Rechtsschutzversicherung??????
Rechtsschutzversicherung??????
Ich hab jetzt schon öfters gelesen, daß einige von Euch vor dem Sozialgericht klagen wollen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg.
Wir hatten uns überlegt, evtl. auch diesen Weg zu gehen (wir sind leider momentan nicht in der Lage die 50% Eigenbeteiligung zu bezahlen).
Jetzt stellt sich uns die Frage:
Wenn wir jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, kann es dann sein, daß sie es ablehnt solch eine Klage zu unterstützen.
Da wir ja schon vor Abschluß der Versicherung über unseren Kinderwunsch und über die neue Gesetzeslage informiert waren.
Es wäre schön, wenn jemand darauf eine Antwort wüsste.
Vielleicht ist ja auch jemand aus der Versicherungsbranche unter uns. *grins*
Liebe Grüße von Jelena.
Ich wünsche Euch viel Erfolg.
Wir hatten uns überlegt, evtl. auch diesen Weg zu gehen (wir sind leider momentan nicht in der Lage die 50% Eigenbeteiligung zu bezahlen).
Jetzt stellt sich uns die Frage:
Wenn wir jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, kann es dann sein, daß sie es ablehnt solch eine Klage zu unterstützen.
Da wir ja schon vor Abschluß der Versicherung über unseren Kinderwunsch und über die neue Gesetzeslage informiert waren.
Es wäre schön, wenn jemand darauf eine Antwort wüsste.
Vielleicht ist ja auch jemand aus der Versicherungsbranche unter uns. *grins*
Liebe Grüße von Jelena.
Ein allgemeines Prinzip in der privaten Versicherungswirtschaft:
Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
Das hat auch schon so seinen Sinn, denn sonst würden alle erst einen Vertrag abschliessen, wenn es "schon brennt" und dann gäbe es keine Versichertengemeinschaft mehr, sondern nur noch eine "Schadengemeinschaft" und der Versicherer wäre pleite.
Nun wäre es interessant zu wissen, was bei einer Rechtsschutzversicherung als "Versicherungsfall" definiert wird.
Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
Das hat auch schon so seinen Sinn, denn sonst würden alle erst einen Vertrag abschliessen, wenn es "schon brennt" und dann gäbe es keine Versichertengemeinschaft mehr, sondern nur noch eine "Schadengemeinschaft" und der Versicherer wäre pleite.
Nun wäre es interessant zu wissen, was bei einer Rechtsschutzversicherung als "Versicherungsfall" definiert wird.
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
- tiggerente
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Hallo !
Ich habe gerade auch einen Rückruf von unserem Anwalt bekommen. Er hat uns dazu geraten, daß wir vorab mit den behandelnden Ärzten sprechen, in wie weit sie uns bei unserem Vorhaben unterstützen würden.
Er würde dann vorab ein Rechtsgutachten erstellen, welches dann natürlich nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen würde.
Er ist der Auffassung, daß Einzelklagen evtl. zum Scheitern verurteilt sind.
Wir sehen das ähnlich und daher sollten wir vielleicht wirklich mal die einzelnen Schritte einer Sammelklage überdenken.
Andreas wird uns sicherlich in den kommenden Tagen auch weitere Infos geben können, wie wir weiter vorgehen können.
Wir werden Euch weiter informieren, sobald es Neuigkeiten gibt !
Gruß
Carsten
Ich habe gerade auch einen Rückruf von unserem Anwalt bekommen. Er hat uns dazu geraten, daß wir vorab mit den behandelnden Ärzten sprechen, in wie weit sie uns bei unserem Vorhaben unterstützen würden.
Er würde dann vorab ein Rechtsgutachten erstellen, welches dann natürlich nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen würde.
Er ist der Auffassung, daß Einzelklagen evtl. zum Scheitern verurteilt sind.
Wir sehen das ähnlich und daher sollten wir vielleicht wirklich mal die einzelnen Schritte einer Sammelklage überdenken.
Andreas wird uns sicherlich in den kommenden Tagen auch weitere Infos geben können, wie wir weiter vorgehen können.
Wir werden Euch weiter informieren, sobald es Neuigkeiten gibt !
Gruß
Carsten
Hallo alle zusammen,
zur frage wann der Versicherungsfall eintritt ist es so:
Mit dem ersten Antrag zur Übernahme aller 4 Versuche nach altem Recht ist der Versicherungsfall eingetreten. Das heißt aufgrund des 1/4 Jahr Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung ist der Fall außen vor.
Leider zieht man in unserem Staat immer den kürzeren wenn man sich wehren möchte weil man einfach nicht das Geld hat einen Anwalt zu bezahlen. Deswegen kann ich jeden nur Raten eine Rechtsschutz abzuschließen.
Andreas
zur frage wann der Versicherungsfall eintritt ist es so:
Mit dem ersten Antrag zur Übernahme aller 4 Versuche nach altem Recht ist der Versicherungsfall eingetreten. Das heißt aufgrund des 1/4 Jahr Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung ist der Fall außen vor.
Leider zieht man in unserem Staat immer den kürzeren wenn man sich wehren möchte weil man einfach nicht das Geld hat einen Anwalt zu bezahlen. Deswegen kann ich jeden nur Raten eine Rechtsschutz abzuschließen.
Andreas
Das Leben ist nicht immer ein Ponnyhof!!!
Hallo,
@Bea: Genau daß ist meine Frage. Wär schön wenn darauf noch jemand eine Antwort hätte.
Ich versuch mich auch nochmal schlau zu machen und teile die Erkenntniss dann mit.
@tiergerente: Ich wünsche Euch ganz viel Erfolg mit Eurer Klage.
Wenn wir 400 Euro über hätten kämmen die dann aber wohl doch erstmal aufs Sparbuch für eine künstliche Befruchtung irgendwann einmal. *schäm*
@Carsten: Hier ist schon öfters von Sammelklagen die Rede. Dazu hab ich auch noch eine Frage: Ich dachte bischer, daß es in Deutschland keine Sammelklagen giebt (dies nicht möglich ist), bin ich da falsch informiert? Wie funktioniert das dann??
Liebe Grüße von Jelena.
@Bea: Genau daß ist meine Frage. Wär schön wenn darauf noch jemand eine Antwort hätte.
Ich versuch mich auch nochmal schlau zu machen und teile die Erkenntniss dann mit.
@tiergerente: Ich wünsche Euch ganz viel Erfolg mit Eurer Klage.
Wenn wir 400 Euro über hätten kämmen die dann aber wohl doch erstmal aufs Sparbuch für eine künstliche Befruchtung irgendwann einmal. *schäm*
@Carsten: Hier ist schon öfters von Sammelklagen die Rede. Dazu hab ich auch noch eine Frage: Ich dachte bischer, daß es in Deutschland keine Sammelklagen giebt (dies nicht möglich ist), bin ich da falsch informiert? Wie funktioniert das dann??
Liebe Grüße von Jelena.
ups, da haben sich unsere Postings wohl überschnitten.
Hallo Andreas,
wir haben nie einen Antrag zu einer Übernahme der restlichen 3 Versuche nach altem Recht gestellt, da wir uns nicht unter Druck setzen lassen wollten.
Heißt daß für uns, es ist noch kein Versicherungsfall eingetreten und eine Rechtsschutz wäre sinnvoll?? (Schnell abschließen, bevor wir anfangen mit der KK rumzustreiten)
Liebe Grüße von Jelena.
Hallo Andreas,
wir haben nie einen Antrag zu einer Übernahme der restlichen 3 Versuche nach altem Recht gestellt, da wir uns nicht unter Druck setzen lassen wollten.
Heißt daß für uns, es ist noch kein Versicherungsfall eingetreten und eine Rechtsschutz wäre sinnvoll?? (Schnell abschließen, bevor wir anfangen mit der KK rumzustreiten)
Liebe Grüße von Jelena.
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- Beiträge: 160
- Registriert: 15 Nov 2002 09:48
Hallo Jelena!
Ich muß mich hier auch erst noch genau informieren, welche Schritte möglich sind! Fakt ist, daß Sammelklagen mit Sicherheit mehr Erfolge erzieln dürften, als einzelne Klagen.
Ich hoffe, daß ich mich hier mit Andreas ein wenig austauschen kann.
Vorhin habe ich mit dem Bereichsleiter der IKK gesprochen. Der hat mir gesagt, daß der IVF-Versuch, den wir im November 2002 gemacht haben, nun auf die neu im Gestz festgelegten 3. Versuche angerechnet werden soll. Somit hätten wir nur noch 2. IVF Versuche, an denen sich die Kasse zu 50% beteiligt.
Ich weiß nicht, ob ich geistig umnachtet war, oder ob ich einfach nicht richtig zugehört habe, was die Neuregelung betrifft! Aber das werden wir auf keinen Fall, einfach so hinnehmen.
Dieser Staat, kotzt mich mittlerweile nur noch an!
Gruß
Carsten
Ich muß mich hier auch erst noch genau informieren, welche Schritte möglich sind! Fakt ist, daß Sammelklagen mit Sicherheit mehr Erfolge erzieln dürften, als einzelne Klagen.
Ich hoffe, daß ich mich hier mit Andreas ein wenig austauschen kann.
Vorhin habe ich mit dem Bereichsleiter der IKK gesprochen. Der hat mir gesagt, daß der IVF-Versuch, den wir im November 2002 gemacht haben, nun auf die neu im Gestz festgelegten 3. Versuche angerechnet werden soll. Somit hätten wir nur noch 2. IVF Versuche, an denen sich die Kasse zu 50% beteiligt.
Ich weiß nicht, ob ich geistig umnachtet war, oder ob ich einfach nicht richtig zugehört habe, was die Neuregelung betrifft! Aber das werden wir auf keinen Fall, einfach so hinnehmen.
Dieser Staat, kotzt mich mittlerweile nur noch an!



Gruß
Carsten
Hallo Carsten,
genau so sind auch meine Informationen.
Wir hatten Sept./Okt. 2003 eine ICSI, welche auch erfolgreich war. Leider hatte ich dann Anfang Dez. eine stille Fehlgeburt.
Uns wurde gesagt, daß wir jetzt noch 2 Versuche zu 50% haben.
Zusatzversuche könnten nicht mehr beantragt werden, auch wenn sie gute Aussicht auf Erfolg haben (was ja der Fall ist, wenn schon mal eine SS eingetretten ist).
Es ist schon ziemlich unglaublich, daß der Gesetzgeber Zusatzversuche generell untersagt, ohne daß es zu einer Einzelfallprüfung kommt.
Mich macht das alles auch nur noch wütend.
Zu unserem Schmerz kommt auch noch dieser unglaubliche Umgang mit Paaren wie uns.
Zum Thema Sammelklage sollten wir uns wirklich mal gut informieren.
Ich weiß nicht ob dies so einfach möglich ist.
Im Bereich des Strafrechts wurde das Recht auf eine gemeinsame anwaltliche Vertretung ja im Zuge der RAF-Prozesse abgeschafft.
Mich würde erst einmal interessieren, wie es bei Klagen wie der unseren aussieht.
Ich werde die nächsten Tage mal versuchen rauszufinden, wie die Alleinerziehenden welche vor einem Jahr geklagt haben, das gemacht haben.
Liebe Grüße von Jelena.
genau so sind auch meine Informationen.
Wir hatten Sept./Okt. 2003 eine ICSI, welche auch erfolgreich war. Leider hatte ich dann Anfang Dez. eine stille Fehlgeburt.
Uns wurde gesagt, daß wir jetzt noch 2 Versuche zu 50% haben.
Zusatzversuche könnten nicht mehr beantragt werden, auch wenn sie gute Aussicht auf Erfolg haben (was ja der Fall ist, wenn schon mal eine SS eingetretten ist).
Es ist schon ziemlich unglaublich, daß der Gesetzgeber Zusatzversuche generell untersagt, ohne daß es zu einer Einzelfallprüfung kommt.
Mich macht das alles auch nur noch wütend.
Zu unserem Schmerz kommt auch noch dieser unglaubliche Umgang mit Paaren wie uns.
Zum Thema Sammelklage sollten wir uns wirklich mal gut informieren.
Ich weiß nicht ob dies so einfach möglich ist.
Im Bereich des Strafrechts wurde das Recht auf eine gemeinsame anwaltliche Vertretung ja im Zuge der RAF-Prozesse abgeschafft.
Mich würde erst einmal interessieren, wie es bei Klagen wie der unseren aussieht.
Ich werde die nächsten Tage mal versuchen rauszufinden, wie die Alleinerziehenden welche vor einem Jahr geklagt haben, das gemacht haben.
Liebe Grüße von Jelena.