Hier nun wieder die Antwort:
Sehr geehrte Frau .....,
für Ihre erneute Email möchte ich Ihnen danken. Es ist keinesfalls mein
Ziel, Ihre berechtigten Fragen "vom Tisch zu wischen". Vielmehr hoffe ich,
mit meinem heutigen Schreiben Ihre Fragen in für Sie befriedigender Weise zu
beantworten.
zu 1). In unserem umfangreichen Rechtssystem mit den unterschiedlichen
Leistungsansprüchen gibt es keine homogene Terminologie. Somit wird auch der
Begriff "Familie" unterschiedlich verwendet. Dem steht Art. 6 GG nicht
entgegen, da dort keine Definition von Familie formuliert wird.
Folge ist, dass die Regeln im Rahmen des § 27 a SBG V einen anderen Begriff
zugrunde legen als in anderen Gesetzen oder in der administrativen
politischen Umgangssprache. Zu weiteren Fragen zum § 27 a SGB V bitte ich
Sie, sich an das für diese Fragen federführend zuständige Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung (
www.bmgs.bund.de) zu wenden.
zu 2). Ich bitte Sie, unsere Homepage (
www.bmfsfj.bund.de) zu konsulitieren.
Sie können sich dort ein Bild machen, wie vielfältig die von uns geförderten
Projekte, Programme und Aktivitäten sind. Unter anderen werden Sie Projekte
finden, in denen kinderlose Paare Teile der Zielgruppe sein können.
zu 3). Die Aktivitäten unseres Ministeriums zu mehr Kinderbetreuungsplätzen
und zur besseren Balance von Familie und Arbeitsleben sollen dazu führen,
dass Paare, die Kinder haben wollen und können, sich wieder vermehrt für
Kinder entscheiden.
zu 4). Aufgrund der vielen Aufgaben, die das BMFSFJ zu bewältigen hat, und
der geringen Personaldecke, ist es uns leider nicht möglich, jedem wichtigen
Thema ein spezielles Referat zuzuweisen. Die Frage der ungewollten
Kinderlosigkeit wird beispielsweise - je nach Ausrichtung der Frage - von
verschiedenen Referaten beantwortet.
zu 5). Derzeit befinden sich in Deutschland ca. 580.00 Menschen in Heimen.
Weder die Pflegestatistik noch die Heimstatistik liefern Aussagen, wie viele
von diesen Menschen Kinder haben bzw. gewollt oder ungewollt kinderlos sind.
Es ist ebenfalls nicht zu ermitteln, wie hoch der Anteil ist, den die
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner selbst zahlen, und wie hoch der Anteil
ist, der von der Sozialhilfe abgedeckt wird.
Da es schon nicht möglich ist, den Status-quo zu ermitteln, kann ich Ihnen
keine Angaben zu möglichen Zahlen in 50 Jahren geben. Bei weiteren
Nachfragen hierzu bitte ich Sie, sich an die innerhalb unseres Ministeriums
zuständige Abteilung 3 "Ältere Menschen" zu wenden.
In der Hoffnung, alle Ihre Fragen zufriedenstellend beanwortet zu haben,
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Martina Gräfin von Bassewitz
Referat 201
Grundsatz- und internationale Angelegenheiten,
Familienleben und Arbeitswelt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin
Tel. 030 206 55 1612
Fax.030 206 55 41612