Künstliche Befruchtung für 2. Kind selbst zahlen

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wolke112
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Künstliche Befruchtung für 2. Kind selbst zahlen

Beitrag von wolke112 »

Hallo,

ich habe letzte Woche den folgenden Artikel in der Giessener Allgemeine gelesen und bin total gefrusstet *mecker* *mecker* *mecker* . Ich wollte ihn mal hier veröffentlichen...


„Künstliche Befruchtung für zweites Kind selbst zahlen“

Nach einer gelungenen künstlichen Befruchtung müssen Krankenversicherungen nicht für weitere Kinderwünsche aufkommen. Das Oberlandesgericht München folgte in einem Urteil der Argumentation einer Privatversicherung und wies die Klage eines Ehepaares ab. Den Richtern zufolge lindert die Geburt des ersten Kindes eine krankheitsbedingte Kinderlosigkeit.

Mit Rücksicht auf die Versichertengemeinschaft müssen die Versicherungen für weitere Kinderwünsche angesichts der kostspieligen Behandlung keinen weiteren Beitrag leisten. Das OLG hob damit eine anders lautende Entscheidung des Münchner Landgerichts auf.

Das Paar hatte bereits mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Die 11000 Euro Kosten für die „Intrazytoplasmatische Spermieninjektion“ hatte die Versicherung des zeugungsunfähigen Mann übernommen. Jahre später wünschte sich die Familie ein weiteres Kind, und die Frau lies sich für rund 10000 Euro zwei weitere Male befruchten – erfolglos. Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme ab, da sie mit der Geburt des ersten Kindes die Kinderlosigkeit als ausreichend behoben sah.
Liebe Grüße
Nadine mit Lea Marie
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Stella38
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Beitrag von Stella38 »

Das ist unfair, denn die Krankheit, Sterilität, ist ja durch das Kind nicht weg. Aber so ist diese Gesellschaft. Kinderfeindlich hoch zehn. Irgendwann kann man die Hälfte der Rentner kleinhacken und an die andere Hälfte verfüttern, weil keine Kinder nachkommen. :evil: :evil: :evil: :evil: (sorry, hab meinen zynischen Tag heute)
Liebe Grüße
Stella38, Katzenmama Bild

20 Jahre hier, die Zeit rennt!
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1 Abbruch vor PU November 03
3. ICSI negativ 2004/2005

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Mit Schreiben und Lesen fängt eigentlich das Leben an (aus einer Wachstafel mit Schülerübungen aus Mesopotamien, 4-5 Jh. n. Chr.)
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Um Verwirrungen vorzubeugen, möchte ich hier ergänzen, daß er sich bei dem Urteil um eine PKV handelt.

Nichtsdestotrotz ist das geradezu unsozial und kontraproduktiv, wenn wir doch unbedingt mehr Geburten haben wollen.
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

Hi ihr Lieben
damit ihr nicht völlig inm Frust versinkt: es gibt auch andere Urteile, auf die man sich berufen könnte.
Das OLG Düsseldorf hat FÜR die Paare entschieden, dass auch ein 2. Kind gezahlt wird.
Die Medical Tribune vom 15.05.2004 meldet folgendes:

Nachdem eine IVF mit ICSI einen zeugungsunfähigen PKV-Versicherten 2001 zum Vater gemacht hatte, wünschte sich das Ehepaar ein weiteres Kind per künstlicher Befruchtung. Dafür wollte der Versicherer aber nicht mehr zahlen.

Soll er aber, so das OLG Düsseldorf.

Es verurteilte die Versicherung, die Kosten für die erneute (leider erfolglose) IVF in Höhe von 4857,85 Euro plus Zinsen zu zahlen und einen weiteren noch ausstehenden ICSI-Versuch für rund 500 Euro zu erstatten (Az.: I 4 U 135/03).

Gegen das Urteil vom 20.04.2004 ist wegen der grundsätzlichen bedeutung des Falles Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf kann der an einer Oligoasthenozoospermie leidende Mann die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, weil es sich dabei um Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung handelt, mit der die inoperable Sterlität des Klägers in ihren Auswirkungen überwunden und er fortpflanzungsfähig gemacht werden kann.

Der Wunsch des Klägers nach einem zweiten Kind könne auch nicht als gänzlich unangemessen angesehen werden. da eine Familie mit zwei Kindern von vielen als Normgröße (?!, ah ja, komisches Wort, jedenfalls in diesem Zusammenhang, aber was solls) betrachtet werde. Außerdem seien die Gesamtkosten, einschließlich der künstlichen Befruchtung für das erste Kind mit rund 7500 Euro nicht als völlig unverhältnismäßig einzustufen.

Am 5.4.04 wurde gemeldet, dass keine Revision eingelegt wurde und das Urteil somit rechtskräftig ist. Rechtssache OLG Düsseldorf I-4 135/03.
Viel Erfolg und Kopf hoch
liebe Grüße Gaby
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LaRa
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Registriert: 03 Sep 2001 02:00

Beitrag von LaRa »

Hallo Gaby,

wie komme ich an die Urteilsunterlagen dran??
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PROJEKT 1. WUNSCHKIND:
-----------------------------
1.) Okt. 2001 ICSI
2.) Nov. 2001 Kryo
---Immunisierung----
3.) Jan. 2002 ICSI
4.) Feb. 2002 Kryo -->alle neg.
--- Wechsel zu Zech Bregenz---
5.) Apr. 2002 ICSI --> positiv Tochter geb. Jan. 2003

PROJEKT 2. WUNSCHKIND:
-----------------------------
1.) Nov.. 2004 ICSI
2.) Jan. 2005 ICSI
3) Juli 2005 ICSI -->pos. Sohn geb. März 2006

PROJEKT 3. WUNSCHKIND:
-----------------------------
1.) Juni 2010 Kryo in Dt.--> neg.
---Einstellung des TSH-Wertes---
2 .) Nov. 2010 ICSI bei Zech Bregenz
DETAILS: DR ab 4.11.-- Stimu ab 19.11.--1. US 25.11. --> 6 Follis 2. US 29.11.--> 9 Follies
PU 3.12.(6 EZ), ET 8.12. SST 22./23.12.

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