Wieder eine Frage an die, die es wissen,
nach dem ESchG ist die PID nur an totipotenten Zellen verboten.
Meine Frage dazu: Ab wann hat der frühe Embryo auch Zellen, die nicht diese totipotente Eigenschaft besitzen? Wäre es praktisch möglich, auch diese zu untersuchen? Ist das zu einem Zeitpunkt, zu dem auch noch ein Transfer und eine realistische Einnistungschance möglich ist?
Liebe Grüße, Rebella
PID nur bei totipotenten Zellen möglich?
Hallo liebe Rebella,
für das Untersuchungsergbnis (genetische Eigenschaft des Embryos) ist es natürlich egal, ob die Zelle totipotent war. Aber selbst wenn der Zeitpunkt noch innerhlab der Zeit liegt, in dem noch transferiert werden könnte (was ich allerdings eher bezweifle) liegt der Konflikt mit dem Embryonenschutzgesetz ja in der Frage, was mit den Embryonen passiert, die nicht das genetische ok zur Einpflanzung bekommen?
herzliche Grüße Mina
für das Untersuchungsergbnis (genetische Eigenschaft des Embryos) ist es natürlich egal, ob die Zelle totipotent war. Aber selbst wenn der Zeitpunkt noch innerhlab der Zeit liegt, in dem noch transferiert werden könnte (was ich allerdings eher bezweifle) liegt der Konflikt mit dem Embryonenschutzgesetz ja in der Frage, was mit den Embryonen passiert, die nicht das genetische ok zur Einpflanzung bekommen?
herzliche Grüße Mina
- Koenigstigerin
- Rang1
- Beiträge: 928
- Registriert: 10 Jul 2003 11:03
Hi,
Totipotente Zellen koennen zu einem vollstaendigen Lebewesen heranreifen. Die Zellen eines menschlichen Embryos gelten noch bis zum 8-Zell-Stadium (ca. 3. Tag) als totipotent.
Das Problem der PID ist das man glaube ich zu lange zur Untersuchung benoetigen wuerden um dann am 5.oder 6. Tag eingepflanzt zu werden und wie Mina schon sagte, was tun mit den genetisch defekten Embryonen? Klar die meisten nisten sich nicht ein bzw. es kommt zu einem Abgang, andererseits, auch Trisonimie 21 gilt als Abtreibungsgrund...also verworfenes Embryo einsetzen und dann die "Pille danach" bzw. Abtreibungspille nehmen? Waere auf jeden Fall gesetzlich legal nach meinem Verstaendnis.
Aber ich glaube man kann auf jeden Fall auch spaeter Zellen entnehmen denn die sind ab 8-Zeller erstmal pluripotent. und die weitere Ausdifferenzierung findet erst spaeter.
LG,
Chrissy
Totipotente Zellen koennen zu einem vollstaendigen Lebewesen heranreifen. Die Zellen eines menschlichen Embryos gelten noch bis zum 8-Zell-Stadium (ca. 3. Tag) als totipotent.
Das Problem der PID ist das man glaube ich zu lange zur Untersuchung benoetigen wuerden um dann am 5.oder 6. Tag eingepflanzt zu werden und wie Mina schon sagte, was tun mit den genetisch defekten Embryonen? Klar die meisten nisten sich nicht ein bzw. es kommt zu einem Abgang, andererseits, auch Trisonimie 21 gilt als Abtreibungsgrund...also verworfenes Embryo einsetzen und dann die "Pille danach" bzw. Abtreibungspille nehmen? Waere auf jeden Fall gesetzlich legal nach meinem Verstaendnis.
Aber ich glaube man kann auf jeden Fall auch spaeter Zellen entnehmen denn die sind ab 8-Zeller erstmal pluripotent. und die weitere Ausdifferenzierung findet erst spaeter.
LG,
Chrissy
Also, ich hatte jetzt Gelegenheit, eine Biologin zu befragen. Die sagt, ab dem 16-Zellstadium (4. Tag) gibt es diese nicht mehr totipotenten, also pluripotenten Zellen. Das Problem wäre, daß man nicht weiß, ob man den Embryo schädigt, wenn man ihm so eine Zelle entnimmt. Zumindest wäre das theoretisch anzunehmen. Sowas hat auch noch nie einer an menschlichem Material gemacht. Sie konnte sich zwar vorstellen, daß sowas schon im Tierversuch praktiziert wurde, hatte aber dazu auch noch nichts gelesen. Auf alle Fälle würde sich das wohl hier - zurecht - keiner wagen. Trotz Alledem liegt dieser Widerspruch im ESchG, daß es zwar die Untersuchung der totipotenten Zellen verbietet (hier würde keine Schädigung des Embryos eintreten, dafür aber die Untersuchung der pluripotenten Zellen nicht verbietet.
Klar ist das ein Problem, daß die Embryonen mit genetischen Auffälligkeiten bei PID vernichtet werden würden. Aber auch das steht nicht im ESchG, daß man es nicht darf.
Liebe Grüße, Rebella
Klar ist das ein Problem, daß die Embryonen mit genetischen Auffälligkeiten bei PID vernichtet werden würden. Aber auch das steht nicht im ESchG, daß man es nicht darf.
Liebe Grüße, Rebella
Liebe Grüße, Rebella
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