"Kleine Anfrage" im Deutschen Bundestag
Zur Lockerung Ado, volle Heime fällt mir ein:
Es werden viele Kinder viel zu lange in den leiblichen Familien belassen, wegen der "heiligen" Blutbande. Wenn man da an das Kind in Bad Soden Salmünster denkt, das verhungerte und im Wald verscharrt wurde. O-Ton Sozialarbeiterin: "ich konnte nicht nachsehen, die Frau hat die Tür nciht aufgemacht". Wenn sie in der Familie gequält werden, warum tut man sie nicht raus. Warum müssen sie dann erst jahrelang im Heim sein bevor sie freigegeben werden? Bei leiblichen Eltern schaut kaum einer nach, wie es läuft, und ADO Eltern werden wirklich gestriezt manchmal.
In meinem Bekanntenkreis ist ein Paar das weg. nicht vorhandenen Eierstöcken bei ihr von vornherein Ado Kandidat war. Sie kannten ihren Sohn seit seiner Geburt. Er musste aber unbedingt bis 2,5 bei der leiblichen Mutter bleiben. Nächtelang war er allein (sie war wohl Junkie und ist inzwischen tot). Das Kind steckt so voller Neurosen und Traumata, dass meine Freunde ihr Leben lang brauchen werden, damit er normal wird. Sie sind praktizierende Christen, Alex hat zur Erzieherin umgeschult (war PTA vorher). Warum?
Mein Neffe war mal eine Zeitlang bei einer Tagesmutter die auch´Notfallmutter ist. Nachts wurde ein Baby gebracht, etwa gleichalt wie Nico (damals so um die 8 Monate). Zurückgeblieben, unterentwickelt, ängstlich, unterernährt. nach einigen Tagen bei der Tagesmutter begann er zu lächeln, spürte endlich mal Liebe und Geborgenheit und regelmäßige Mahlzeiten. Nach einer gewissen Erholung wurde er den Eltern zurückgegeben. Warum?
Und warum muss das alles so teuer sein? Wer kann sich unter den Umständen Auslandsado leisten?
Hab leider keine Zeit das gescheiter zu formulieren wg. extremem Stress im BÜro derzeit.
Es werden viele Kinder viel zu lange in den leiblichen Familien belassen, wegen der "heiligen" Blutbande. Wenn man da an das Kind in Bad Soden Salmünster denkt, das verhungerte und im Wald verscharrt wurde. O-Ton Sozialarbeiterin: "ich konnte nicht nachsehen, die Frau hat die Tür nciht aufgemacht". Wenn sie in der Familie gequält werden, warum tut man sie nicht raus. Warum müssen sie dann erst jahrelang im Heim sein bevor sie freigegeben werden? Bei leiblichen Eltern schaut kaum einer nach, wie es läuft, und ADO Eltern werden wirklich gestriezt manchmal.
In meinem Bekanntenkreis ist ein Paar das weg. nicht vorhandenen Eierstöcken bei ihr von vornherein Ado Kandidat war. Sie kannten ihren Sohn seit seiner Geburt. Er musste aber unbedingt bis 2,5 bei der leiblichen Mutter bleiben. Nächtelang war er allein (sie war wohl Junkie und ist inzwischen tot). Das Kind steckt so voller Neurosen und Traumata, dass meine Freunde ihr Leben lang brauchen werden, damit er normal wird. Sie sind praktizierende Christen, Alex hat zur Erzieherin umgeschult (war PTA vorher). Warum?
Mein Neffe war mal eine Zeitlang bei einer Tagesmutter die auch´Notfallmutter ist. Nachts wurde ein Baby gebracht, etwa gleichalt wie Nico (damals so um die 8 Monate). Zurückgeblieben, unterentwickelt, ängstlich, unterernährt. nach einigen Tagen bei der Tagesmutter begann er zu lächeln, spürte endlich mal Liebe und Geborgenheit und regelmäßige Mahlzeiten. Nach einer gewissen Erholung wurde er den Eltern zurückgegeben. Warum?
Und warum muss das alles so teuer sein? Wer kann sich unter den Umständen Auslandsado leisten?
Hab leider keine Zeit das gescheiter zu formulieren wg. extremem Stress im BÜro derzeit.
Liebe STella,
da mag ich lieber gar nicht drüber nachdenken...
Ich glaube, irgendwann, spätestens beim zweiten Kind kommen wir auch auf Ado oder Pflege und dann werde ich mich damit noch befassen.
Viel Spaß auf der ARbeit!
LG, Birgit
da mag ich lieber gar nicht drüber nachdenken...
Ich glaube, irgendwann, spätestens beim zweiten Kind kommen wir auch auf Ado oder Pflege und dann werde ich mich damit noch befassen.
Viel Spaß auf der ARbeit!
LG, Birgit
Seitdem sich mein Ex-Freund von mir getrennt hat, ist das Thema Kiwu für mich erst mal erledigt. Zum Glück hatten wir noch nicht mit der Behandlung angefangen... Manchmal ist auch Unfruchtbarkeit zu etwas gut...
Hi Rebella,
Ruxis Frage nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz ist wichtig. Scheinbar wurde das Vorhaben durch den Wechsel im Ministeramt von Frau Fischer zu Frau Schmidt fallengelassen.
Beispiel: "Plant die Bundesregierung für diese Legislaturperiode die Vorlage eines Fortpflanzungsmedizingesetzes?"
Weiterhin sollte nach "Kostenerstattung für Unverheiratete" gefragt werden:
Frage:
"Wie begründet die Bundesregierung, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Unverheirateten keine Kosten der künstlichen Befruchtung übernehmen?
Herzliche Grüße. Andreas
Ruxis Frage nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz ist wichtig. Scheinbar wurde das Vorhaben durch den Wechsel im Ministeramt von Frau Fischer zu Frau Schmidt fallengelassen.
Beispiel: "Plant die Bundesregierung für diese Legislaturperiode die Vorlage eines Fortpflanzungsmedizingesetzes?"
Weiterhin sollte nach "Kostenerstattung für Unverheiratete" gefragt werden:
Frage:
"Wie begründet die Bundesregierung, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Unverheirateten keine Kosten der künstlichen Befruchtung übernehmen?
Herzliche Grüße. Andreas
Zuletzt geändert von Andreas am 26 Feb 2004 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
hi rebella,
nochmal wegen der 25er grenze: versteh ich, wenn nur eine frage reingenommen wird. würde dann auch die erste nehmen. (Haben nach assistierter Befruchtung Frauen unter 25 Jahren geringere Schwangerschaftsraten als Ältere?)
Wegene der allgemeinene Frage nach Begründung dieser Grenze hab ich Bedenken. Wie gesagt, die ANtworten der Ministerin auf eben diese Frage habe ich vorn gepostet und leider kann man keine Gegenfragen stellen.
Aber vielleicht ginge es konkreter indem man fragt: Welche medizinischen und ökonomischen Fakten stehen hinter der Festlegung einer Altersgrenze von 25 Jahren für die Beteiligung der KK an der assistierten Befruchtung? o.ä.
Habt ihr schon einen Bundestagsabgeordneten? Ich könnte ja mal die PDS anschreiben. Zumindest die soziale Komponente und die Verheiratetenregelung müßte dort auf Interesse stoßen.
alles liebe
anne
nochmal wegen der 25er grenze: versteh ich, wenn nur eine frage reingenommen wird. würde dann auch die erste nehmen. (Haben nach assistierter Befruchtung Frauen unter 25 Jahren geringere Schwangerschaftsraten als Ältere?)
Wegene der allgemeinene Frage nach Begründung dieser Grenze hab ich Bedenken. Wie gesagt, die ANtworten der Ministerin auf eben diese Frage habe ich vorn gepostet und leider kann man keine Gegenfragen stellen.
Aber vielleicht ginge es konkreter indem man fragt: Welche medizinischen und ökonomischen Fakten stehen hinter der Festlegung einer Altersgrenze von 25 Jahren für die Beteiligung der KK an der assistierten Befruchtung? o.ä.
Habt ihr schon einen Bundestagsabgeordneten? Ich könnte ja mal die PDS anschreiben. Zumindest die soziale Komponente und die Verheiratetenregelung müßte dort auf Interesse stoßen.
alles liebe
anne
Hallo an alle,
Nur kurz wegen Altersgrenzen.
Ich versuche wie immer die Sache aus alle Ecken zu betrachten. Zwar haben diese Grenzen nur ein finanziellen Sinn für die Politikern. Sie mußten irgwendie eine Begrenzung machen wegen Geldmangel.
Was die Experten dazu sagen weiß ich nicht, die haben sich wahrscheinlich nicht zur Wort gemeldet.
Aus meiner Sicht könnte es für die 25 Jahre Grenze eine Erklärung geben: die Frauen sind noch zu jung. Erstens haben sie noch Zeit danach mit allen Mitteln zu versuchen, sie müßen Ausbildung beenden, Familie gründen usw. Klingt vielleicht komisch für euch, da so viele Frauen schon viel junger Kinder kriegen, aber es ist meist nicht geplant und es ist ihnen auch nicht leicht.
Ich sehe diese Grenze nicht so schlimm, weil sie nicht behindert, also die Frauen haben dann noch so viel Zeit alles zu versuchen um Kinder zu kriegen. Das Leben muß auch gelebt und genossen. Auch wenn schwere organische Grunden gibt, dann hilft eine IVF oder Eizellenspende und dafür ist Zeit. Operationen können ausser dem Rahmen des Kiwu gemacht werden.
Die Grenze mit 40 finde ich viel schlimmer, da dort wirklich keine andere Möglichkeit gibt.Und Erklärung finde ich nicht, weil ich an der Theorie der Unfruchtbarkeit nicht glaube. Es gibt so viele Gegenbeispiele.
Wie gesagt es gibt in kein anderes Land diese Grenzen und sie sind nur für finanziellen Zweck gestellt.
Zur Zeit ist so ein durcheinander mit dieser Theorien. Ich las in wunschkinder.de ein Artikel aus der Ärztezeitung dass Frühchen überhaupt nicht so gefährlich sind, d.h 90% leben und haben keine Behinderungen danach, dank aller Erfindungenn der Technik und Wissenschaft.
Da kommt immer eine neue Theorie die andere vernichtet. Man weiß nicht was man noch glauben soll.
An mbali:es geht nicht um die Schwangerschaftsrate
L.G
Ruxi
P.S Bitte ärgert euch nicht, ich will die Altersgrenzen gar nicht. Keine davon.
Nur kurz wegen Altersgrenzen.
Ich versuche wie immer die Sache aus alle Ecken zu betrachten. Zwar haben diese Grenzen nur ein finanziellen Sinn für die Politikern. Sie mußten irgwendie eine Begrenzung machen wegen Geldmangel.
Was die Experten dazu sagen weiß ich nicht, die haben sich wahrscheinlich nicht zur Wort gemeldet.
Aus meiner Sicht könnte es für die 25 Jahre Grenze eine Erklärung geben: die Frauen sind noch zu jung. Erstens haben sie noch Zeit danach mit allen Mitteln zu versuchen, sie müßen Ausbildung beenden, Familie gründen usw. Klingt vielleicht komisch für euch, da so viele Frauen schon viel junger Kinder kriegen, aber es ist meist nicht geplant und es ist ihnen auch nicht leicht.
Ich sehe diese Grenze nicht so schlimm, weil sie nicht behindert, also die Frauen haben dann noch so viel Zeit alles zu versuchen um Kinder zu kriegen. Das Leben muß auch gelebt und genossen. Auch wenn schwere organische Grunden gibt, dann hilft eine IVF oder Eizellenspende und dafür ist Zeit. Operationen können ausser dem Rahmen des Kiwu gemacht werden.
Die Grenze mit 40 finde ich viel schlimmer, da dort wirklich keine andere Möglichkeit gibt.Und Erklärung finde ich nicht, weil ich an der Theorie der Unfruchtbarkeit nicht glaube. Es gibt so viele Gegenbeispiele.
Wie gesagt es gibt in kein anderes Land diese Grenzen und sie sind nur für finanziellen Zweck gestellt.
Zur Zeit ist so ein durcheinander mit dieser Theorien. Ich las in wunschkinder.de ein Artikel aus der Ärztezeitung dass Frühchen überhaupt nicht so gefährlich sind, d.h 90% leben und haben keine Behinderungen danach, dank aller Erfindungenn der Technik und Wissenschaft.
Da kommt immer eine neue Theorie die andere vernichtet. Man weiß nicht was man noch glauben soll.
An mbali:es geht nicht um die Schwangerschaftsrate
L.G
Ruxi
P.S Bitte ärgert euch nicht, ich will die Altersgrenzen gar nicht. Keine davon.
es geht eben doch um die schwangerschaftsrate, weil das ein medizinisch und ökonomisch objektives argument ist.
warum sollen wir uns vom staat die familienplanung vorschreiben lassen? (unsinniger weise) muss man für die kasse ja sowieso verheiratet sein..es ist also keine vorschnelle entscheidung nach dem motto sch ja kind klingt gut. mein mann und ich sind jetzt 9 jahre zusammen und wollen unser zukünftiges leben gerne mit kindern genießen. ich sehe nicht ein, warum uns der staat die familienplanung abnehmen muss! damit wir uns erst eine position im job aufbauen, dann karriere machen und mit mitte/ende 30 merken ups das mit dem kind klappt nicht so wie geplant? nicht dass ihr mich falsch versteht. die 40er grenze darf auch nicht pauschal gesetzt werden, sondern nach medizinischer indikation. ich denke auch, dass der staat von frauen oft die entscheidung kind oder kariere abverlangt bzw den menschen suggeriert, dass diese dinge schwer vereinbar sind. aber warum das durch diese grenze noch weiter fördern?
wenn z.b. in der familie erbkrankheiten sind (wie z.b. alzheimer mit 50, parkinson, bechterew) und man möchte kinder, sollte man doch alle möglichkeiten haben, zeitig mit der familienplanung zu beginnen.
es gibt leider sachen, die lassen sich nicht aufschieben. da setzt der körper ein ganz enges fenster für eigene kinder, dass sich auch mit operationen nicht erweitern läßt.
und es werden auch ältere oft ungewollt schwanger. leider ist das dann höchstens halb so medienwirksam!
ab 25 fällt die fruchtbarkeit (gelernt im medizinstudium) und es geht eben doch um schwangerschaftsraten. und darum, dass der staat sich weder bei unverheirateten, noch bei 40 jährigen, noch bei jungen familien das recht heraunehmen sollte eine wertung der familienführung abzugeben!
LG
anne
warum sollen wir uns vom staat die familienplanung vorschreiben lassen? (unsinniger weise) muss man für die kasse ja sowieso verheiratet sein..es ist also keine vorschnelle entscheidung nach dem motto sch ja kind klingt gut. mein mann und ich sind jetzt 9 jahre zusammen und wollen unser zukünftiges leben gerne mit kindern genießen. ich sehe nicht ein, warum uns der staat die familienplanung abnehmen muss! damit wir uns erst eine position im job aufbauen, dann karriere machen und mit mitte/ende 30 merken ups das mit dem kind klappt nicht so wie geplant? nicht dass ihr mich falsch versteht. die 40er grenze darf auch nicht pauschal gesetzt werden, sondern nach medizinischer indikation. ich denke auch, dass der staat von frauen oft die entscheidung kind oder kariere abverlangt bzw den menschen suggeriert, dass diese dinge schwer vereinbar sind. aber warum das durch diese grenze noch weiter fördern?
wenn z.b. in der familie erbkrankheiten sind (wie z.b. alzheimer mit 50, parkinson, bechterew) und man möchte kinder, sollte man doch alle möglichkeiten haben, zeitig mit der familienplanung zu beginnen.
es gibt leider sachen, die lassen sich nicht aufschieben. da setzt der körper ein ganz enges fenster für eigene kinder, dass sich auch mit operationen nicht erweitern läßt.
und es werden auch ältere oft ungewollt schwanger. leider ist das dann höchstens halb so medienwirksam!
ab 25 fällt die fruchtbarkeit (gelernt im medizinstudium) und es geht eben doch um schwangerschaftsraten. und darum, dass der staat sich weder bei unverheirateten, noch bei 40 jährigen, noch bei jungen familien das recht heraunehmen sollte eine wertung der familienführung abzugeben!
LG
anne
Ach, ihr Lieben, warum schließen wir uns nicht alle in einer Interessenvertretung zusammen und versuchen, endlich effektiv was zu bewirken! (z.B. bei Wunschkind e.V.
). Hier hört uns doch leider keinerl
Anne, was du sagst, trifft den Nagel auf den Kopf.
LG, Birgit

Anne, was du sagst, trifft den Nagel auf den Kopf.
LG, Birgit
Seitdem sich mein Ex-Freund von mir getrennt hat, ist das Thema Kiwu für mich erst mal erledigt. Zum Glück hatten wir noch nicht mit der Behandlung angefangen... Manchmal ist auch Unfruchtbarkeit zu etwas gut...
...wg. Anfrage im Bundestag:
Welche Begründung hat das Höchstalter für Männer?
Inoffizielle Quellen sprechen von "Gleichbehandlungsgrundsatz", weil frau ja nun mal biologisch limitiert ist, mann aber nicht (...auch wenn sich die "Logik" des Satzes erst später erschließt
)
Das kann ich bestenfalls nur noch als "hirnrissig" bezeichnen, von der aktiven Diskriminierung zeugungswilliger Männer über 50 mal ganz abgesehen
.
Nehmt das doch bitte noch in den Fragenkatalog auf...mir scheint es dort einen wichtigen Zusammenhang zwischen der Einstellung gewisser Parlamentariere/Innen und abgrundtief mißverstandener Emanzipation zu geben.
Das gehört öffentlich angeprangert, weil esin der Tat gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grunggesetz verstößt (wie eigentlich das ganze GMG bezogen auf Reproduktion mit med. Hilfe)
@Ella: sind seit kurzem Besitzer einer Digitalenempfangsmöglichkeit der britischen Fernsehkanäle...dort gibt es "Infertility Awerness Groups" - das wäre für den Anfang doch hier auch nicht schlecht...Leute, die betroffen oder interessiert sind, gehen mit Informationen an die Öffentlichkeit. Die Briten überlegen z.B. zur Zeit wieviele Versuche der NHS übernehmen sollte - einen mindestens, Experten raten eher zu drei Versuchen!!!)
Solange allerdings Praxen und Kliniken hier in D-Land von unserem Kinderwunsch (trotz schlechterer gesetzlicher Voraussetzungen als im europ. Ausland) auch noch profitieren dürfen, sind wir als Patienten/Leistungsempfänger da ja wohl erst mal ganz auf uns selbst gestellt.
Würde sich die Möglichkeit bieten, dann fände ich eine Dachorganisation, unter der sich alle anderen Initiativen und Vereine zusammenfinden könnten, sehr wünschenswert.
@alle "Langzeitengagiereten": gibts eine Liste der ganzen Organisationen gegen die Diskriminierung ungewollt Kinderloser im deutschsprachigen Raum? Ist die Gründung eines "Dachverbands" schonmal versucht worden? Habt ihr Kenntnis wie sich der Verband der deutschen Repromediziner zu unseren Anliegen äußert?
Kennt ihr Parlamentariere/Innen, die uns positiv gegenüberstehen?
Gibt es eine Institution innerhalb der EU, die Diskriminierung verfolgt und nationale Gesetze verändern kann? Hat die EU ungewollte Kinderlosigkeit als Krankheit anerkannt?
febril+karnevalsgeschwächt, trotzdem LG
Ovaria
Welche Begründung hat das Höchstalter für Männer?
Inoffizielle Quellen sprechen von "Gleichbehandlungsgrundsatz", weil frau ja nun mal biologisch limitiert ist, mann aber nicht (...auch wenn sich die "Logik" des Satzes erst später erschließt

Das kann ich bestenfalls nur noch als "hirnrissig" bezeichnen, von der aktiven Diskriminierung zeugungswilliger Männer über 50 mal ganz abgesehen

Nehmt das doch bitte noch in den Fragenkatalog auf...mir scheint es dort einen wichtigen Zusammenhang zwischen der Einstellung gewisser Parlamentariere/Innen und abgrundtief mißverstandener Emanzipation zu geben.
Das gehört öffentlich angeprangert, weil esin der Tat gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grunggesetz verstößt (wie eigentlich das ganze GMG bezogen auf Reproduktion mit med. Hilfe)
@Ella: sind seit kurzem Besitzer einer Digitalenempfangsmöglichkeit der britischen Fernsehkanäle...dort gibt es "Infertility Awerness Groups" - das wäre für den Anfang doch hier auch nicht schlecht...Leute, die betroffen oder interessiert sind, gehen mit Informationen an die Öffentlichkeit. Die Briten überlegen z.B. zur Zeit wieviele Versuche der NHS übernehmen sollte - einen mindestens, Experten raten eher zu drei Versuchen!!!)
Solange allerdings Praxen und Kliniken hier in D-Land von unserem Kinderwunsch (trotz schlechterer gesetzlicher Voraussetzungen als im europ. Ausland) auch noch profitieren dürfen, sind wir als Patienten/Leistungsempfänger da ja wohl erst mal ganz auf uns selbst gestellt.
Würde sich die Möglichkeit bieten, dann fände ich eine Dachorganisation, unter der sich alle anderen Initiativen und Vereine zusammenfinden könnten, sehr wünschenswert.
@alle "Langzeitengagiereten": gibts eine Liste der ganzen Organisationen gegen die Diskriminierung ungewollt Kinderloser im deutschsprachigen Raum? Ist die Gründung eines "Dachverbands" schonmal versucht worden? Habt ihr Kenntnis wie sich der Verband der deutschen Repromediziner zu unseren Anliegen äußert?
Kennt ihr Parlamentariere/Innen, die uns positiv gegenüberstehen?
Gibt es eine Institution innerhalb der EU, die Diskriminierung verfolgt und nationale Gesetze verändern kann? Hat die EU ungewollte Kinderlosigkeit als Krankheit anerkannt?
febril+karnevalsgeschwächt, trotzdem LG
Ovaria
"All animals are equal, but some animals are more equal than others."
G. Orwell, Animal Farm
G. Orwell, Animal Farm
Altersgrenze<25
Hallo @all!
Habe hier einen Artikel der die Frage nach den unter 25jährigen betrifft:
15 Mai 2002 - 07:37
Studie: Frauen schon mit Ende zwanzig weniger fruchtbar
London (rpo). Die biologische Uhr beginnt für Frauen schon früher zu ticken als bisher angenommen: Schon mit Ende zwanzig geht die Fruchtbarkeit deutlich zurück.
Bei Männern sinkt die Fruchtbarkeit vom 35. Lebensjahr an deutlich. Das sind die Ergebnisse einer groß angelegten Studie, an der 782 Frauen aus Düsseldorf, London, Paris, Mailand, Verona, Lugano und Brüssel beteiligt waren. Das National Institute of Environmental Health Sciences in North Carolina (USA) und die italienischen Universität von Padua veröffentlichten die Untersuchung in dem britischen Fachmagazin "Human Reproduction".
Die Studie bedeute keineswegs, dass Frauen mit Ende dreißig kaum noch Chancen hätten, ein Kind zu bekommen, betonten die Forscher. Nur dauere es bei ihnen im Schnitt deutlich länger, bis sie schwanger werden.
Die höchste Fruchtbarkeit stellten die Wissenschaftler bei Frauen zwischen 19 und 26 Jahren fest. Wenn sie zwei Tage vor dem Eisprung Sex hatten, betrug die Chance, in diesem Menstruationszyklus schwanger zu werden, 50 Prozent. Bei 27 bis 34 Jahre alten Frauen lag diese Wahrscheinlichkeit bei 40 Prozent und in der Gruppe der 35- bis 39-Jährigen bei 29 Prozent. War der Partner bei diesen Frauen schon Anfang vierzig, sank die Empfängnisrate auf 18 Prozent - jeweils gesehen für einen Zyklus.
Frauen in Deutschland waren bei der Geburt ihres ersten Kind nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes 1999 im Durchschnitt mit 28,8 Jahre alt. 1991 betrug ihr Alter noch 26,9 Jahre.
Quelle:
http://www.bbv-net.de/news/wissenschaft ... rkeit.html
Ich bin zwar schon länger nicht mehr in der Altersklasse, aber ich halte diesen Punkt – ebenso wie alle anderen Einschränkungen und die 50%ige Eigenbeteiligungsregelung für diskriminierend. Meines Erachtens verstoßen alle diese Einschränkungen auch gegen den Artikel 21 der “Charta der Grundrechte der europäischen Union “:
Artikel 21 Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung*, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.
* SGB 9 § 2 Behinderung
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Und – wie ich als Laie denke - verstoßen diese Regelungen auch gegen folgende Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 16
(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 25
(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Sowie gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Warum zahlen wir dann 50% statt 2%???
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Wie gesagt, ich kenne mich mit den Gesetzen nicht besonders gut aus, aber vom Gefühl her verstößt der Staat mit den Einschränkungen im Rahmen der Gesundheitsreform gegen diese Artikel. Haben wir denn unter all den Usern bei k-p keinen, der Jurist ist und mal prüfen könnte, ob man diese Artikel in unserem Fall anwenden kann?
Ich wünsche allen noch einen schönen Abend!
Liebe Grüße
colonia
PS: Sorry, ist ein bisschen lang geworden, aber diese ganzen Artikel schwirren mir schon so lange im Kopf rum...
Habe hier einen Artikel der die Frage nach den unter 25jährigen betrifft:
15 Mai 2002 - 07:37
Studie: Frauen schon mit Ende zwanzig weniger fruchtbar
London (rpo). Die biologische Uhr beginnt für Frauen schon früher zu ticken als bisher angenommen: Schon mit Ende zwanzig geht die Fruchtbarkeit deutlich zurück.
Bei Männern sinkt die Fruchtbarkeit vom 35. Lebensjahr an deutlich. Das sind die Ergebnisse einer groß angelegten Studie, an der 782 Frauen aus Düsseldorf, London, Paris, Mailand, Verona, Lugano und Brüssel beteiligt waren. Das National Institute of Environmental Health Sciences in North Carolina (USA) und die italienischen Universität von Padua veröffentlichten die Untersuchung in dem britischen Fachmagazin "Human Reproduction".
Die Studie bedeute keineswegs, dass Frauen mit Ende dreißig kaum noch Chancen hätten, ein Kind zu bekommen, betonten die Forscher. Nur dauere es bei ihnen im Schnitt deutlich länger, bis sie schwanger werden.
Die höchste Fruchtbarkeit stellten die Wissenschaftler bei Frauen zwischen 19 und 26 Jahren fest. Wenn sie zwei Tage vor dem Eisprung Sex hatten, betrug die Chance, in diesem Menstruationszyklus schwanger zu werden, 50 Prozent. Bei 27 bis 34 Jahre alten Frauen lag diese Wahrscheinlichkeit bei 40 Prozent und in der Gruppe der 35- bis 39-Jährigen bei 29 Prozent. War der Partner bei diesen Frauen schon Anfang vierzig, sank die Empfängnisrate auf 18 Prozent - jeweils gesehen für einen Zyklus.
Frauen in Deutschland waren bei der Geburt ihres ersten Kind nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes 1999 im Durchschnitt mit 28,8 Jahre alt. 1991 betrug ihr Alter noch 26,9 Jahre.
Quelle:
http://www.bbv-net.de/news/wissenschaft ... rkeit.html
Ich bin zwar schon länger nicht mehr in der Altersklasse, aber ich halte diesen Punkt – ebenso wie alle anderen Einschränkungen und die 50%ige Eigenbeteiligungsregelung für diskriminierend. Meines Erachtens verstoßen alle diese Einschränkungen auch gegen den Artikel 21 der “Charta der Grundrechte der europäischen Union “:
Artikel 21 Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung*, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.
* SGB 9 § 2 Behinderung
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Und – wie ich als Laie denke - verstoßen diese Regelungen auch gegen folgende Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 16
(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 25
(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Sowie gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Warum zahlen wir dann 50% statt 2%???
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Wie gesagt, ich kenne mich mit den Gesetzen nicht besonders gut aus, aber vom Gefühl her verstößt der Staat mit den Einschränkungen im Rahmen der Gesundheitsreform gegen diese Artikel. Haben wir denn unter all den Usern bei k-p keinen, der Jurist ist und mal prüfen könnte, ob man diese Artikel in unserem Fall anwenden kann?
Ich wünsche allen noch einen schönen Abend!
Liebe Grüße
colonia
PS: Sorry, ist ein bisschen lang geworden, aber diese ganzen Artikel schwirren mir schon so lange im Kopf rum...
Wunderbares Licht
Jeder Augenblick,
in dem zwei Seelen
sich füreinander öffnen,
ist ein wunderbares Licht
in einer Welt, die dunkel ist
vor Lieblosigkeit.
Hans Kruppa
<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b4.lilypie.com/lUn7p2.png" alt="Lilypie Vierter Ticker" border="0" /></a>
<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b3.lilypie.com/5gz4p2.png" alt="Lilypie Dritter Ticker" border="0" /></a>
Jeder Augenblick,
in dem zwei Seelen
sich füreinander öffnen,
ist ein wunderbares Licht
in einer Welt, die dunkel ist
vor Lieblosigkeit.
Hans Kruppa
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Hallo an Euch alle,
ich habe die Fragen bereits auf Seite 1 mit eingestellt.
Andreas ? die Antwort auf Deine Frage zu den Unverheirateten habe ich schon in der Antwort auf eine frühere ?Kleine Anfrage? gelesen. Es ist ja zu erwarten, daß die gleiche Antwort wieder kommt. Vielleicht kann man die Frage so stellen, daß dies verhindert wird. --- Drucksache 13 / 1223 vom 23. Juli 2002 (Landtag von Baden-Würtemberg ? Abg. Herbert Moser u.a. SPD): ?Angesichts des skizzierten Regelungsbedarfs erscheint die dargestellte grundsätzliche Bindung der Methoden der assistierten Reproduktion an eine bestehende Ehe bzw. an die Anwendung im homologen System gerechtfertigt. ?.? Ich denke, ich sollte an diese fast 2 Jahre alte Aussage anknüpfen und fragen, wann der angesprochene Regelungsbedarf aus der Welt geräumt werden soll. Allerdings ? das war ja eine Frage im Landtag von Baden ? Würtemberg. Unsere Frage sollte doch lieber gleich bei der Bundesregierung gestellt werden. Da müsste ich mich dann leider auf eine Aussage auf einer ganz anderen Ebene berufen.
Anne ? ich meine auch, daß Deine erste Frage schon aus taktischen Gründen die bessere ist. Denn die Antwort muß ja lauten: ?Nein.? Wenn wir die von colonia zitierte Studie berücksichtigen, könnten wir die Frage sogar so stellen, daß sie antworten müssen, daß die Erfolgsraten über 25 / 26 bereits sinken. ? Ich betrachte diese Altersgrenze auch als eine unzulässige Einmischung in die Lebensplanung.
Wunderbar, wenn Du Dich schon mal um einen Bundestagsabgeordneten bemühst, der diese Fragen stellt!
Ruxi ? ich finde, 10% behinderte Frühchen sind schon zu viel. Dieser Artikel hatte die Absicht, Frauen mit Drillingsschwangerschaften mit dieser Botschaft vom Fetozid abzuhalten. Dies jedenfalls wurde konkret genannt. Hinter den Zeilen könnte man auch lesen, Drillingsschwangerschaften sind doch nicht so gefährlich, die Argumente der Kinderwunschpaare und Reproduktionsmediziner, die ?Gesundheitsreform? und das restriktive Embryonenschutzgesetz würden Drillingsschwangerschaften fördern, sollen bagatellisiert werden.
Ella und Ovaria ? das Thema ?Dachverband? hatten wir hier schon. Sucht einfach mal nach diesem Wort im Ordner ?Gesundheitsreform 2004?. Da gibt es nach meiner Erinnerung einen richtigen Ordner dafür. Nur hat sich leider keiner weiter darum gekümmert. Wenn man nur eine Handvoll Aktiver hat, werden leider viele interessante Ideen am Ende nicht verwirklicht.
Colonia ? danke für die interessante Studie und für die vielen Gesetze! Die Gesetze stelle doch bitte noch einmal in den Ordner ein, in dem es um Klagen gegen die Gesundheitsreform geht: ?Verfassungsklage ?.?
Gruß, Rebella
ich habe die Fragen bereits auf Seite 1 mit eingestellt.
Andreas ? die Antwort auf Deine Frage zu den Unverheirateten habe ich schon in der Antwort auf eine frühere ?Kleine Anfrage? gelesen. Es ist ja zu erwarten, daß die gleiche Antwort wieder kommt. Vielleicht kann man die Frage so stellen, daß dies verhindert wird. --- Drucksache 13 / 1223 vom 23. Juli 2002 (Landtag von Baden-Würtemberg ? Abg. Herbert Moser u.a. SPD): ?Angesichts des skizzierten Regelungsbedarfs erscheint die dargestellte grundsätzliche Bindung der Methoden der assistierten Reproduktion an eine bestehende Ehe bzw. an die Anwendung im homologen System gerechtfertigt. ?.? Ich denke, ich sollte an diese fast 2 Jahre alte Aussage anknüpfen und fragen, wann der angesprochene Regelungsbedarf aus der Welt geräumt werden soll. Allerdings ? das war ja eine Frage im Landtag von Baden ? Würtemberg. Unsere Frage sollte doch lieber gleich bei der Bundesregierung gestellt werden. Da müsste ich mich dann leider auf eine Aussage auf einer ganz anderen Ebene berufen.
Anne ? ich meine auch, daß Deine erste Frage schon aus taktischen Gründen die bessere ist. Denn die Antwort muß ja lauten: ?Nein.? Wenn wir die von colonia zitierte Studie berücksichtigen, könnten wir die Frage sogar so stellen, daß sie antworten müssen, daß die Erfolgsraten über 25 / 26 bereits sinken. ? Ich betrachte diese Altersgrenze auch als eine unzulässige Einmischung in die Lebensplanung.
Wunderbar, wenn Du Dich schon mal um einen Bundestagsabgeordneten bemühst, der diese Fragen stellt!
Ruxi ? ich finde, 10% behinderte Frühchen sind schon zu viel. Dieser Artikel hatte die Absicht, Frauen mit Drillingsschwangerschaften mit dieser Botschaft vom Fetozid abzuhalten. Dies jedenfalls wurde konkret genannt. Hinter den Zeilen könnte man auch lesen, Drillingsschwangerschaften sind doch nicht so gefährlich, die Argumente der Kinderwunschpaare und Reproduktionsmediziner, die ?Gesundheitsreform? und das restriktive Embryonenschutzgesetz würden Drillingsschwangerschaften fördern, sollen bagatellisiert werden.
Ella und Ovaria ? das Thema ?Dachverband? hatten wir hier schon. Sucht einfach mal nach diesem Wort im Ordner ?Gesundheitsreform 2004?. Da gibt es nach meiner Erinnerung einen richtigen Ordner dafür. Nur hat sich leider keiner weiter darum gekümmert. Wenn man nur eine Handvoll Aktiver hat, werden leider viele interessante Ideen am Ende nicht verwirklicht.
Colonia ? danke für die interessante Studie und für die vielen Gesetze! Die Gesetze stelle doch bitte noch einmal in den Ordner ein, in dem es um Klagen gegen die Gesundheitsreform geht: ?Verfassungsklage ?.?
Gruß, Rebella