Behandlung in NL, bezahlt die KK dann 50%

Aktionen, (Leser-) Briefe, TV-Beiträge als Downloads, etc.
Andreas
Rang4
Rang4
Beiträge: 5391
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Andreas »

Hi miteinander,

deutsche Kassen dürfen die Auslandsbehandlung nicht zahlen, wenn sie in Deutschland verboten ist. Zusagen gibt es manchmal:
1) Wenn die Kasse nicht weiß, was im Ausland eigentlich gemacht wird.
2) Der Auslandsarzt schriftlich zusagt, dass die Behandlung dem deutschen ESchG entspricht.

Viele Grüße. Andreas
Zuletzt geändert von Andreas am 17 Jan 2004 23:39, insgesamt 1-mal geändert.
JBB
Rang3
Rang3
Beiträge: 3595
Registriert: 10 Feb 2002 01:00

Beitrag von JBB »

Das wiederum beruht auf der einschlägigen Rechtsprechung des Euopäischen Gerichtshofes zum Europäischen Binnenmarkt: Freiheit des uneingeschränkten Verkehrs von Personen, Waren und Dienstleistungen.
Hier steht das europäische Recht contra deutschem EmbryonenSchutzGesetz.

Europarecht bricht nationales Recht? Beim Dosenpfand müssen die Deutschen doch auch Strafen fürchten, dass diese Regelung den Wettbewerb hindere?

Oder habe ich das jetzt alles falsch verstanden?
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Andreas
Rang4
Rang4
Beiträge: 5391
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Andreas »

Hi Bea,

in den Urteilen des EuGH, die ich kenne, wird den Mitgliedsstaaten immer ein Gestaltungsspielraum eingeräumt. Diesen wird man auf das ESchG anwenden können. Dass deutsche Kassen die in D verbotene Behandlung nicht zahlen dürfen, hat das BSG vor Jahren entschieden.

Herzliche Grüße. Andreas
JBB
Rang3
Rang3
Beiträge: 3595
Registriert: 10 Feb 2002 01:00

Beitrag von JBB »

Lieber Andreas, danke für die Erklärung.
Man lernt jeden Tag etwas dazu :D
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Benutzeravatar
Naima25
Rang5
Rang5
Beiträge: 17438
Registriert: 08 Nov 2003 09:35

Beitrag von Naima25 »

Hallo!!

hab mit der KK gesprochen!
Die würden 50% zahlen, aber nur die 50% die sie auch hier zahlen würden. Dann muß man noch 7.5 % Gebühr zahlen, höchstens jedoch 40 €....

Man soll aber gut aufpassen. Da man dann ja in NL als Selbstzahler hinkommt, kann es sein, daß die Kosten wesentlich höher sind als in D. Bei Selbstzahlern werden oft höhrer Sätze genommen und somit steigt der Preis!!!!

ALso informiert euch vorher sehr sehr gut!!!!
Alles liebeBild
Naima

<a href="http://lilypie.com/"><img src="http://lbyf.lilypie.com/jD8bp2.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Kids Birthday tickers" /></a>

<a href="http://lilypie.com/"><img src="http://lb2f.lilypie.com/qnxvp1.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Second Birthday tickers" /></a>
Andreas
Rang4
Rang4
Beiträge: 5391
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Andreas »

@ Bae: aber bitte. :-)

@ Naima,

Preisvergleich und Kostenvoranschlag: das ist ein wichtier Hinweis. Manche "Auslands-Paare" erwachen böse, wenn die Rechnung und/oder die Erstattung der Kasse kommen.

Viele Grüße. Andreas
Antworten

Zurück zu „Gesundheitsreform und Versorgungsstrukturgesetz“