Hallo!Ich habe mit der Sachbearbeiterin unserer KK(LKK) gesprochen wegen 3 Versuchen IVF.Uns würden bisher 3 Versuche IUI bewilligt.Sie sagte mir dann,das wir nur insgesamt 3 Versuche hätten egal ob IUI oder IVF und das jetzt Schluß wäre.Ich habe jetzt von mehreren Seiten erfahren,das IUI nicht auf andere Behandlungen(IVF,ISCI) angerechnet werden dürfen.Leider finde ich nirgendswo genaue Erklärungen.Am Montag werde ich nocheinmal mit Ihr telefonieren und dazu brauche ich gute Argumente.Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen!Ist jemanden das mit der KK schon passiert?
Viele liebe Grüße Danny
Bräuchte einmal Euere Hilfe
Danke für die Beachtung
Hallo Danny,
also, wenn du nur IUI gemacht hast, hast du noch Anrecht auf 3 IVF (50%).
In den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung steht:
Zizat Anfang
8. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht, wenn sie
- bei der Insemination im Spontanzyklus (Nr. 10.1) bis zu achtmal,
- bei der Insemination nach hormoneller Stimulation (Nr. 10.2) bis zu dreimal,
- bei der In-vitro-Fertilisation (Nr. 10.3) bis zu dreimal,
- beim intratubaren Gameten-Transfer (Nr. 10.4) bis zu zweimal,
- bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (Nr. 10.5) bis zu dreimal
vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist. Sofern eine Indikation sowohl nach Nr. 11.3 für Maßnahmen zur In-vitro- Fertilisation als auch nach Nr. 11.4 für Maßnahmen zum intratubaren Gameten- Transfer vorliegt, so dürfen die betreffenden Maßnahmen grundsätzlich nur alternativ, das heißt entweder die Maßnahmen zur In-vitro-Fertilisation oder die Maßnahmen zum intratubaren Gameten-Transfer, durchgeführt werden. In-vitro- Fertilisation und Intracytoplasmatische Spermieninjektion dürfen aufgrund der differenzierten Indikationsstellung ebenso nur alternativ angewandt werden. Medizinisch begründete Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Zitat Ende
Dort geht klar hervor, dass nur IVF/ICSI und Gametentransfer sich gegeneinander aufrechnen.
Viel Erfolg,
also, wenn du nur IUI gemacht hast, hast du noch Anrecht auf 3 IVF (50%).
In den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung steht:
Zizat Anfang
8. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht, wenn sie
- bei der Insemination im Spontanzyklus (Nr. 10.1) bis zu achtmal,
- bei der Insemination nach hormoneller Stimulation (Nr. 10.2) bis zu dreimal,
- bei der In-vitro-Fertilisation (Nr. 10.3) bis zu dreimal,
- beim intratubaren Gameten-Transfer (Nr. 10.4) bis zu zweimal,
- bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (Nr. 10.5) bis zu dreimal
vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist. Sofern eine Indikation sowohl nach Nr. 11.3 für Maßnahmen zur In-vitro- Fertilisation als auch nach Nr. 11.4 für Maßnahmen zum intratubaren Gameten- Transfer vorliegt, so dürfen die betreffenden Maßnahmen grundsätzlich nur alternativ, das heißt entweder die Maßnahmen zur In-vitro-Fertilisation oder die Maßnahmen zum intratubaren Gameten-Transfer, durchgeführt werden. In-vitro- Fertilisation und Intracytoplasmatische Spermieninjektion dürfen aufgrund der differenzierten Indikationsstellung ebenso nur alternativ angewandt werden. Medizinisch begründete Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Zitat Ende
Dort geht klar hervor, dass nur IVF/ICSI und Gametentransfer sich gegeneinander aufrechnen.
Viel Erfolg,
Liebe Grüsse, <img src="http://www.cheesebuerger.de/images/midi ... h/a010.gif">
Jobsis
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Zu dem, der warten kann, kommt alles mit der Zeit
Jobsis


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Zu dem, der warten kann, kommt alles mit der Zeit
Hallo,
Jobsis hat Dir ja schon das wesentliche geschrieben. Hier findest Du einen langen Artikel von Andreas zur neuen Regelung und auch den Link auf die komplette Richtlinie, aus der Jobsis zitiert hat.
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
Am Anfang des Jahres gab es viel Verwirrung deswegen, mittlerweile wissen die meisten Kassen aber Bescheid.
Gruß und viel Erfolg
Mondschaf
Jobsis hat Dir ja schon das wesentliche geschrieben. Hier findest Du einen langen Artikel von Andreas zur neuen Regelung und auch den Link auf die komplette Richtlinie, aus der Jobsis zitiert hat.
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516
Am Anfang des Jahres gab es viel Verwirrung deswegen, mittlerweile wissen die meisten Kassen aber Bescheid.
Gruß und viel Erfolg
Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***