Bauchspiegelung

Aktionen, (Leser-) Briefe, TV-Beiträge als Downloads, etc.
Antworten
Gast

Bauchspiegelung

Beitrag von Gast »

Wird die Bauchspiegelung noch bezahlt, oder gehört das nicht mehr zu den Leistungen weil es etwas mit Kiwu zu tun hat? Mein Arzt will vor weiteren Behandlungen, dass ich eine Bauchspiegelung machen lasse.

Meine KK sagte es wird nur gezahlt wenn es medizinisch notwendig ist und das wäre es ja in Verbindung mit Kiwu nicht. Wenn ich aber Schmerzen hätte und die Bauchspiegelung wird deswegen gemacht wäre es ok. Meine KK weiß ja aber auch, dass wir Kiwu haben. Nicht, dass sie am Ende die Bauchspiegelung doch nicht übernehmen.

Was müsste auf der Überweisung stehen damit die KK zahlt? Meine FA-Praxis schrieb Sterilität, Laparoskopie, Kinderwunsch. Als ich sagte sie solle es bitte nicht so schreiben hat sie lediglich einen Aufkleber über das Wort Kinderwunsch geklebt. Argh, ich könnte sie .... Nun habe ich mir einen Termin bei der Ärztin geben lassen um das mit ihr zu klären.

Sterni
Ovaria
Rang0
Rang0
Beiträge: 163
Registriert: 28 Mai 2003 16:15

Beitrag von Ovaria »

Hallo Sterni,

sowas in die Richtung habe ich mich auch schon gefragt...., aber wenn man das mit der Abzocke einiger Augenärzte vergleicht, die für die Feststellung der Fehlsichtigkeit 25 Euro abkassieren wollen - Gesundheitsministerium hat das für illegal erklärt!....dann ist doch die Bauchspiegelung nur eine Feststellung oder Kontrolle der Funktionalität der Reproduktionsorgane und keine Therapie im Sinne einer Kinderwunschbehandlung.

Ich finde "weiterführende Sterilitätsdiagnostik" wäre eine gute Aussage für den Überweisungsschein ins Krankenhaus.

Oder unterliege ich da einem Irrtum? Andere Meinungen?

Dir alles gute für die BS + weitere Behandlung!

Liebe Grüße

Ovaria
"All animals are equal, but some animals are more equal than others."

G. Orwell, Animal Farm
Benutzeravatar
Katharina
Rang2
Rang2
Beiträge: 1229
Registriert: 20 Mai 2003 10:07

Beitrag von Katharina »

Hallo Sterni,

die Bauchspiegelung gehört zur Diagnostik und die wird weiterhin bezahlt. Es ist keine KIWU-Behandlung, kenne zumindest keinen Fall, wo durch eine BS eine SS entstanden wäre :wink: .

Liebe Grüße

Katharina
Wenn die Hoffnung aufwacht, legt sich die Verzweifelung schlafen!

2 IUI in 2003 negativ
1. + 2. ICSI im Nov. 04 + Jun/Jul 05 in Nijmegen negativ, 2. kein TF
weiter mit HI in Arnheim, 1. Gesprach Feb. 06
4 HI Juli, Okt., Nov., Dez. 06 negativ
5. HI mit Stimu Januar 07 positiv, bei 5+4 ß-HCG nur 235, noch keine FH bei 6+0 ß-HCG 270, FH nur 3,3mm, Abgang bei 6+5
6. HI mit Stimu Nov. 07 negativ
7. HI 12.02.08, Pipi(LH)Test positiv 01.03.08 bei 4+3
1. US 10.03.08 bei 5+5 Flöckchen ist 4,2 mm
2. US 18.03.08 bei 6+6 Flöckchen ist 9 mm, Herz schlägt!!
3. US 28.03.08 bei 8+2 Flöckchen ist 17 mm, alles in Ordnung!
4. US 11.04.08 bei 10+2 Flöckchen ist 37 mm, alles dran und schon am strampeln
5. US 09.05.08 bei 14+2 Flöckchen misst SSL 80 mm
6. US 06.06.08 alles O.K.
23.06.08 Organ-US bei 20+5 unser Junge mißt 22 cm bei ca. 370 g
21.08.08 unser Prinz kommt bei 29+1 mit 995 g zur Welt
Andreas
Rang4
Rang4
Beiträge: 5391
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Re: Bauchspiegelung

Beitrag von Andreas »

Hi sterni,

Bauchspiegelung und Gebärmutterspiegelung zählen als medizinisch notwendige Heilbehandlung bei Krankheit zu den Maßnahmen, die auch ab 2004 gemäß § 27 SGB V vollständig von den Kassen bezahlt werden. Geändert wurde ja nur der Kiwu-Paragraph § 27a SGB V, der sich rein auf die Methoden IUI, IVF und ICSI bezieht.

Entscheidend ist, dass Du eine Überweisung für den Arzt hast, der die Bauchspiegelung durchführt. Hast Du diese, ist die Kostenabrechnung nicht mehr Dein Problem.


"Meine FA-Praxis schrieb Sterilität, Laparoskopie, Kinderwunsch."
-> damit gibt es keine Probleme.

"Nun habe ich mir einen Termin bei der Ärztin geben lassen um das mit ihr zu klären."
-> der Termin ist nicht nötig. Entscheidend ist, dass der Arzt, der die Bauchspiegelung durchführt, die Überweisung akzeptiert. Ich habe noch nie erlebt, dass es bei Bauchspiegelungen Abrechnungsprobleme gab.

Tip: Lass im Zuge der Behandlung auch gleich eine Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) machen.

Viele Grüße. Andreas
Antworten

Zurück zu „Gesundheitsreform und Versorgungsstrukturgesetz“