"Kleine Anfrage" im Deutschen Bundestag

Aktionen, (Leser-) Briefe, TV-Beiträge als Downloads, etc.
Benutzeravatar
colonia
Rang1
Rang1
Beiträge: 297
Registriert: 10 Dez 2003 21:55

Beitrag von colonia »

PPS: Sollte sich jemand für die Broschüren interessieren: an kann sie sich als pdf-Dateien downloaden: http://www.bzga.de/bestell/index.php3?m ... B0sm2mFd-1
Habe grade mal kurz in eine reingeguckt - da war noch die Rede davon, dass ICSI per Gesetz in den Behandlungskatalog aufgenommen werden soll - also nicht wirklich aktuell... :wink:

N8!
colonia
Wunderbares Licht

Jeder Augenblick,
in dem zwei Seelen
sich füreinander öffnen,
ist ein wunderbares Licht
in einer Welt, die dunkel ist
vor Lieblosigkeit.

Hans Kruppa




<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b4.lilypie.com/lUn7p2.png" alt="Lilypie Vierter Ticker" border="0" /></a>


<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b3.lilypie.com/5gz4p2.png" alt="Lilypie Dritter Ticker" border="0" /></a>
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Hallo Ovaria, vielleicht magst Du ja eine Frage an die Bundesregierung zu den Menschenrechten formulieren? Natürlich stimme ich Dir auch in dieser Frage zu.

Oh je, das sind ja nun schon ganz viele Fragen. Hoffentlich passen die auch alle in so eine ?kleine Anfrage? rein!

Gruß, Rebella
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Hallo colonia,

natürlich ist mir klar, daß es in dem Ministerium keinen einzigen gibt, der sich damit befaßt. Gerade deshalb möchte ich die Frage ja stellen, damit sie antworten müssen, keiner! Und damit sich das dann vielleicht doch mal ändert. Es wäre sehr wichtig.

Gruß, Rebella

PS: Ein Wunder, daß es diese Broschüren überhaupt mal gab.
Benutzeravatar
mbali
Rang2
Rang2
Beiträge: 1291
Registriert: 30 Jan 2004 15:16

Beitrag von mbali »

juhu, klein-putz geht wieder.

habe antwort von frau dr. lötzsch (bundestagsabgeordnete der pds). sie ist unserer sache gegenüber sehr aufgeschlossen. leider kann die pds keine kleinen anfragen stellen. aber das mit den schriftlichen fragen wäre ja auch gut. die antworten darf man bestimmt öffentlich zitieren und es würde die problematik bei den ventwortlichen wieder ins bewußtsein bringen.

aber lest selbst:

>vielen Dank für Ihre email. Auch ich bin der Ansicht, dass die
Entscheidung Kinder zu bekommen nicht bloß eine reine Angelegenheit der
persönlichen Lebensplanung ist. Mit dieser Begründung wurde die
künstliche Befruchtung durch das "GKV-Modernisierungsgesetz" aus dem
Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Die
Fähigkeit Kinder zu zeugen bzw. sie auszutragen gehört vielmehr zu den
normalen "Funktionen" eines gesunden Menschen. Insofern ist Ihr Verweis
auf die WHO-Richtlinien richtig.
Auch unter rein ökonomischen Gesichtspunkten - schließlich ist die
Begründung für den Wegfall der künstlichen Befruchtung eine ökonomische
- halte ich die Ausgrenzung für falsch: Derzeit werden viel zu wenige
Kinder geboren, um auch langfristig ein funktionierendes
Altersvorsorgesystem betreiben zu können. Die Kosten, ein gewolltes Kind
mittels künstlicher Befruchtung zu ermöglichen, sind im Vergleich zu den
Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, die ein Mensch im Laufe seines
Lenbens durchschnittlich bezahlt, zu vernachlässigen. Künstliche
Befruchtung ist somit eine Investition in die Zukunft des Staates und
der sozialen Sicherungssysteme und kein Kostenpunkt.
Wie Sie sicher wissen wurde Petra Pau und mir bislang kein Gruppenstatus
im Bundestag zuerkannt. Deswegen kann ich auch keine "Kleine Anfrage"
initiieren, wie Sie es vorschlagen. Ich werde aber prüfen, ob es
sinnvoll ist, das Instrument der vier schriftlichen Fragen, die ich
monatlich der Bundesregierung stellen darf, auf diese Thematik zu
verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch, PDS<


LG

anne
Benutzeravatar
colonia
Rang1
Rang1
Beiträge: 297
Registriert: 10 Dez 2003 21:55

Beitrag von colonia »

Hallo mbali!

Endlich mal ein Politiker der auch über den Tellerrand hinausguckt!
Das hört sich doch schon mal gut an. Mal gucken was daraus wird.
Find ich klasse, dass Du bereit bist weiter zu kämpfen, denn viele haben anscheinend schon aufgegeben...

Liebe Grüße
colonia
Wunderbares Licht

Jeder Augenblick,
in dem zwei Seelen
sich füreinander öffnen,
ist ein wunderbares Licht
in einer Welt, die dunkel ist
vor Lieblosigkeit.

Hans Kruppa




<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b4.lilypie.com/lUn7p2.png" alt="Lilypie Vierter Ticker" border="0" /></a>


<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b3.lilypie.com/5gz4p2.png" alt="Lilypie Dritter Ticker" border="0" /></a>
Benutzeravatar
Stella38
Rang3
Rang3
Beiträge: 3657
Registriert: 23 Mai 2003 15:43

Beitrag von Stella38 »

Super ! Wenigstens jemand, der es verstanden hat. Kosten-Nutzen und so.
Die müssen wir uns warm halten.
Liebe Grüße
Stella38, Katzenmama Bild

20 Jahre hier, die Zeit rennt!
*******
Bild



1 Abbruch vor PU November 03
3. ICSI negativ 2004/2005

***********************
Mit Schreiben und Lesen fängt eigentlich das Leben an (aus einer Wachstafel mit Schülerübungen aus Mesopotamien, 4-5 Jh. n. Chr.)
Ovaria
Rang0
Rang0
Beiträge: 163
Registriert: 28 Mai 2003 16:15

Beitrag von Ovaria »

Hallo Rebella + Interessierte,

wenn ich das noch richtig erinnere, dann ist die "kleine Anfrage" mündlich von MdBs zu stellen und erhält meistens eine schriftliche Antwort?

Unser Ziel ist es a) die Angelegenheit nochmals im Bundestag zu thematisieren (nicht in Vergessenheit geraten zu lassen) und b) möglichst viel an "Begründung" als Antwort zurück zu bekommen, um einen Diskurs mit entsprechenden Entscheidungsträgern zu beginnen. Richtig?

Altersgrenzen im Kontext "Menschenrechte": soll der generelle Bezug zu allen beschränkenden Altersgrenzen hergestellt werden, oder ist es so gemeint, dass nur der von mir erläuterte Fall (Männer über 50) als Vorlage der Argumentation dienen soll?

Hast du ersteres im Sinn, dann wird es kompliziert, weil für mich "Altersgrenzen" auf weiblicher Seite nach Eintritt des Klimakteriums sehr wohl Sinn machen - Antinori mag das Gegenteil bewiesen haben, allerdings sehe ich im Fall von Mutterschaft durch KB bei einem Lebensalter von 50+, persönlich keinen Subsidiaritätsanspruch durch die Kassen, weil diese Form der Konzeption meiner Ansicht nach außerhalb der biologisch-vorgesehenen Parameter liegt. Hier wäre eine individuelle Regelung sehr angemessen, die von der tatsächlichen (meßbaren) Reproduktionsfähigkeit der Frau ausgeht und im ärztlichen Ermessen liegen sollte.

Ganz anders sieht die Sache beim Mann aus. Trotz intensiver Suche habe ich immer noch keine Studie oder Statistik über die tätschächliche Beziehung zwischen Alter und Spermatogenese/Fertilität gefunden. Es ist wohl so, das der "gesunde" Mann lebenslänglich zeugen kann. Das ist eben der Ansatz meiner Kritik am GMG: warum eine Sache künstlich limitieren, die von der Natur unlimitiert geschaffen wurde? Genau an dieser Stelle gehen faktische, medizinische Begründungen über in eine politisch bestimmtes Gesellschaftsbild, dass "alte" Väter nicht für wünschenswert hält. Auch dazu kenne ich keine Fakten oder belegende Studien, die soziologischen Aufschluß über die Frage der "Erziehungsqualtiät von Männern über 50 für ihre Kinder" gibt.
Daher sehe ich die freiheitliche Selbstbestimmung dieser Männer durch das GMG im Punkte des "Rechts auf Fortpflanzung" vom Gesetzgeber schlicht als irrelevant erklärt an. Das kann so nicht hingenommen werden.

Dazu wäre die Frage: "Mit welcher Begründung wird reproduktionswilligen Männern über 50, deren Paarkonstellation assistierte Zeugung erfordert, ihr Recht auf freiheitliche Selbstbestimmung und insbesondere ihr Recht auf Reproduktion durch die Einschränkenden Altersgrenzen des GMGs genommen? Wie ist dieser Zustand, der gesetzlich erschaffen wurde in Einklang mit der Menschenrechten zu sehen?"

Die unteren Altersgrenzen: wenn ein staatliches Gefüge einen 18 jährigen Menschen als gesetzlich "volljährig" erklärt, dann besteht von Seiten des Gesetzgebers keine Veranlassung, ihm oder ihr diese Rechte in Bezug auf die assistierte Reproduktion bei Fortpflanzungswunsch zu nehmen. Auch in diesem Fall werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Ich würde auch in diesem Fall vorschlagen, von der Notwendigkeit der Maßnahmen in Bezug auf den Einzelfall vorzugehen und diese Beurteilung in die Hände des dafür vorgesehenen Fachmanns zu legen - meinetwegen mit amtsärztlicher Prüfungsbefugnis versehen.

Rein rechtlich beurteilt wäre für mich eine völlige Kostenübernahme-Gleichheit zwischen Schwangerschaftsabbruch (aus persönlichen Gründen) und Schwangerschaftsherbeiführung wünschenswert. Wem "junge Neubürger" lieb sind, dem sollte staatlich getragene, assistierte Reproduktionshilfe nicht zu teuer sein.
Andersrum: Wer die straffreie Schwangerschaftsunterbrechung als zivilisatorische Errungerschaft feiert, darf reproduktiv behinderte Menschen mit gegenteiligem Lebenskonzept nicht durch unsinnige gesetzliche Restriktionen vom Erreichen ihres Lebensziels abhalten.

...die zumutbare Textlänge ist wohl längst überschritten :roll: :wink: !

LG Ovaria
"All animals are equal, but some animals are more equal than others."

G. Orwell, Animal Farm
Ruxi
Rang0
Rang0
Beiträge: 185
Registriert: 04 Mai 2002 02:00

Beitrag von Ruxi »

Hallo an alle,

Wie ich verstehe muß man nur kurze Fragen stellen. Dann kann man so sagen:

Thema: Es ist dringend nötig ein neues (Repromedizingesetz) herauszugeben.

1.Ist die Unfruchtbarkeit in De als Krankheit anerkannt, gemäß WHO? Laut Who ist sie eine Krankheit also muß durch die KK geregelt werden und übernommen und gehört nicht der Lebensplanung.
2. Will man die Geburtsrate steigern und unterstützen?
3. In keine andere Länder werden Altersgrenzen für KB gestellt. Frauen von 18 bis 45 Jahren dürfen und können Kinder bekommen. Warum gibt es in De diese Diskriminierung? Die Fruchtbarkeit eines Menschen, kann nur sein Körper bestimmen.Der Kiwuarzt kann es bestätigen und entscheiden für eine KB und nicht die KK und auch nicht die Gesetzgeber.
4. HI und Eizellenspende gehören der KB und gut geregelt können sie gut und ethisch funktionieren.

Bitte korigieren! Mir fällt jetzt das richtige Wort für dieses Gesetz nicht ein.
Für die Frau habe ich die 18-45 Jahre Altersegrenzen gestellt. Wie soll es für den Mann sein?Keine Ahnung, bitte Ideen.

Danke,
Ruxi
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Hallo Anne, ja, mir gefällt diese Antwort auch. Schade allerdings, daß Frau Dr. Lötzsch die Fragen nicht wird stellen dürfen.

Hallo an alle, wir müssen jetzt einen anderen Abgeordneten finden, der diesen Part übernimmt.

Hallo Ovaria,

ich weiß nicht, ob die ?Kleine Anfrage? mündlich gestellt wird. Ich könnte mir eher vorstellen, daß das schriftlich geschieht. Aber vielleicht weiß es jemand hier besser. Bei mündlichen Fragen müssten wir noch mehr darauf achten, daß sie möglichst kurz und verständlich formuliert sind. Schwer bei diesem komplizierten Thema.

Das Ziel sehe ich auch so wie Du, wobei das ja nun eigentlich nicht nur eine Angelegenheit ist, sondern es sind mehrere.

Ich persönlich hätte das Thema Menschenrechte hier schon recht gern in bezug auf das Gesamtthema: ?Darf ein Staat entscheiden, wer es wert ist, ein Kind (durch Förderung) zu bekommen und wer nicht?? Aber ich wollte die Sache ja nicht allein entscheiden, sondern hier gemeinschaftlich mit allen Interessierten abstimmen. Die weiblichen biologischen Altersgrenzen wollte ich allerdings auch nicht infrage stellen. ( Trotzdem mal hier gegen meinen geäußerten Grundsatz: Wie stehst Du zu Vätern über 80? Die gibt es ja auch. Ich ganz persönlich finde die dann doch auch ein bischen zu alt. ) Deine Frage finde ich etwas lang, wobei sie sich aber wohl kaum kürzer stellen lassen wird. Vielleicht könnte man die freiheitliche Selbstbestimmung weglassen, um die Frage leichter ? beim ersten Hinhören ? verständlich zu machen?

Zu Deiner Argumentation: Wenn Du schreibst, der Staat darf nicht ein bestimmtes Recht nehmen, wirst Du vielleicht als Antwort bekommen, das ?Recht? würde ja bestehen. Mal so juristisch betrachtet. Ist ja nicht verboten. Wir haben jedoch den Einwand, daß es Menschen gibt, die das nicht bezahlen können und damit ist ein Recht ja wertlos. Es geht ja bei der Fortpflanzung um ein Grundbedürfnis wie essen oder ein Dach über dem Kopf haben. Darauf haben wir auch ein Recht und bei nicht vorhandenen Finanzen gibt es eben Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld u.ä., meines Erachtens sogar mehr als zur Befriedigung des reinen Grundbedürfnisses notwendig. Ich würde die Kostenübernahme bei KB daher auch als eine ethische Verpflichtung der Gemeinschaft bezeichnen. Fortpflanzung muß unabhängig vom Einkommen / Vermögen realisierbar sein.

Sonst stimme ich mit Deinen Aussagen selbstverständlich überein. Dein letzter Satz gefällt mir: ?Wer die straffreie Schwangerschaftsunterbrechung als zivilisatorische Errungenschaft feiert, darf reproduktiv behinderte Menschen mit gegenteiligem Lebenskonzept nicht durch unsinnige gesetzliche Restriktionen vom Erreichen ihres Lebensziels abhalten.? Vielleicht lässt sich ja auch daraus eine Frage ableiten, so oder so ähnlich:

?Ist es mit den Menschenrechten vereinbar, wenn reproduktiv behinderte Menschen durch gesetzliche Restriktionen an der Wahrnehmung einen menschlichen Grundbedürfnisses ? Fortpflanzung ? gehindert werden?

Hallo Ruxi ? Du meinst das Fortpflanzungsmedizingesetz. Das haben wir nach Deiner Anregung schon mit in die Liste rein genommen. Schau mal auf Seite 1. Ob es wirklich in keinem anderen Land eine Altersgrenze gibt, kann ich Dir nicht beantworten. Ich meine allerdings, auch schon was von Altersgrenzen in anderen Ländern gelesen zu haben, allerdings nicht von unteren. Die Geburtenrate ? ja, eigentlich gehört sie auch mit rein, aber ich finde, es sind sowieso schon zu viele Fragen. Und vielleicht sind die anderen noch wichtiger. Ich lasse mich gern korrigieren.

Liebe Grüße, Rebella
Ovaria
Rang0
Rang0
Beiträge: 163
Registriert: 28 Mai 2003 16:15

Beitrag von Ovaria »

Hallo Rebella,

deine zuletzt formulierte Frage ist sehr gut! Auch sind die Veränderungen an der von mir formulierten Frage in Ordnung - kling so eingängiger.

Väter mit 80 :lol:...folge ich den eigenen Prinzipien, dann logisch und rational beurteilt: warum nicht, wenn die medizinischen Parameter stimmen (ausreichend lebensfähige Spermien für z.B. IVF).
Letztlich bin ich jedoch der Auffassung: je weniger Staat und Regelungsbedarf, desto besser. Es ist schlußendlich dennoch eine überaus intime und persönliche Paarentscheidung...da hat nach meinem Dafürhalten "Staat" möglichst wenig zu suchen.

Jenseits aller Machbarkeiten: es gilt ein rechtliches Gleichgewicht zwischen Beendigung der Reproduktion einerseits und Herbeiführung der Reproduktion andererseits von Seiten des Staates zu finden. Kosten-Nutzen-Analysen sind hier vielleicht hilfreich bei der Pro/Contra Argumentation, sollten aber letztlich nicht ausschlaggebend für die rechtliche Entscheidungsfindung sein.
Es wäre von seiten des Gesetzgebers fair gewesen, die gesammten Prozesse, die den reproduktiven Bereich betreffen, steuerfinanziert zu halten - das dann für Abtreibungen und Assistierte Reproduktion kein opulentes Budget dagewesen wäre, wäre für mich leichter zu ertragen gewesen, als eine saudumme gesetzliche Restriktion durch "Altersgerenzen". Damit wollte man den "Mainstream" der Betroffenen befrieden und versteht nun gar nicht, warum die nicht zufrieden damit sind. Politikerlogik... :roll: :roll: :roll:.

Leider kenne ich keinen MdB (mehr...Parteiaustritt :wink: ), der das für uns vortragen würde (vielleicht am ehesten ein "liberaler Geist" in irgendeiner Partei...wohl kaum der "Emanzenflügel" oder die Grünen "Gen-Skeptiker"....meine, Fr. Reichel von der CDU hätte sich mal pro KB ausgesprochen, kann mich aber irren...vielleicht einer von den Bayrischen Genossen bei der SPD, die auch bei Hartz II gegen den Görd abgestimmt haben?).

Bei der nächsten Bundestagswahl brauchen wir einen geouteten KiWuler im Parlament, piep-egal welche Partei!

LG Ovaria
"All animals are equal, but some animals are more equal than others."

G. Orwell, Animal Farm
Antworten

Zurück zu „Gesundheitsreform und Versorgungsstrukturgesetz“