Das mit Anspruch auf Zusatzversuchen, nach Geburt, ist so eine Sache...
Dabei muß man schon etwas das Gesetz berücksichtigen...
Dieses sagt Folgendes aus:
Eine Fehlgeburt bedeutet, daß das Kind als Fruchthöhle erkennbar war...so grob, und eben " abgeht " bevor es überhaupt lebensfähig ist ( meist in der Frühschwangerschaft )...
Dabei besteht überhaupt kein Recht auf Zusatzversuche.
Eine Frühgeburt bedeutet, daß das Kind bei der Geburt unter 500 Gramm wiegt, nicht standesamtlich meldepflichtig ist, und damit auch nicht als Kind in dem Sinne gilt, sondern nur als Leibesfrucht.
Dafür stehen einem auch keine Zusatzversuche zu.
Eine Totgeburt bedeutet, daß das Kind über 500 Gramm wiegt, und entweder vor / während oder nach der Geburt starb...es ist dann auch standesamtlich meldepflichtig ( kann somit auch beerdigt werden )
Dafür stehen Einem dann, eigentlich, Zusatzversuche zu, bisher.
Wie das momentane Recht aussieht, weiß ich nicht.
Aber wie ich das hier aus dem Forum entnehme, gibt es wohl in keinem Fall mehr Zusatzversuche.
Aber man muß ja auch nicht immer " den Teufel an die Wand malen "...
Viele Krankenkassen sahen, bisher, allein die Tatsache das eine Schwangerschaft eingetreten ist, als Grund für Zustimmung zu weiteren Zusatzversuchen.
So auch bei mir...aber da kann ich nur für meine Krankenkasse sprechen...denn unser Kleiner wog nur 415 g ( sprich: wäre nach dem Gesetz ja NUR eine Fehlgeburt ).
Und ich möchte auch mein Glück nicht herausfordern, bin ja wirklich schon froh, daß wir überhaupt Zusatzversuche bekommen haben.
Ich denke für mich, daß ich es hierbei bewenden lassen sollte...
Wir werden sehen, was unser Leben noch weiterhin für uns bereit hält...
Neschi hat geschrieben:Hallo Caster und Zauberfee,
es tut mir sehr, sehr leid, was euch passiert ist. Ein Kind so spät zu verlieren ist mehr als grausam.
Ich weiß nicht, ob ihr eine Gesetzeslücke nutzen könnt:Laut Gesetz hat man doch nach einer Geburt - LEBEND ODER TOT - Anspruch auf weitere drei Versuche.
Ich frage mich, ab die Totgeburt zu diesem späten Zeitpunkt nicht als Geburt zählt,so daß ihr Anspruch auf die vollen Versuche habt. Das ist sicherlich eine Auslegungssache. Es steht nirgendwo im Gesetz, wieviele SS-Wochen man vollendet haben muß. Habt ihr die Möglichkeit, das von einem Rechtsanwalt klären zu lassen? Vielleicht mit Hilfe von Andreas? Es wäre doch interessant zu wissen, ab wann es eine Geburt ist und keine Fehlgeburt mehr. Vielleicht müßte man das mal auf dem Klageweg bringen?
Viel Erfolg auf jeden Fall bei der KK, Caster! Und euch beiden viel Erfolg bei der Behandlung.