Petitionsausschuß des Parlamentes...eine Möglichkeit?
Petitionsausschuß des Parlamentes...eine Möglichkeit?
Ich habe eben in der Ärztezeitung gelesen, dass der Petitionssauschuß des Bundestages einen wachsenden Zulauf an Anfragen/Pertitionen verzeichnet, nicht zuletzt dank der Gesundheitsreform.
Wäre das eine Möglichkeit für unsere Sache Aufmerksamkeit zu erlangen und Informationenen über Kinderwunsch (in Theorie und Praxis) an die Gesetzgeber weiter zu leiten? Jeder darf sich an den Ausschuß persönlich wenden und braucht dabei keine Rechtsvertretung. Auch wäre es eine gute Gelegenheit, exemplarisch am eigenen Beispiel, auf Kostenaufwand im Hinblick auf Erfolgsaussicht (s. Einschränkungen des Embryonenschutzgesetzes) und ggfs. auf Alterseinschränkungen, die meines Erachtens nicht mit Menschenrechten konform gehen, durch das neue Gesetz hinzuweisen.
Nähere Informationen findet man unter bundestag.de/gremien.
Schaut man sich die mediale und politische Begriffsverwirrung und Verschmelzung im Zusammenhang mit den letzten Entwicklungen auf dem Gebiet des therapeutischen Klonens und der Stammzellenfoschung an, so sehe ich es als sehr notwendig und gegeben, von unserer Seite informativ und aufklärend einzugreifen - bevor alles wieder in einem Topf landet und noch restriktiver qua Gesetz und in den Köpfen der Politiker noch sachlich unrichtiger wird.
Wenn ich in diesem Zusammenhang Mitglieder (SPD...Hr. Godarz?) des Ethikrates von einer "Kanibalisierung des Menschen" reden höre, wird mir ganz anders (für real existierenden Kanibalismus haben wir nicht mal was im Strafgesetzbuch vorgesehen!!!)...dem Mann scheint nicht bekannt zu sein, dass ohnehin etwa 70% aller gezeugten (egal wie) Embryonen es nicht zum lebensfähigen Menschen schaffen - was wäre also verwerflich daran, diese, wie in anderen Ländern üblich bei der Reproduktionsmedizin, durch verlängerte Kultur zu selektieren und zu beforschen? Ich sehe da für alle Beteiligten nur Vorteile: die Frauen bekämen die potentiell aussichtsreichsten Embryonen retransferiert (deutlich bessere SS-Chancen) und die Wissenschaftler hätten ausreichend Forschungsmaterie (nicht retransferierte Embryonen von schenkungswilligen Paaren) und könnten langfristig wirklich üble Krankheiten eventuell bekämpfen. Wäre hier der Gesetzgeber so qualifiziert, wie man es sich wünschte, dann wäre es die Aufgabe, diesen Prozeß regelnd zu begleiten, aber doch nicht ihn so gut wie zu verhindern - wie es bisher
gelaufen ist.
Wenn ein ähnlicher Thread schon irgendwo läuft, oder es Erfahungen mit dem Petitionsauschuß bereits gibt....sorry, bisher wohl übersehen.
VLG Ovaria
Wäre das eine Möglichkeit für unsere Sache Aufmerksamkeit zu erlangen und Informationenen über Kinderwunsch (in Theorie und Praxis) an die Gesetzgeber weiter zu leiten? Jeder darf sich an den Ausschuß persönlich wenden und braucht dabei keine Rechtsvertretung. Auch wäre es eine gute Gelegenheit, exemplarisch am eigenen Beispiel, auf Kostenaufwand im Hinblick auf Erfolgsaussicht (s. Einschränkungen des Embryonenschutzgesetzes) und ggfs. auf Alterseinschränkungen, die meines Erachtens nicht mit Menschenrechten konform gehen, durch das neue Gesetz hinzuweisen.
Nähere Informationen findet man unter bundestag.de/gremien.
Schaut man sich die mediale und politische Begriffsverwirrung und Verschmelzung im Zusammenhang mit den letzten Entwicklungen auf dem Gebiet des therapeutischen Klonens und der Stammzellenfoschung an, so sehe ich es als sehr notwendig und gegeben, von unserer Seite informativ und aufklärend einzugreifen - bevor alles wieder in einem Topf landet und noch restriktiver qua Gesetz und in den Köpfen der Politiker noch sachlich unrichtiger wird.
Wenn ich in diesem Zusammenhang Mitglieder (SPD...Hr. Godarz?) des Ethikrates von einer "Kanibalisierung des Menschen" reden höre, wird mir ganz anders (für real existierenden Kanibalismus haben wir nicht mal was im Strafgesetzbuch vorgesehen!!!)...dem Mann scheint nicht bekannt zu sein, dass ohnehin etwa 70% aller gezeugten (egal wie) Embryonen es nicht zum lebensfähigen Menschen schaffen - was wäre also verwerflich daran, diese, wie in anderen Ländern üblich bei der Reproduktionsmedizin, durch verlängerte Kultur zu selektieren und zu beforschen? Ich sehe da für alle Beteiligten nur Vorteile: die Frauen bekämen die potentiell aussichtsreichsten Embryonen retransferiert (deutlich bessere SS-Chancen) und die Wissenschaftler hätten ausreichend Forschungsmaterie (nicht retransferierte Embryonen von schenkungswilligen Paaren) und könnten langfristig wirklich üble Krankheiten eventuell bekämpfen. Wäre hier der Gesetzgeber so qualifiziert, wie man es sich wünschte, dann wäre es die Aufgabe, diesen Prozeß regelnd zu begleiten, aber doch nicht ihn so gut wie zu verhindern - wie es bisher
gelaufen ist.
Wenn ein ähnlicher Thread schon irgendwo läuft, oder es Erfahungen mit dem Petitionsauschuß bereits gibt....sorry, bisher wohl übersehen.
VLG Ovaria
Re: Petitionsausschuß des Parlamentes...eine Möglichkeit?
Hi Ovaria,
zum Petitionsausschuss gab es schon einige Beiträge hier im Forum. Verwende bitte mal die Suchfunktion und knüpfe an diesen Beiträgen an.
1) http://www.klein-putz.de/forum/search.php
2) "Nach Begriffen suchen:" -> "Petitionsaus*" eingeben
3) Ergebnis anzeigen als: -> Option "Beiträge" auswählen.
Viele Grüße. Andreas
[/b]
zum Petitionsausschuss gab es schon einige Beiträge hier im Forum. Verwende bitte mal die Suchfunktion und knüpfe an diesen Beiträgen an.
1) http://www.klein-putz.de/forum/search.php
2) "Nach Begriffen suchen:" -> "Petitionsaus*" eingeben
3) Ergebnis anzeigen als: -> Option "Beiträge" auswählen.
Viele Grüße. Andreas
[/b]
Hi Stella, Ovaria, Andreas ..
Sorry wenn ich eine etwas ernüchternde Antwort dazu gebe,
die Entscheidungsträger wissen ganz genau Bescheid - der Ethikrat hat all diese Fakten mitgeteilt - bei der Stammzelldebatte im Bundestag wurde all das genaustens besprochen ! :
die eher liberal eingestellten Mitglieder d. nation. Ethikrats teilen ihre Auffassung wiederholt in den Medien mit , darunter selbst Theologen ( siehe Ordner Eschgesetz)
ab wann ist eine befruchtetet Eizelle ein Embryo ( damit geschütztes menschliches Leben, Menschenwürde) - > ( ab Beginn der Kernverschmelzung)
wann endet die Totipotenz ? ( ganzer Mensch kann entstehen/ bis 8 Zellstadium)
in welchem Entwicklungstadium besteht Pluripotenz ? ( viele Gewebe können daraus entstehen/ Blastozystenstadium)
das wurde damals im Bundestag erläutert
dürfen überzählige Embryonen aus dem Ausland für die deutsche Stammzellforschung verwendet werden, obwohl es in D strengstens verboten ist, einen überzähligen Embryo entstehen zu lassen ?
( je nachdem wird einmal von "überzähligen" ein andermal von " verwaisten" Embryonen gesprochen )
Ja, denn es wurde ein Embryonenschutz (- Umgehungsgesetz) verabschiedet :
das Stammzellgesetz, demnach dürfen Stammzellen
von Embryonen die vor einem bestimmten Stichtag schon im Ausland vorhanden waren, im Blastozystenstadium entnommen wurden - nach D zu ( für streng geprüfte)
Forschungsvorhaben importiert werden.
Der Stichtag ist deswegen so wichtig damit die D nicht als Auftraggeber für den " Embryonenverbrauch" ( so nennen die das) gelten, was ethisch belastend wäre.
Zur Begründung des Gesetzes wird die notwendige Güterabwägung verschiedener Grundgesetze angegeben : Recht von Freiheit d. Forschung , " Kranken, erwachsenen Menschen mit einem bereits entwickelten Bewusstsein solche Therapien vorzuenthalten wäre gegen die Würde des Menschen und sein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit."
Kinderlosigkeit ist für den Gesetzgeber keine Krankheit und die Grundrechte die mit Ehe u. Familie zu tun haben werden vom Gesetzgeber in diesem Zusammenhang nicht gesehen.
Nach aktueller Forschung sind die Definitionen Pluripotenz u. Totipotenz auf denen die Entscheidungen beruhen nicht mehr gültig, das Gesetz müsste eigentlich geändert werden.
Man dachte aus Stammzellen, die man aus Blastos entnommen hat könnten keine Menschen mehr entstehen - aber ein deutscher Forscher ( Schöler) hat das Gegenteil bewiesen, bisher nur an Mäusestammzellen -
schöne Abbildung die das erklärt : http://www.zeit.de/2003/20/ovolat_grafik
daher müsste die Gesetzgebung überdacht werden - spätestens wenn Forschern das gleiche mit menschlichen Stammzellen gelingt .
Wer sich für die damaligen Gesetzgebungsprozess interessiert:
http://www.bundestag.de/dasparlament/su ... sparlament
Meine Meinung u. Hoffnung ist, aufgrund der Forschung wird man in D Positionen verändern aus wissenschaftlichen und aus wirtschaftlichen Gründen - aber sicher nicht wegen der "lobbylosen Randgruppe" ungewollt Kinderloser.
Viele Grüsse,
Birgit
Sorry wenn ich eine etwas ernüchternde Antwort dazu gebe,
die Entscheidungsträger wissen ganz genau Bescheid - der Ethikrat hat all diese Fakten mitgeteilt - bei der Stammzelldebatte im Bundestag wurde all das genaustens besprochen ! :
die eher liberal eingestellten Mitglieder d. nation. Ethikrats teilen ihre Auffassung wiederholt in den Medien mit , darunter selbst Theologen ( siehe Ordner Eschgesetz)
ab wann ist eine befruchtetet Eizelle ein Embryo ( damit geschütztes menschliches Leben, Menschenwürde) - > ( ab Beginn der Kernverschmelzung)
wann endet die Totipotenz ? ( ganzer Mensch kann entstehen/ bis 8 Zellstadium)
in welchem Entwicklungstadium besteht Pluripotenz ? ( viele Gewebe können daraus entstehen/ Blastozystenstadium)
das wurde damals im Bundestag erläutert
dürfen überzählige Embryonen aus dem Ausland für die deutsche Stammzellforschung verwendet werden, obwohl es in D strengstens verboten ist, einen überzähligen Embryo entstehen zu lassen ?
( je nachdem wird einmal von "überzähligen" ein andermal von " verwaisten" Embryonen gesprochen )
Ja, denn es wurde ein Embryonenschutz (- Umgehungsgesetz) verabschiedet :
das Stammzellgesetz, demnach dürfen Stammzellen
von Embryonen die vor einem bestimmten Stichtag schon im Ausland vorhanden waren, im Blastozystenstadium entnommen wurden - nach D zu ( für streng geprüfte)
Forschungsvorhaben importiert werden.
Der Stichtag ist deswegen so wichtig damit die D nicht als Auftraggeber für den " Embryonenverbrauch" ( so nennen die das) gelten, was ethisch belastend wäre.
Zur Begründung des Gesetzes wird die notwendige Güterabwägung verschiedener Grundgesetze angegeben : Recht von Freiheit d. Forschung , " Kranken, erwachsenen Menschen mit einem bereits entwickelten Bewusstsein solche Therapien vorzuenthalten wäre gegen die Würde des Menschen und sein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit."
Kinderlosigkeit ist für den Gesetzgeber keine Krankheit und die Grundrechte die mit Ehe u. Familie zu tun haben werden vom Gesetzgeber in diesem Zusammenhang nicht gesehen.
Nach aktueller Forschung sind die Definitionen Pluripotenz u. Totipotenz auf denen die Entscheidungen beruhen nicht mehr gültig, das Gesetz müsste eigentlich geändert werden.
Man dachte aus Stammzellen, die man aus Blastos entnommen hat könnten keine Menschen mehr entstehen - aber ein deutscher Forscher ( Schöler) hat das Gegenteil bewiesen, bisher nur an Mäusestammzellen -
schöne Abbildung die das erklärt : http://www.zeit.de/2003/20/ovolat_grafik
daher müsste die Gesetzgebung überdacht werden - spätestens wenn Forschern das gleiche mit menschlichen Stammzellen gelingt .
Wer sich für die damaligen Gesetzgebungsprozess interessiert:
http://www.bundestag.de/dasparlament/su ... sparlament
Meine Meinung u. Hoffnung ist, aufgrund der Forschung wird man in D Positionen verändern aus wissenschaftlichen und aus wirtschaftlichen Gründen - aber sicher nicht wegen der "lobbylosen Randgruppe" ungewollt Kinderloser.
Viele Grüsse,
Birgit
Danke Birgit,
das war echt ernüchtend (bitte kein Vorwurf an dich!).
Der "kasus knacktus" für unsere Situation scheint also wieder einmal die "Nicht-Anerkennung" von ungewollter Kinderlosigkeit als Krankheit zu sein
. Wovor hat da der Gesetzgeber eigentlich solche Furcht, wenn es zur Anerkennung käme? Klagen wegen "Berufsunfähigkeit" von kinderlosen Hausfrauen/-männern? Oder ist es der "Forderungskatalog" den man als Betroffene(r) bemühen könnte, z.B. zur Optimierung der rechtlichen Situation bei der Behebung der Ursachen/Behandlung?
Ich frage mich immer: Welche gesellschaftlichen Gruppen bremsen da aus welchen Gründen...wider besseres Wissen (Glauben?)? Wie tief stecken wir eigentlich noch im gedanklichen, von Urängsten und Glaubensdogmen strotzendem Mittelalter ... und wo geht die Reise hin? Betrachtet man so die politische Landschaft....da könnte man glatt zum "Verschwörungstheoretiker" werden!
Für mich ist nur jede (noch so entfernte) Thematisierung des Gesammtkomplexes "Genetik" auch immer wieder ein Hoffnungsschimmer für die Situation ungewollt Kinderloser.....bewahrheiten sich aber deine Prognosen mit der wissenschaftlich UND wirtschaftlichen Lage, als Ausgangspunkt für eine Veränderung der Gesetzgebung hin zur Liberalisierung, dann sehe ich den menschlichen/kurativen/im besten Sinne reproduktiven Aspekt als eine reine Randerscheinung der Entwicklung, die nicht mehr viel Potential zur "Vermarktung" hat. Ganz traurige Prognose, leider.
Liebe Grüße
Ovaria
das war echt ernüchtend (bitte kein Vorwurf an dich!).
Der "kasus knacktus" für unsere Situation scheint also wieder einmal die "Nicht-Anerkennung" von ungewollter Kinderlosigkeit als Krankheit zu sein

Ich frage mich immer: Welche gesellschaftlichen Gruppen bremsen da aus welchen Gründen...wider besseres Wissen (Glauben?)? Wie tief stecken wir eigentlich noch im gedanklichen, von Urängsten und Glaubensdogmen strotzendem Mittelalter ... und wo geht die Reise hin? Betrachtet man so die politische Landschaft....da könnte man glatt zum "Verschwörungstheoretiker" werden!
Für mich ist nur jede (noch so entfernte) Thematisierung des Gesammtkomplexes "Genetik" auch immer wieder ein Hoffnungsschimmer für die Situation ungewollt Kinderloser.....bewahrheiten sich aber deine Prognosen mit der wissenschaftlich UND wirtschaftlichen Lage, als Ausgangspunkt für eine Veränderung der Gesetzgebung hin zur Liberalisierung, dann sehe ich den menschlichen/kurativen/im besten Sinne reproduktiven Aspekt als eine reine Randerscheinung der Entwicklung, die nicht mehr viel Potential zur "Vermarktung" hat. Ganz traurige Prognose, leider.
Liebe Grüße
Ovaria
Ja, Ovaria,
leider wird einem durch die momentane Aktualität des Themas Stammzelldebatte wieder diese Absurdität ( juristisch + ethisch und überhaupt...) der deutschen Regelungen total bewusst.
Beim Lesen und Grübeln über diese Gesetze bekomme ich dann auch etwas " unrealistische Ideen" .... so ungefähr ... was würden " die" denn machen,
- wenn sich tausende von Paaren - am besten alle würden die Anträge zeitgleich stellen - die Diagnose " Sterilität" durch ärztliche Gutachter als Behinderung bestätigen lassen würden( was anscheindend nach gültiger Gutachter - Definitionsliste "AHP" theoretisch möglich ist),
quasi als "konzertierte Aktion" der ungewollt Kinderlosen um aufmerksam zu machen und zugleich als Vorsorge gegen künftige mögliche " Bestrafung" v. Kinderlosigkeit.
oder
- wenn man die ausländischen IVF - Paare, die dem " Verbrauch ihrer überzähligen Embryonen" und Export für deutsche Stammzellforschung zustimmen müssen, dazu brächte, das nicht mehr zu erlauben
- aus Solidarität mit Paaren die durch die Gesetzgebung schlechtere SS-chancen haben.
Wenn IVF - Paare europaweit organisiert wären - dann ....
- ob ich das gut fände wenn " Bild" schreiben würde ??
>> Skandal: verwaiste Embryonen von ausländischen IVF-Eltern dürfen für deutsche Stammzellforschung getötet aber nicht von kinderlosen Paaren "adoptiert" werden ? <<
da ich weder einen E. adoptieren möchte und Stammzellforschung befürworte, das therapeutische Klonen auch bisher noch nicht total ablehne, eher nicht ...trotzdem wäre dann Druck da, das Eschgesetz zu liberalisieren oder zu verschärfen ...
leider nur Gedankenspiele ...
..wegen Deiner Überlegungen zu den gesellschaftlichen Gruppen ... es gibt politisch gegensätzlich Gruppen ( schwarz-grün) die teils "wertkonservative" Übereinstimmungen haben - dies beschreibt für mich der Begriff ( in einem Kommentar gelesen) Ökomene
Viele Grüsse, Birgit
leider wird einem durch die momentane Aktualität des Themas Stammzelldebatte wieder diese Absurdität ( juristisch + ethisch und überhaupt...) der deutschen Regelungen total bewusst.
Beim Lesen und Grübeln über diese Gesetze bekomme ich dann auch etwas " unrealistische Ideen" .... so ungefähr ... was würden " die" denn machen,
- wenn sich tausende von Paaren - am besten alle würden die Anträge zeitgleich stellen - die Diagnose " Sterilität" durch ärztliche Gutachter als Behinderung bestätigen lassen würden( was anscheindend nach gültiger Gutachter - Definitionsliste "AHP" theoretisch möglich ist),
quasi als "konzertierte Aktion" der ungewollt Kinderlosen um aufmerksam zu machen und zugleich als Vorsorge gegen künftige mögliche " Bestrafung" v. Kinderlosigkeit.
oder
- wenn man die ausländischen IVF - Paare, die dem " Verbrauch ihrer überzähligen Embryonen" und Export für deutsche Stammzellforschung zustimmen müssen, dazu brächte, das nicht mehr zu erlauben
- aus Solidarität mit Paaren die durch die Gesetzgebung schlechtere SS-chancen haben.
Wenn IVF - Paare europaweit organisiert wären - dann ....
- ob ich das gut fände wenn " Bild" schreiben würde ??

>> Skandal: verwaiste Embryonen von ausländischen IVF-Eltern dürfen für deutsche Stammzellforschung getötet aber nicht von kinderlosen Paaren "adoptiert" werden ? <<
da ich weder einen E. adoptieren möchte und Stammzellforschung befürworte, das therapeutische Klonen auch bisher noch nicht total ablehne, eher nicht ...trotzdem wäre dann Druck da, das Eschgesetz zu liberalisieren oder zu verschärfen ...
leider nur Gedankenspiele ...
..wegen Deiner Überlegungen zu den gesellschaftlichen Gruppen ... es gibt politisch gegensätzlich Gruppen ( schwarz-grün) die teils "wertkonservative" Übereinstimmungen haben - dies beschreibt für mich der Begriff ( in einem Kommentar gelesen) Ökomene
Viele Grüsse, Birgit
hallo ihr engagierten,
ich hab da mal eine fast ot-frage und nur theoretisch:
können eigentlich die "verwaisten" embryonen, die von deutschen paaren stammen und bei einer auslandsbehandlung entstanden sind, von deutschlands forschern importiert / "zurückgekauft" werden?
ja, oder!?
neugierige grüsse von Sanne
ich hab da mal eine fast ot-frage und nur theoretisch:
können eigentlich die "verwaisten" embryonen, die von deutschen paaren stammen und bei einer auslandsbehandlung entstanden sind, von deutschlands forschern importiert / "zurückgekauft" werden?
ja, oder!?
neugierige grüsse von Sanne

*nevergiveup*
Hallo Sanne,
interessante Frage,
nach meiner Meinung, ja, falls das Paar , so wie unten angegeben ( rot) eine schriftliche Einwilligung dazu gegeben hat.
In der Gesetzesbegründung habe ich dies gefunden:
Begründung d. Gesetzes: http://www.cdu.de/genetik/02_%2028_02st ... endung.pdf
Stammzellgesetz : http://www.bmbf.de/pub/stammzellgesetz.pdf
Viele Grüsse, Birgit
interessante Frage,
nach meiner Meinung, ja, falls das Paar , so wie unten angegeben ( rot) eine schriftliche Einwilligung dazu gegeben hat.
In der Gesetzesbegründung habe ich dies gefunden:
Die Paare müssten demnach generell eine weitere "Verwendung" - auch für Forschung im eigenen Land - ( als deutsches Paar für Forschung im Gastland)ablehnen - rein theoretisch könnte es vermutlich sein, daß "überzählige Embryonen" deutscher Paare bei Auslands - IVF - zu Forschungszwecken importiert würden...?§ 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 zu führenden Nachweis über die Herkunft der
embryonalen Stammzellen ist es ein wichtiges Indiz dafür, dass diese embryonalen
Stammzellen aus sog. „überzähligen“ Embryonen gewonnen wurden, wenn die für die
Gewinnung der embryonalen Stammzellen verwendeten Embryonen kryokonserviert waren.
Des weiteren sollen Stammzellen aus solchen Embryonen keine Verwendung finden, die aus
einem Grund, der im Embryo selbst liegt, also z. B. einer erblichen Krankheitsdisposition,
nicht mehr zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet wurden.
Zu Nummer 2: Die Vorschrift stellt für die natürlichen Personen, deren Einwilligung
vorausgesetzt wird, klar, dass sich ihre Berechtigung zur Entscheidung über eine
Verwendung der Embryonen zur Stammzellgewinnung nach der Rechtsordnung des
jeweiligen Herkunftslandes der Embryonen richtet. Bei dieser Einwilligung handelt es sich
nicht um eine Verfügung über den Embryo, zu der niemand berechtigt ist, sondern um ein
zusätzliches Erfordernis zur Wahrung des Persönlichkeitsrechtes.
Begründung d. Gesetzes: http://www.cdu.de/genetik/02_%2028_02st ... endung.pdf
Stammzellgesetz : http://www.bmbf.de/pub/stammzellgesetz.pdf
Viele Grüsse, Birgit
..Genauso würde ich das sehen - denn für den deutschen Gesetzgeber sind das ganz generell im Ausland aus Blastos gewonnenene ausländische Stammzellen.
Interessant wäre dabei, ob ausländische Repromediziner diese Einwilligungserklärung auch deutschen Paaren vorlegen - ich vermute schon, denn sie werden ja dort auch genauso behandelt, wie die einheimischen...
Wahrung des Persönlichkeitsrechts - da gibt es wohl ausländische und deutsche Persönlichkeitsrechte - ebenso wie unterschiedliche Notwendigkeiten, wenn im GG - Bestimmungen abgewägt werden sollen ...
sorry , eine vernünftige juristische oder meinem individ. Rechtsempfinden entsprechende Erklärung habe ich nicht....
Grüsse,
Birgit
Nachtrag zu Ovarias Frage nach gesellschaftlichen Gruppen, die unser Anliegen verhindern möchten:
Dieses Dokument gibt (Selbst)-Auskunft welche gesellschaflichen Gruppen beteiligt sind:
Gefunden auf der feministisch orientierten Seite www.reprokult.de:
Interessant wäre dabei, ob ausländische Repromediziner diese Einwilligungserklärung auch deutschen Paaren vorlegen - ich vermute schon, denn sie werden ja dort auch genauso behandelt, wie die einheimischen...
Wahrung des Persönlichkeitsrechts - da gibt es wohl ausländische und deutsche Persönlichkeitsrechte - ebenso wie unterschiedliche Notwendigkeiten, wenn im GG - Bestimmungen abgewägt werden sollen ...
sorry , eine vernünftige juristische oder meinem individ. Rechtsempfinden entsprechende Erklärung habe ich nicht....
Grüsse,
Birgit
Nachtrag zu Ovarias Frage nach gesellschaftlichen Gruppen, die unser Anliegen verhindern möchten:
Dieses Dokument gibt (Selbst)-Auskunft welche gesellschaflichen Gruppen beteiligt sind:
Gefunden auf der feministisch orientierten Seite www.reprokult.de:
Was die Aufweichung des Embryonenschutzes aus frauenpolitischer Sicht bedeutet
Anmerkungen zur Rede von Bundesjustizministerin Zypries am 29.10.03
Hintergrundpapier
„Das Frauen Forum Fortpflanzungsmedizin hat sich stets bemüht, die Unterschiede zwischen dem Umgang mit dem Schwangerschaftsabbruch und der Embryonenforschung deutlich zu machen.
In den vergangenen Jahren hat sich eine eindrucksvolle Allianz von Frauen- und Behindertenorganisationen, weiten Teilen beider christlichen Kirchen, sozialpolitischen Verbänden bis hin zu eher wertkonservativen Gruppierungen gebildet, die berechtigte Sorgen vor einer szientistischen und allzu technikoptimistischen Sichtweise artikuliert.
.....
Aus den genannten Gründen halten wir als Frauenforum Fortpflanzungsmedizin eine „Liberalisierung“ des Embryonenschutzgesetzes aus frauenpolitischer Sicht für nicht vertretbar. Frauen dürfen nicht zu Rohstofflieferantinnen für die Interessen Dritter – sei es für die Forschung oder für die Erfüllung des Kinderwunsches anderer Paare – gemacht werden.“
http://www.reprokult.de/brief_lo.pdf
Zuletzt geändert von Birgit~ am 17 Feb 2004 14:19, insgesamt 1-mal geändert.