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Paare mit unerfülltem Kinderwunsch und die Gesundheitsreform
Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland berichtet über erste Auswirkungen
Drei Monate nachdem die Gesundheitsreform am 1.1.2004 in Kraft getreten ist, traf sich das Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland (BKiD e.V.), um erste Erfahrungen mit der Gesetzesänderung auszutauschen. Das Beratungsnetzwerk setzt sich zusammen aus psychosozialen Beraterinnen und Beratern, die in besonderer Spezialisierung Paare mit unerfülltem Kinderwunsch begleiten. Die Gesundheitsreform wirkt sich nachhaltig auf die Situation betroffener Paare aus, so Dr. Tewes Wischmann, Psychologe an der Psychosomatischen Universitätsklinik Heidelberg und Vorstandsvorsitzender von BKiD. So müssen gesetzlich krankenversicherte Kinderwunschpaare seit Jahresbeginn 50 % der Behandlungs- und Medikamentenkosten selbst bezahlen. Die Zahl der bezuschussten Versuche wurde von 4 auf 3 Behandlungszyklen reduziert. Leistungsberechtigt sind Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, Männer zwischen 25 und 50 Jahren.
In Anbetracht der anstehenden Kürzungen nutzten viele Paare das letzte Quartal 2003 zu einer „letzten Chance“, d. h. zu einer durch die Krankenversicherung finanzierten reproduktionsmedizinischen Behandlung. Im selben Zeitraum gingen die Anfragen nach einer psychologischen Beratung oder einer Adoptionsberatung spürbar zurück. Seit 1.1.2004 hat die Zahl der Inanspruchnahme von psychosozialer Beratung spürbar zugenommen. Auch Adoptionsstellen verzeichnen eine steigende Nachfrage, während reproduktionsmedizinische Zentren über einen Rückgang bis zu 40% berichten Außerdem lässt sich nach Angaben von Petra Thorn vom BKiD-Vorstand eine Zunahme der Fremdsamenbehandlungen beobachten, nachdem die teure intracytoplasmatische Spermieninjektion, die vor allem bei der männlichen Fruchtbarkeitsstörung eingesetzt wird, nur noch teilweise kassenfinanziert wird.
Vertreter von BKiD sehen zum einen Ungerechtigkeiten vor allem für finanzschwache Paare, die die teuren Zuzahlungen nicht bezahlen können. Paare mit einer Diagnose, die eine Schwangerschaft auf „normalem“ Wege unmöglich macht, wie z.B. ein beidseitiger kompletter Eileiterverschluss, sind genauso betroffen wie Paare, bei denen leichtere Fruchtbarkeitsstörungen vorliegen. Für einige Paare jedoch könnten die neuen Gesetze neue Möglichkeiten eröffnen. So werden in Zukunft Paare wahrscheinlich bewusster die einzelnen Behandlungsschritte wählen. Behandlungspausen könnten verstärkt genutzt werden, um sich von den anstrengenden Behandlungszyklen zu erholen. So bieten Ruhepausen die Chance, sich verstärkt auf sich selbst zu besinnen, dem Körper durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung eine Erholung zu gönnen, Fragen im Zusammenhang mit der Partnerbeziehung zu klären oder entsprechende ganzheitliche Behandlungsansätze stärker zu nutzen. Letztere legen mehr Wert auf das Bewusstwerden der eigenen Körperfunktionen und die Berücksichtigung von Stressfaktoren und umweltmedizinischen Einflüssen, wie Michaela Röder-Bassenge von BKiD bei der Tagung ausführte. Wie sich die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Therapien und von psychosozialer Beratung über die nächsten Monate weiter entwickeln wird, soll auf der nächsten Tagung von BKiD am 17. und 18. September 2004 diskutiert werden.
Dr. Detlev E. Gagel
(für den Vorstand des Beratungsnetzwerkes Kinderwunsch Deutschland e. V.)
(Pressemitteilung, aktualisiert am 31.03.2003)
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31.03.2004
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