Guten Morgen Andreas,
ob ich einen schriftlichen Bescheid habe? Ja und nein.
Ich hatte damals um einen schriftlichen Bescheid gebeten, die KK hatte aber mit Hinweis auf das Sachleistungsprinzip einen Bescheid verweigert. Nach mehreren Telefonaten, mit denen ich die Sachbearbeiter genervt hatte, bekam ich einen bla-bla- Brief, in dem allgemein die Voraussetzungen für ICSI erklärt wurden. Da stand auch drin, dass einem nach Geburt erneut 4 Versuche zustünden. Daraufhin hatte ich einen Brief per Einschreiben geschickt, dass ich davon ausgehe, dass mir nun erneute vier Versuche bewilligt worden seien, sofern ich innerhalb angemessener Zeit nichts Gegenteiliges von der KK höre.
Anscheinend war in meinen Akten eine Bewilligung vermerkt, sonst hätte ich diesen Brief nicht bekommen.
Das Schreiben enthält KEINE Rechtsmittelbelehrung!
Meine Frage mit dem Widerspruch war etwas anders gemeint. Mir ist schon klar, dass ich mit einem Widerspruch keine Änderung erreichen kann.
Es geht nur darum, dass ggf. Klagen laufen werden und dann vielleicht eine gerichtliche Entscheidung zu unserem Gunsten gefällt werden könnte. Vom Finanzamt kenne ich das so, dass dann nur die Personen in den Genuß der besseren Regelung kommen, die auch einen Einspruch gegen den Bescheid geschrieben hatten.
Um sich vor einer Flut von Einsprüchen zu retten, schreiben deshalb die Finanzämter automatisch in den EStBEscheid, bei welchen Sachverhalten kein Einspruch nötig sei, weil deswegen noch Gerichtsverfahren laufen.
Menno, Verwaltungsrecht ist ganz schön komblisiert
Ich habe mal in den zitierten Paraprafen geschaut:
(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben
Das bedeutet doch aber für den Bürger, dass JEDER Bescheid mit Vorsicht zu geniessen ist, oder? Die brauchen doch einfach nur das Gesetz zu ändern und schon kann man sich mit dem Papier den Popo abwischen?
Bei der Diskussion um die Eigenheimzulage wurde doch immer gesagt, dass man diese Leistung nur den Neuzugängen streichen könnte, nicht aber denen, die schon einen Bescheid haben.
Den Unterschied würde ich schon ganz gerne kapieren, wann die Behörde einen Bescheid zu Ungunsten des Bürgers zurücknehmen / ändern kann und wann nicht. Vielleicht liest hier ein Diplom Verwaltungswirt mit und kann mir das erklären?
Mensch, noch Anfang diesen Jahres hätte ich es nie für möglich gehalten, dass man uns die KiWu Leistungen streichen will bzw gekürzt hat.
Ich muss feststellen, dass mich dieses Jahr verändert hat. Vorher hatte ich ganz naiv gedacht, dass es wirklich JEDER versteht, wie schlimm ungewollte Kinderlosigkeit ist.
Die Erfahrung, dass uns die Politik die Solidarität entzieht und das dann auch noch ein großer Teil der Bevölkerung gut findet, war für mich wie ein Schlag ins Gesicht.
Wie wird es weitergehen?
Werden die Betroffenen kämpfen oder werden sie sich mit der Situation abfinden?
Also ich bin eigentlich immer noch auf Kampf eingestellt, auch wenn zwischenzeitlich mal die Luft raus war.
Wir müssen uns vor Augen halten, dass wir genau wie andere Minderheiten für unsere Rechte werden kämpfen müssen. Vor uns liegt ein weiter Weg!
Das waren so meine Gedanken zum Jahresabschluss, wenn auch etwas unpassend in diesem Ordner.
Andreas, dir und deiner Familie wünsche ich alles Gute für das neue Jahr!
Allen Betroffenen wünsche ich, dass sie bald das heiss ersehnte Wunschkind in den Armen halten können!