Irgendwo war die Frage nach Informationen zur Spendersamenbeh.
Kann die Frage nicht mehr finden
http://www.donogene-insemination.de/
Dr.P.
Spendersamen
Moderator: Dr.Peet
Spendersamen behandlung
Sehr geehrte Herr Doc,
mein Mann und ich haben nach gefragt. Da mein Arzt die Behandlung machen würde doch leider etwas unsicher ist.
Falls das Kind behindert auf die Welt käme und wir beide sterben würde. Würde bestimmt ein Vormund bei Ihm Unterhalt einklagen wollen.
Und dies ist Ihm zu unsicher. Deshalb meine Frage an Sie wie kann sich dieser Arzt vor diesem Fall schützen?
Mit freundlichen Grüßen Chantal
mein Mann und ich haben nach gefragt. Da mein Arzt die Behandlung machen würde doch leider etwas unsicher ist.
Falls das Kind behindert auf die Welt käme und wir beide sterben würde. Würde bestimmt ein Vormund bei Ihm Unterhalt einklagen wollen.
Und dies ist Ihm zu unsicher. Deshalb meine Frage an Sie wie kann sich dieser Arzt vor diesem Fall schützen?
Mit freundlichen Grüßen Chantal
Spätestens seit dem Kinderrechteverbesserungsgesetz von 2002 ist geregelt, daß eine Vaterschaftsanfechtung nicht mehr mö. ist. Dadurch ist eindeutig geregelt, daß Sie beide die Eltern- mit allen Rechten und Pflichten -sind.
Das heißt, daß der "Schwangerschaftsverursacher"- Arzt keinerlei Risiken zu befürchten hat.
Dr.P.
Das heißt, daß der "Schwangerschaftsverursacher"- Arzt keinerlei Risiken zu befürchten hat.
Dr.P.