Was steht im Schwangeren- und Familienhilfegesetz bezüglich

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rebella67
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Was steht im Schwangeren- und Familienhilfegesetz bezüglich

Beitrag von rebella67 »

Was steht im Schwangeren- und Familienhilfegesetz bezüglich Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit?

Ich habe gerade gelesen, daß es ein solches Gesetz gibt. Wer weiß mehr?

Gruß, Rebella
caster
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Hallo Rebella

Beitrag von caster »

Liebe Rebella,

also das Gesetz kenne ich nicht einmal vom Namen her, ehrlich gesagt.

Meinst Du vielleicht das Mutterschutzgesetz?????

Damit könnte ich Dir weiter helfen.

Aber vielleicht kennt es ja jemand, mal sehen.

Liebe Grüße

Christina
Wer aufgibt, hat schon verloren.
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Koenigstigerin
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Beitrag von Koenigstigerin »

Hallo,

kenen mich damit zwar nicht aus aber mal 2 Links, falls Du die nicht schon kennst. :D

http://www.profamilia.de/article/show/1813.html

http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/19 ... 398.1.HTML

LG,
Chrissy
rebella67
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Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Danke, Königstigerin!

Ich möchte gerade mal meine Gedanken dazu schreiben. Das Gesetz heißt ja: ?Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung?. Zum Thema ?Familienplanung? finde ich hier ? wie andernorts ja meist auch ? nur solche Worte wie Verhütung oder Schwangerschaftsabbrüche. Auf den Gedanken, daß zur Familienplanung auch der Wunsch nach Kindern gehört, kommt wieder keiner.

Da aber hier für die Aufklärung die ?Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung? verantwortlich gemacht wird, wollte ich anregen, daß wir uns mal dorthin wenden könnten. Ich denke an die Erstellung von Aufklärungsmaterial zur Vorbeugung von Ursachen und zur Behandlung des ungewollten Kinderwunsches. Wer würde denn das mal übernehmen?

Liebe Grüße, Rebella
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