Hallo zusammen,
da wir wohl unseren nächsten Versuch in Holland machen werden, habe ich mal eine frage zu den rezepten. kann mein Fa diese auch ausstellen für medis für die isci?
falls jemand GV versichert ist und derzeit schon in holland in behandlung ist, würde mich mal interessieren, wie derjenige die kostenregelung geklärt hat. ich habe heute mit meiner Kv gesprochen. die möchten eine bescheinigung über eine zulassung, also das wir nicht in eine privatklinik gehen. außerdem eine bescheinigung von unseren vorherigen versuchen (war nur 1). das ist alles recht einfach zu besorgen und kann ich mich auch drum kümmern. aber sie möchten auch einen behandlungsplan nach D-gesetz. ich weiß nicht, ob der nl-arzt diesen musterantrag ausfülllen kann.
würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. bericht von anke-martin ist bekannt. dies ist aber altes recht. ich möchte nämlich vorher die zusage der KK und nicht hinterher den ärger und die lauferei.
gruß raja
Auslandsbehandlung/Medikamentrezept v.FA?/Kostenregelung2004
Hallo Raja,
ich stecke gerade mitten in der Stimu für eine Behandlung in Ö. Meine normale FÄ hat mir die Medis aufgeschrieben und zwar auf Kassenrezept mit dem Vermerk " Verordnung nach §28 SGB V". Ich habe dann 50% an den Apotheker gezahlt und den Rest rechnet er mit Kasse ab.
Also viel Erfolg
Jette
ich stecke gerade mitten in der Stimu für eine Behandlung in Ö. Meine normale FÄ hat mir die Medis aufgeschrieben und zwar auf Kassenrezept mit dem Vermerk " Verordnung nach §28 SGB V". Ich habe dann 50% an den Apotheker gezahlt und den Rest rechnet er mit Kasse ab.
Also viel Erfolg
Jette