Stammzellforschung bzw. Import, verhalten haben.
Denen schreibe ich gleich und schicke ihnen den Artikel zu. Diese älteren Herren haben wahrscheinlich mit ihren Frauen niemals ernsthaft über die Wirkungsweise der Verhütung (oder Tötung, je nachdem wie man es sieht) gesprochen.

Danke für's Reinstellen hier.
Barbara
LeaS.
Rang0
Rang0
Beiträge: 72
Registriert: 22 Sep 2001 02:00

Beitrag von LeaS. »

Hallo Safira,
den Artikel habe ich gestern ins KiWu-Forum bei wunschkinder.de gesetzt. Ist das Zufall :smile:
Ich finde, dass er die bestehende Problematik im Hinblick auf die in D. geltende Gesetzeslage auf den Punkt bringt. Leider weiss ich nicht, wer ihn geschrieben hat. Auf der Seite http://www.ivf-programm.de finden sich übrigens auch andere sehr interessante Beiträge.
Schade ist, dass mein Posting bezüglich dieses Beitrages relativ unbeantwortet blieb.
Ich hoffe, dass er dennoch durch viele "stumme" Leser/innen hinreichend Beachtung gefunden hat.
Liebe Grüße
LeaS.

Schnellchen
Rang5
Rang5
Beiträge: 12084
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Schnellchen »

LEA - SUPER - So eine Seite hab ich immer schon gesucht - da ist ja wirklich verdammt viel Info-Material für uns alle !!!!

Wirklich Klasse - danke für den Link!!!!

Liebe Grüße
Iris
Gia_71
Rang0
Rang0
Beiträge: 41
Registriert: 06 Dez 2001 01:00

Beitrag von Gia_71 »

Hallo Safira,

leider muß ich auch gestehen, dass ich mir erst jetzt die Zeit genommen haben mich mehr über diese Thematik zu informieren und Dein Link hat mir da sehr geholfen. Aber wie heißt es so schön: "Besser jetzt wie garnich"!

Vielen Dank!

Gia Bild
Gia_71
Rang0
Rang0
Beiträge: 41
Registriert: 06 Dez 2001 01:00

Beitrag von Gia_71 »

Schade, hab grad gesehen, dass alles schon raus ist. Bin doch etwas zuuu spät dran. Na ja, dann werde ich mal schauen, was es schönes bei Amazon.de gibt. Muss ich ja irgendwie wieder gut machen *schäm*
Gia Bild
Antworten

Zurück zu „Rund um den Kinderwunsch“