Was steht im Schwangeren- und Familienhilfegesetz bezüglich Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit?
Ich habe gerade gelesen, daß es ein solches Gesetz gibt. Wer weiß mehr?
Gruß, Rebella
Was steht im Schwangeren- und Familienhilfegesetz bezüglich
Hallo Rebella
Liebe Rebella,
also das Gesetz kenne ich nicht einmal vom Namen her, ehrlich gesagt.
Meinst Du vielleicht das Mutterschutzgesetz?????
Damit könnte ich Dir weiter helfen.
Aber vielleicht kennt es ja jemand, mal sehen.
Liebe Grüße
Christina
also das Gesetz kenne ich nicht einmal vom Namen her, ehrlich gesagt.
Meinst Du vielleicht das Mutterschutzgesetz?????
Damit könnte ich Dir weiter helfen.
Aber vielleicht kennt es ja jemand, mal sehen.
Liebe Grüße
Christina
Wer aufgibt, hat schon verloren.
- Koenigstigerin
- Rang1
- Beiträge: 928
- Registriert: 10 Jul 2003 11:03
Hallo,
kenen mich damit zwar nicht aus aber mal 2 Links, falls Du die nicht schon kennst.
http://www.profamilia.de/article/show/1813.html
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/19 ... 398.1.HTML
LG,
Chrissy
kenen mich damit zwar nicht aus aber mal 2 Links, falls Du die nicht schon kennst.

http://www.profamilia.de/article/show/1813.html
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/19 ... 398.1.HTML
LG,
Chrissy
Danke, Königstigerin!
Ich möchte gerade mal meine Gedanken dazu schreiben. Das Gesetz heißt ja: ?Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung?. Zum Thema ?Familienplanung? finde ich hier ? wie andernorts ja meist auch ? nur solche Worte wie Verhütung oder Schwangerschaftsabbrüche. Auf den Gedanken, daß zur Familienplanung auch der Wunsch nach Kindern gehört, kommt wieder keiner.
Da aber hier für die Aufklärung die ?Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung? verantwortlich gemacht wird, wollte ich anregen, daß wir uns mal dorthin wenden könnten. Ich denke an die Erstellung von Aufklärungsmaterial zur Vorbeugung von Ursachen und zur Behandlung des ungewollten Kinderwunsches. Wer würde denn das mal übernehmen?
Liebe Grüße, Rebella
Ich möchte gerade mal meine Gedanken dazu schreiben. Das Gesetz heißt ja: ?Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung?. Zum Thema ?Familienplanung? finde ich hier ? wie andernorts ja meist auch ? nur solche Worte wie Verhütung oder Schwangerschaftsabbrüche. Auf den Gedanken, daß zur Familienplanung auch der Wunsch nach Kindern gehört, kommt wieder keiner.
Da aber hier für die Aufklärung die ?Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung? verantwortlich gemacht wird, wollte ich anregen, daß wir uns mal dorthin wenden könnten. Ich denke an die Erstellung von Aufklärungsmaterial zur Vorbeugung von Ursachen und zur Behandlung des ungewollten Kinderwunsches. Wer würde denn das mal übernehmen?
Liebe Grüße, Rebella