wünsche Dir eine interessante und effiziente Prüfungsvorbereitung!!!



Liebe Grüße auch an alle anderen!
Mondschaf
Ist also leider etwas schwer auf unsere Verhältnisse übertragbar, da wir ja so eine "Déclaration de concubinage" nicht haben, auf die man sich für den Nachweis der Dauer des nicht-verheirateten Zusammenlebens beziehen könnte.Es gibt in F die Möglichkeit, eine "Déclaration de concubinage" beim zuständigen Rathaus zu machen. Das ist eine "Erklärung über das nichteheliche Zusammenleben", welche keine weiteren Rechtsfolgen hat, wenn ich mich recht erinnere (also nicht ganz mit eingetragener Lebenspartnerschaft vergleichbar). Dazu erscheint man mit zwei Zeugen, die franz. Staatsbürgerschaft haben müssen, um die Formalität im Rathaus zu erledigen.
Die Déclaration de concubinage reicht aus (wenn sich das nicht geändert hat, das geht ja heutzutage so schnell...), um zum Beispiel in der Bürgerversicherung (KV) "Sécurité Sociale" familienversichert zu werden; also auch, um Ansprüche für die KB geltend zu machen, wenn die Déclaration mind. zwei Jahre zurück liegt.