An Andreas & alle - Stimulationsabbruch=Fehlversuch?
An Andreas & alle - Stimulationsabbruch=Fehlversuch?
Hallo Andreas!
Kannst Du uns helfen?
Wir führten noch nach altem Gesetz unsere erste Stimulation (langes Protokol) durch (Jahreswechselversuch). Leider musste dieser wegen Krankheit und zu wenig Follikeln (sieben an der Zahl) nach einer knappen Woche Gonalgabe abgebrochen werden (Antibiotika etc.).
Wir müssen nun ca zwei Monate warten, bis wir neu starten können.
Nun unsere Frage:
1. Gilt dieser Veruch nun als verbraucht, oder wie sieht die Gesetzeslage für abgebrochene Stimulation aus?
2. Haben wir jetzt noch zwei, drei oder vier Versuche frei?
3. Kann der Altjahresversuch, der ja nun verloren ist, unter alten Konditionen (Kostenübernahme 100%) jetzt in 2004 wiederholt werden (also noch einmal beansprucht werden)?
Vielen vielen Dank für Deine Hilfe!!!
Bruna und Co
Kannst Du uns helfen?
Wir führten noch nach altem Gesetz unsere erste Stimulation (langes Protokol) durch (Jahreswechselversuch). Leider musste dieser wegen Krankheit und zu wenig Follikeln (sieben an der Zahl) nach einer knappen Woche Gonalgabe abgebrochen werden (Antibiotika etc.).
Wir müssen nun ca zwei Monate warten, bis wir neu starten können.
Nun unsere Frage:
1. Gilt dieser Veruch nun als verbraucht, oder wie sieht die Gesetzeslage für abgebrochene Stimulation aus?
2. Haben wir jetzt noch zwei, drei oder vier Versuche frei?
3. Kann der Altjahresversuch, der ja nun verloren ist, unter alten Konditionen (Kostenübernahme 100%) jetzt in 2004 wiederholt werden (also noch einmal beansprucht werden)?
Vielen vielen Dank für Deine Hilfe!!!
Bruna und Co
Re: An Andreas & alle - Stimulationsabbruch=Fehlversuch?
Hi Bruna,
willkommen bei klein-putz.de
"1. Gilt dieser Veruch nun als verbraucht, oder wie sieht die Gesetzeslage für abgebrochene Stimulation aus?"
-> der abgebrochene Versuch zählt nicht mit
"2. Haben wir jetzt noch zwei, drei oder vier Versuche frei?"
-> drei
"3. Kann der Altjahresversuch, der ja nun verloren ist, unter alten Konditionen (Kostenübernahme 100%) jetzt in 2004 wiederholt werden (also noch einmal beansprucht werden)?"
-> die Rechtslage ist nicht 100 % klar. Zu 99 % gilt für die drei Restversuche 50 % Eigenanteil. Durch Beziehungspflege kann es aber zu Zusagen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen der Kassen kommen. Also: persönlich zur Kasse und verhandeln.
Viele Grüße. Andreas
willkommen bei klein-putz.de

"1. Gilt dieser Veruch nun als verbraucht, oder wie sieht die Gesetzeslage für abgebrochene Stimulation aus?"
-> der abgebrochene Versuch zählt nicht mit
"2. Haben wir jetzt noch zwei, drei oder vier Versuche frei?"
-> drei
"3. Kann der Altjahresversuch, der ja nun verloren ist, unter alten Konditionen (Kostenübernahme 100%) jetzt in 2004 wiederholt werden (also noch einmal beansprucht werden)?"
-> die Rechtslage ist nicht 100 % klar. Zu 99 % gilt für die drei Restversuche 50 % Eigenanteil. Durch Beziehungspflege kann es aber zu Zusagen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen der Kassen kommen. Also: persönlich zur Kasse und verhandeln.
Viele Grüße. Andreas
Re: Re: An Andreas & alle - Stimulationsabbruch=Fehlvers
Hi Andreas,
danke für die prompte Antwort.
Dein Einsatz für die Sache ist wirklich beeindruckend !!!!!!!!!!
Nochmal kurz zum Thema - Punkt 1:
Bis wann (im Verlauf der Stimulation) und aufgrund welcher Kriterien kann die Stimulation abgebrochen werden, ohne dass der Versuch als verbraucht gewertet wird ?????
(Habe zu diesem allgemein interessierenden Punkt noch nichts im Forum gefunden .......... nicht ausdauernd genug gesucht ???)
Danke und einen schönen Sonntag
Bruna
danke für die prompte Antwort.
Dein Einsatz für die Sache ist wirklich beeindruckend !!!!!!!!!!
Nochmal kurz zum Thema - Punkt 1:
Bis wann (im Verlauf der Stimulation) und aufgrund welcher Kriterien kann die Stimulation abgebrochen werden, ohne dass der Versuch als verbraucht gewertet wird ?????
(Habe zu diesem allgemein interessierenden Punkt noch nichts im Forum gefunden .......... nicht ausdauernd genug gesucht ???)
Danke und einen schönen Sonntag
Bruna
Meine Info
Hallo Bruna,
wenn ich richtig informiert bin, zählt es nach der Punktion.
Wir mußten im Dezember 2003 auch die ICSI abbrechen, da sich nur eine EZ gut entwickelt hatte.
Das zählt nicht mit, denn es kam nicht zur Punktion.
Liebe Grüße
Christina
wenn ich richtig informiert bin, zählt es nach der Punktion.
Wir mußten im Dezember 2003 auch die ICSI abbrechen, da sich nur eine EZ gut entwickelt hatte.
Das zählt nicht mit, denn es kam nicht zur Punktion.
Liebe Grüße
Christina
Re: Re: An Andreas & alle - Stimulationsabbruch=Fehlvers
Hi Bruna,
die IVF gilt als vollständig, wenn die Kultur aus Spermien und Eizellen angesetzt wurde. Die ICSI gilt als vollständig, wenn die Spermieninjektion in die Eizelle erfolgte.
Diese Details findest Du in Ziffer 8 hier:
http://babystuebchen.de/richt.htm
Danke für Dein großes Lob.
Viele Grüße. Andreas
die IVF gilt als vollständig, wenn die Kultur aus Spermien und Eizellen angesetzt wurde. Die ICSI gilt als vollständig, wenn die Spermieninjektion in die Eizelle erfolgte.
Diese Details findest Du in Ziffer 8 hier:
http://babystuebchen.de/richt.htm
Danke für Dein großes Lob.
Viele Grüße. Andreas
An Andreas & alle - Stimulationsabbruch=Fehlversuch?
Hallo zusammen,
bei der von Andreas oben empfohlenen Beziehungspflege (per Telefon) zeigte sich ziemlich schnell, dass unsere BKK alles tun wird, um uns:
1. in diesem Jahr keinen Ersatzversuch zuzugestehen (das heißt, dass wir alles in allem nur drei Versuche in Anspruch nehmen können .... ), obwohl wir für den krankheitsbedingten Abbruch des Jahreswechselversuches (und somit Nr. 1 von vier Versuchen - wenn es geklappt hätte) nichts können.
2. ,da kein Ersatzversuch gestattet wird, nach dem neuen Recht abzurechnen (50% anstelle von 100%).
Frage: An anderer Stelle wird in diesem Ordner über Klagen vor SG/BVG beraten. Wenn wir mit unserem Fall exemplarisch zur Klärung beitragen könnten, wären wir als Einzelpersonen dazu bereit.
Leider fehlt uns jeder juristische Hintergrund, daher die Frage an alle, ob eine Klage Sinn macht und wenn ja, wer hat noch mehr Hintergrundwissen über die ganzen Abläufe vor SG/BVG ????
Wir haben übrigens, falls dies einen Einfluß hat, noch im alten Jahr Widerspruch gegen die Neuregelung eingelegt - mittels Musterbrief aus dem Forum.
Im übrigen könnten wir bei der Organisation der Klageaktionen helfen. Wer macht was ???
Grüße und danke für alle Antworten
Bruna
bei der von Andreas oben empfohlenen Beziehungspflege (per Telefon) zeigte sich ziemlich schnell, dass unsere BKK alles tun wird, um uns:
1. in diesem Jahr keinen Ersatzversuch zuzugestehen (das heißt, dass wir alles in allem nur drei Versuche in Anspruch nehmen können .... ), obwohl wir für den krankheitsbedingten Abbruch des Jahreswechselversuches (und somit Nr. 1 von vier Versuchen - wenn es geklappt hätte) nichts können.
2. ,da kein Ersatzversuch gestattet wird, nach dem neuen Recht abzurechnen (50% anstelle von 100%).
Frage: An anderer Stelle wird in diesem Ordner über Klagen vor SG/BVG beraten. Wenn wir mit unserem Fall exemplarisch zur Klärung beitragen könnten, wären wir als Einzelpersonen dazu bereit.
Leider fehlt uns jeder juristische Hintergrund, daher die Frage an alle, ob eine Klage Sinn macht und wenn ja, wer hat noch mehr Hintergrundwissen über die ganzen Abläufe vor SG/BVG ????
Wir haben übrigens, falls dies einen Einfluß hat, noch im alten Jahr Widerspruch gegen die Neuregelung eingelegt - mittels Musterbrief aus dem Forum.
Im übrigen könnten wir bei der Organisation der Klageaktionen helfen. Wer macht was ???
Grüße und danke für alle Antworten
Bruna
Re: An Andreas & alle - Stimulationsabbruch=Fehlversuch?
Hi Bruna,
leider sind bei Euch die 99 % eingetreten. Die Einzelfallentscheidungen sind leider selten. Sollte Ihr noch einmal Beziehungspflege betreiben, dann geht bitte persönlich bei der Kasse vorbei. Per Telefon läuft das meist nicht.
Zu Deinen Fragen:
"...., daher die Frage an alle, ob eine Klage Sinn macht und wenn ja, wer hat noch mehr Hintergrundwissen über die ganzen Abläufe vor SG/BVG ????"
-> siehe
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 026#566026
Ablauf Sozialgericht:
1) Kostenantrag des Versicherten bei der GKV
2) Bescheid = Ablehnung durch die GKV
3) Widerspruch des Versicherten und Antrag, den Fall dem Widerspruchsausschuß der jeweiligen Kasse vorzulegen
4) Widerspruchsbescheid der GKV mit Rechtsmittelhinweis
5) Klage des Versicherten vor dem Sozialgericht (SG)
Eure Aussichten, eine Klage auf 100 % Erstattung zu gewinnen, sind leider gering. Daher sollten keine Kosten entstehen. siehe Link
"Im übrigen könnten wir bei der Organisation der Klageaktionen helfen. Wer macht was ???"
-> Ich gehe davon aus, dass sich in diesem Ordner eine Arbeitsgruppe "Verfassungsklage" bilden wird. Über Eure Mitarbeit wird man sich dort sicher freuen.
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=16724
Viele Grüße. Andreas
leider sind bei Euch die 99 % eingetreten. Die Einzelfallentscheidungen sind leider selten. Sollte Ihr noch einmal Beziehungspflege betreiben, dann geht bitte persönlich bei der Kasse vorbei. Per Telefon läuft das meist nicht.
Zu Deinen Fragen:
"...., daher die Frage an alle, ob eine Klage Sinn macht und wenn ja, wer hat noch mehr Hintergrundwissen über die ganzen Abläufe vor SG/BVG ????"
-> siehe
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 026#566026
Ablauf Sozialgericht:
1) Kostenantrag des Versicherten bei der GKV
2) Bescheid = Ablehnung durch die GKV
3) Widerspruch des Versicherten und Antrag, den Fall dem Widerspruchsausschuß der jeweiligen Kasse vorzulegen
4) Widerspruchsbescheid der GKV mit Rechtsmittelhinweis
5) Klage des Versicherten vor dem Sozialgericht (SG)
Eure Aussichten, eine Klage auf 100 % Erstattung zu gewinnen, sind leider gering. Daher sollten keine Kosten entstehen. siehe Link
"Im übrigen könnten wir bei der Organisation der Klageaktionen helfen. Wer macht was ???"
-> Ich gehe davon aus, dass sich in diesem Ordner eine Arbeitsgruppe "Verfassungsklage" bilden wird. Über Eure Mitarbeit wird man sich dort sicher freuen.
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=16724
Viele Grüße. Andreas
Sinnhaftigkeit einer Klage ODER wer kann/soll/muss klagen ??
Hallo Andreas ,
wieder einmal danke für Deine Antwort. Hast Du schon das Bundesverdienstkreuz beantragt ?????
Deine Antwort stimmt ja leider eher traurig ...........trotzdem:
1. Macht eine Einzelklage unsererseits nun für irgendjemanden oder für uns alle (als betroffene Gesellschaftsgruppe) Sinn ???
2. Bringt uns die Tatsache, Einspruch (Altpaar, Bestandsschutz, etc...) erhoben zu haben, irgendeinen Vorteil ???
3. Oder macht der Gang vor das SG nur deshalb Sinn, weil sich möglichst viele Betroffene Gehör verschaffen sollten (... und damit aber bewußt die Ressourcen des Staates für nichts verbrauchen ............... Blasphemie, ich weiß, aber schließlich muß auch die Justiz bezahlt werden - von unseren Steuern).
Es geht uns darum, einen gemeinsamen Nenner zu finden, unter welchem möglichst viele von uns sinnvoll Protest erheben ?
Oder auch: Es scheinen sehr viele zu weitergehenden Aktionen bereit zu sein, nur geht es den meisten vermutlich so wie uns: Welche Aktion (=Klage???) macht wann wie Sinn ?
Danke im Voraus für viele Sinn stiftende Antworten
LG Bruna
wieder einmal danke für Deine Antwort. Hast Du schon das Bundesverdienstkreuz beantragt ?????
Deine Antwort stimmt ja leider eher traurig ...........trotzdem:
1. Macht eine Einzelklage unsererseits nun für irgendjemanden oder für uns alle (als betroffene Gesellschaftsgruppe) Sinn ???
2. Bringt uns die Tatsache, Einspruch (Altpaar, Bestandsschutz, etc...) erhoben zu haben, irgendeinen Vorteil ???
3. Oder macht der Gang vor das SG nur deshalb Sinn, weil sich möglichst viele Betroffene Gehör verschaffen sollten (... und damit aber bewußt die Ressourcen des Staates für nichts verbrauchen ............... Blasphemie, ich weiß, aber schließlich muß auch die Justiz bezahlt werden - von unseren Steuern).
Es geht uns darum, einen gemeinsamen Nenner zu finden, unter welchem möglichst viele von uns sinnvoll Protest erheben ?
Oder auch: Es scheinen sehr viele zu weitergehenden Aktionen bereit zu sein, nur geht es den meisten vermutlich so wie uns: Welche Aktion (=Klage???) macht wann wie Sinn ?
Danke im Voraus für viele Sinn stiftende Antworten
LG Bruna
Re: Sinnhaftigkeit einer Klage ODER wer kann/soll/muss klage
Hi Bruna,

"1. Macht eine Einzelklage unsererseits nun für irgendjemanden oder für uns alle (als betroffene Gesellschaftsgruppe) Sinn ???"
-> Ich bezweifle, dass Euer Aufwand in sinnvollem Verhältnis zum Ergebnis steht. Ich schicke Dir mal per PN die Daten eines Anwalts. Schildere ihm mal Deinen Fall und stelle ihm diese Fragen.
"2. Bringt uns die Tatsache, Einspruch (Altpaar, Bestandsschutz, etc...) erhoben zu haben, irgendeinen Vorteil ???"
-> vermutlich nein. Der Gesetzgeber hat eben den Bestandsschutz bei Kiwu nicht vorgesehen.
"3. Oder macht der Gang vor das SG nur deshalb Sinn, weil sich möglichst viele Betroffene Gehör verschaffen sollten (... und damit aber bewußt die Ressourcen des Staates für nichts verbrauchen ............... Blasphemie, ich weiß, aber schließlich muß auch die Justiz bezahlt werden - von unseren Steuern)."
-> Mehr Sinn macht es für alle Kiwu-Paare, wenn die strittigen Fragen wie Zusatzversuche oder die Altersregelung von den SGs geklärt werden.
"Es geht uns darum, einen gemeinsamen Nenner zu finden, unter welchem möglichst viele von uns sinnvoll Protest erheben ?"
-> Verfolge mal die Diskussion um die Verfassungsklage. Es kann sein, dass man auf dem Weg nach Karlsruhe ein Paar wie Euch braucht. Wende Dich hierzu bitte mal an Zuckerhuhn. Die beiden können am ehesten entscheiden, ob Ihr für die Verfassungsklage geeignet seid.
http://www.klein-putz.de/forum/profile. ... ile&u=5600
Viele Grüße und danke für Eure Bereitschaft. Andreas
-> Dafür muss man von Dritten vorgeschlagen werden. Mach das doch mal.Bruna hat geschrieben:Hast Du schon das Bundesverdienstkreuz beantragt ?????

"1. Macht eine Einzelklage unsererseits nun für irgendjemanden oder für uns alle (als betroffene Gesellschaftsgruppe) Sinn ???"
-> Ich bezweifle, dass Euer Aufwand in sinnvollem Verhältnis zum Ergebnis steht. Ich schicke Dir mal per PN die Daten eines Anwalts. Schildere ihm mal Deinen Fall und stelle ihm diese Fragen.
"2. Bringt uns die Tatsache, Einspruch (Altpaar, Bestandsschutz, etc...) erhoben zu haben, irgendeinen Vorteil ???"
-> vermutlich nein. Der Gesetzgeber hat eben den Bestandsschutz bei Kiwu nicht vorgesehen.
"3. Oder macht der Gang vor das SG nur deshalb Sinn, weil sich möglichst viele Betroffene Gehör verschaffen sollten (... und damit aber bewußt die Ressourcen des Staates für nichts verbrauchen ............... Blasphemie, ich weiß, aber schließlich muß auch die Justiz bezahlt werden - von unseren Steuern)."
-> Mehr Sinn macht es für alle Kiwu-Paare, wenn die strittigen Fragen wie Zusatzversuche oder die Altersregelung von den SGs geklärt werden.
"Es geht uns darum, einen gemeinsamen Nenner zu finden, unter welchem möglichst viele von uns sinnvoll Protest erheben ?"
-> Verfolge mal die Diskussion um die Verfassungsklage. Es kann sein, dass man auf dem Weg nach Karlsruhe ein Paar wie Euch braucht. Wende Dich hierzu bitte mal an Zuckerhuhn. Die beiden können am ehesten entscheiden, ob Ihr für die Verfassungsklage geeignet seid.
http://www.klein-putz.de/forum/profile. ... ile&u=5600
Viele Grüße und danke für Eure Bereitschaft. Andreas