wir warten nun auf die angekündigten Ablehnungen unserer Widersprüche durch die Widerspruchsausschüsse der Krankenkassen und werden vor dem Sozialgericht klagen.

Wir hatten den Antrag auf Behandlung als Altpaar gestellt, da die Behandlung schon 2003 begonnen hatte.
Mein Mann und ich sind beide gesetzlich versichert und wir würden gerne beide Klagen zu einer vor dem Sozialgericht zusammenfassen. Weiss jemand, ob das möglich ist?

Wir sind in zwei verschiedenen Krankenkassen.
Außerdem würde mich interessieren, wie ich das Sozialgericht davon überzeugen kann, die Verfassungsgemäßheit des ganzen § überprüfen zu lassen.
Aus Kostengründen werden wir uns selber vertreten müssen, sonst könnten wir uns ja auch die horrenden Zuzahlungen leisten.........
Bin über jeden Tipp dankbar.
Ganz liebe Grüße
Christina